
Ein gut verdienender Beamter bedient sich offensichtlich aus der Kreiskasse - und darf wahrscheinlich Beamter bleiben. Nach dem Urteil am Landgericht Würzburg ist nicht davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft hier ein Exempel statuiert und bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auch den Beamtenstatus aberkennt. Vermutlich - vergleichbare Fälle haben das gezeigt - werden dem Verurteilten einfach die Bezüge gekürzt.
Ist das zu verstehen? Da wird einer Verkäuferin, die weit weniger verdient, rechtmäßig gekündigt, weil sie einen gefundenen Pfandbon eingelöst und 1,30 Euro für sich behalten hat. Freilich, es sind zwei unterschiedliche Fälle. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe, heißt es bekanntlich.
Der Verkäuferin war gekündigt worden, weil ihr Chef kein Vertrauen mehr in sie hatte. Sie verlor ihren Job. Der Landkreisbeamte, der nicht nur seine Vorgesetzten enttäuscht, sondern die Bürger des Landkreises um ihr Geld betrogen hat, kommt nun mit einem blauen Auge davon. Warum der Amtsträger, der in neun besonders schweren Fälle der Untreue schuldig gesprochen wird, wohl ein öffentliches Amt weiter ausüben und die Vorteile eines Beamten auf Lebenszeit bis zur Pensionierung genießen darf - es lässt sich schlicht kaum nachvollziehen.