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Haßfurt
Trotz Drogenhöhle und Waffenarsenal: Warum das Schöffengericht zwei Angeklagte nicht verurteilen konnte
Auch das Schöffengericht muss sich an den Grundsatz "In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten" halten. Wie es nun weitergeht.
Vor dem Amtsgericht Haßfurt mussten sich zwei Personen aus dem Maintal verantworten. Beide wurden freigesprochen. (Symbolbild)
Foto: Christian Charisius, dpa | Vor dem Amtsgericht Haßfurt mussten sich zwei Personen aus dem Maintal verantworten. Beide wurden freigesprochen. (Symbolbild)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:23 Uhr

Eine regelrechte Drogenhöhle und ein umfangreiches Waffenarsenal haben Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt und eines Unterstützungskommandos der Polizeidienststelle Würzburg im Februar und März vergangenen Jahres in einem Wohnhaus im Maintal ausgehoben. Die Beamten fanden über 170 Gramm Cannabis, sowie weitere Drogen wie Amphetamin (Speed) und Meth-Amphetamin (Crystal-Meth) im einstelligen Gramm-Bereich.

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