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Würzburg
Kommentar: Warum dieses Urteil kaum nachvollziehbar ist
Einer Verkäuferin wird gekündigt, weil sie einen Pfandbon einlöst. Aber ein Beamter, der sich aus der Kreiskasse bedient, darf Beamter bleiben?
Das Landgericht Würzburg hat einen Landkreisbeamten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. 
Foto: Carsten Rehder | Das Landgericht Würzburg hat einen Landkreisbeamten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. 
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:52 Uhr

Ein gut verdienender Beamter bedient sich offensichtlich aus der Kreiskasse - und darf wahrscheinlich Beamter bleiben. Nach dem Urteil am Landgericht Würzburg ist nicht davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft hier ein Exempel statuiert und bei einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auch den Beamtenstatus aberkennt. Vermutlich - vergleichbare Fälle haben das gezeigt - werden dem Verurteilten einfach die Bezüge gekürzt.  

Ist das zu verstehen? Da wird einer Verkäuferin, die weit weniger verdient, rechtmäßig gekündigt, weil sie einen gefundenen Pfandbon eingelöst und 1,30 Euro für sich behalten hat. Freilich, es sind  zwei unterschiedliche Fälle. Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe, heißt es bekanntlich.

Der Verkäuferin war gekündigt worden, weil ihr Chef kein Vertrauen mehr in sie hatte. Sie verlor ihren Job. Der Landkreisbeamte, der nicht nur seine Vorgesetzten enttäuscht, sondern die Bürger des Landkreises um ihr Geld betrogen hat, kommt nun mit einem blauen Auge davon. Warum der Amtsträger, der in neun besonders schweren Fälle der Untreue schuldig gesprochen wird, wohl ein öffentliches Amt weiter ausüben und die Vorteile eines Beamten auf Lebenszeit bis zur Pensionierung genießen darf - es lässt sich schlicht kaum nachvollziehen. 

 
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  • T. E.
    Bin selbst im Beamtenstatus und finde das Urteil nicht stimmig. Beamtenseitig kann es nur Entfernung aus dem Dienst geben, alles andere ist nicht vermittelbar.
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  • H. G.
    Einfach unfassbar !
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  • S. S.
    Bin auch auf der Suche zum Bericht über die Gerichtsverhandlung und das Urteil
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  • S. K.
    na fein, dann kann er ja so weitermachen, prima traurig
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  • G. R.
    wo ist denn der bericht zum kommentar? Man kann die Richterschelte so gar nicht einordnen...
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  • J. H.
    Der Bericht aus dem Gericht ist hier: https://www.mainpost.de/10463154
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  • H. S.
    Haben Sie recht, versteht keine(r). Sind Richter eigentlich auch Beamte?
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  • F. K.
    Nein, für Richter geltend aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit andere Regeln. Sie sind nicht Beamte im Sinn der Beamtengesetze.
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