Freilich darf der Würzburger Kreistag zur stellvertretenden Landrätin wählen, wen er will. Für das zweithöchste Amt im Landkreis Würzburg gibt es keine Stellenbeschreibung. Und es gibt auch nicht den Zwang, diesen Posten nach Fraktionsgröße zu vergeben. Unbestritten erfordert jedes öffentliche Amt gewisse Anforderungen. In diesem Fall sollte der gewählte Stellvertreter des Landrats, der auch in die Situation kommt, die Behörde zu leiten, loyal, integer und sachlich kompetent sein. Eigenschaften, die beiden Anwärterinnen zugeschrieben werden. Auch, weil sich Altlandrat Eberhard Nuß in den vergangenen Jahren auf alle zwei Frauen gleichermaßen verlassen konnte.
Fürchten CSU und SPD die Grünen?
Es ging bei der Wahl zur stellvertretenden Landrätin also nicht um fachliche Qualifikation und Sachargumente, sondern vielmehr um ein politisches Ränkespiel. CSU und SPD haben sowohl bei der Wahl des ersten, auch bei der des dritten Stellvertreters gemeinsam abgestimmt. Offiziell gibt es zwar keinen Koalitionsvertrag zwischen den Fraktionen, der Verdacht liegt aber nahe, dass bestimmte Abmachungen getroffen worden sind.
Der Kreistag ist kein Gremium, das parteipolitisch arbeiten sollte. Sachpolitik zum Wohle des Landkreises steht vor dem Wohl einer bestimmten Partei. Oder fürchten CSU und SPD am Ende gar doch die aufstrebenden Grünen, die ihnen bei der Kreistagswahl gefährlich wurden?
Schauen Sie mal in den Stadtrat von Würzburg.
Da sind jetzt Martin Heilig (Wahlverlierer bei der OB-Wahl) und Judith Jörg (Ehefrau des Wahlverlierers bei der Landtagswahl) hochdotierte Posten zugeflossen.