Ippesheim/Ipsheim
Ortsschilder vertauscht: Aus Ippesheim wird Ipsheim
Amtsanmaßung begeht laut Strafgesetzbuch, wer unbefugt eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Dazu zählt auch das Aufstellen von Ortsschildern.