zurück
Würzburg
Kommentar: Warum dieses Urteil kaum nachvollziehbar ist
Einer Verkäuferin wird gekündigt, weil sie einen Pfandbon einlöst. Aber ein Beamter, der sich aus der Kreiskasse bedient, darf Beamter bleiben?
Das Landgericht Würzburg hat einen Landkreisbeamten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. 
Foto: Carsten Rehder | Das Landgericht Würzburg hat einen Landkreisbeamten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. 
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:52 Uhr

Ein gut verdienender Beamter bedient sich offensichtlich aus der Kreiskasse - und darf wahrscheinlich Beamter bleiben. Nach dem Urteil am Landgericht Würzburg ist nicht davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft hier ein Exempel statuiert und bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auch den Beamtenstatus aberkennt. Vermutlich - vergleichbare Fälle haben das gezeigt - werden dem Verurteilten einfach die Bezüge gekürzt.  

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar