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Haßfurt
Trotz Drogenhöhle und Waffenarsenal: Warum das Schöffengericht zwei Angeklagte nicht verurteilen konnte
Auch das Schöffengericht muss sich an den Grundsatz "In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten" halten. Wie es nun weitergeht.
Vor dem Amtsgericht Haßfurt mussten sich zwei Personen aus dem Maintal verantworten. Beide wurden freigesprochen. (Symbolbild)
Foto: Christian Charisius, dpa | Vor dem Amtsgericht Haßfurt mussten sich zwei Personen aus dem Maintal verantworten. Beide wurden freigesprochen. (Symbolbild)
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:23 Uhr

Eine regelrechte Drogenhöhle und ein umfangreiches Waffenarsenal haben Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt und eines Unterstützungskommandos der Polizeidienststelle Würzburg im Februar und März vergangenen Jahres in einem Wohnhaus im Maintal ausgehoben. Die Beamten fanden über 170 Gramm Cannabis, sowie weitere Drogen wie Amphetamin (Speed) und Meth-Amphetamin (Crystal-Meth) im einstelligen Gramm-Bereich.

Die Drogen waren im ganzen Haus verteilt, zum Teil offen zugänglich in Kulturbeuteln, Holzkisten oder Plastikdosen. Die Beamten fanden weißes Pulver auf einem Küchenbrett mit Strohhalmen, die wohl zum Schnupfen der Drogen dienten. In einem Notizbuch waren Sätze notiert, die darauf hindeuten, dass die Angeklagten der Reichsbürgerszene nahestehen. Darüber hinaus fanden die Ordnungshüter mithilfe eines Spürhundes unter Bodendielen im Obergeschoss zwei Gewehre, das Replikat eines Maschinengewehrs, eine Pumpgun, einen Revolver, eine Armbrust und weitere Waffen wie eine Machete, einen Elektroschocker, einen Baseballschläger und mehrere Messer. Auch eine mutmaßliche Schuldnerliste beschlagnahmten die Beamten.

Betäubungsmittel konnten nicht zugeordnet werden

Am Mittwoch saßen zwei Hausbewohner, eine 43-Hausfrau und ihr 42-jähriger Ehemann, auf der Anklagebank des Schöffengerichts. Die Staatsanwältin warf ihnen gemeinschaftlichen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie den Besitz von Drogen vor. Doch nach mehrstündiger Verhandlung sprach das Schöffengericht die Angeklagten frei.

Denn es war dem Gericht nicht möglich, die Betäubungsmittel zweifelsfrei einem der Angeklagten zuzuordnen. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot und die beiden Schöffen mussten im Zweifel (für die Angeklagten) davon ausgehen, dass die Drogen weiteren Personen, die im Haus wohnten, beziehungsweise dem jeweils anderen gehörten.

Verhandlung am Landgericht Bamberg

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einzulegen. Der Waffenbesitz wird in einem gesonderten Verfahren am Landgericht Bamberg verhandelt.

Die Angeklagten äußerten sich vor Gericht nicht selbst, sondern überließen ihren Verteidigern Christian Barthelmes aus Bamberg und Stefan Walder aus Kronach das Wort.

 
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