Das Satiremagazin "Der Postillon" witzelte schon über eine "Haarschneidereihenfolge" und legte Gesundheitsminister Jens Spahn den Satz in den Mund: "Wir versprechen, jedem Bundesbürger und jeder Bundesbürgerin bis Ende dieses Sommers ein Frisierangebot zu machen." Keine Frage: Nachdem ein Friseurbesuch aufgrund des Lockdowns seit Monaten nicht möglich war, ist die Vorfreude auf die Wiedereröffnung der Salons am 1. März groß. Doch es herrscht Verunsicherung: Wie viele Kunden dürfen gleichzeitig in einem Laden bedient werden?
Hintergrund der Verwirrung sind zwei parallel geltende Regelungen: Die bundesweit noch bis 15. März gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung beschränkt die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in einem Raum aufhaltenden dürfen, auf eine "Person" je zehn Quadratmeter. Das hieße, in einem Friseurladen mit einer Fläche von 40 Quadratmetern dürften nur zwei Kunden von zwei Friseuren gleichzeitig bedient werden.
Unterdessen beschränkt die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Zahl der "Kunden" in Ladengeschäften auf einen Kunden je zehn Quadratmeter. Das gilt auch für Friseurläden, allerdings ist hier eben nur von "Kunden" die Rede. Laut der bayerischen Regelung dürften sich also in einem 40 Quadratmeter großen Friseursalon vier Kunden aufhalten, die bedienenden Friseure spielen in der Rechnung keine Rolle.
Unter Friseuren in der Region herrscht die Annahme, dass die strengere Auslegung gilt, bestätigt unter anderem die Obermeisterin der Friseurinnung Kitzingen, Monika Henneberger. Aufgrund der riesigen Nachfrage nach Terminen, "hoffen wir aber auf mehr Handlungsspielraum", sagt Birgit Hartbauer, Obermeisterin der Friseurinnung Würzburg. Ihr Salon ist in den ersten dreieinhalb Wochen nach der Wiederöffnung am 1. März ausgebucht. Ähnlich groß ist der Andrang bei Henneberger: "Wir könnten Tag und Nacht arbeiten."
Doch nur eine Person je zehn Quadratmeter im Laden oder ein Kunde? Auskunft gibt das bayerische Wirtschaftsministerium. Durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums "werden weitergehende Vorschriften der Länder, insbesondere die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, nicht berührt", erklärt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. "Die Regelung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ausschließlich für die Kunden, die Regelung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ausschließlich für die Beschäftigten."
Das heißt laut Ministerium für unser Beispiel: "In einem Friseurgeschäft mit 40 Quadratmetern Fläche können maximal vier Friseure maximal vier Kunden gleichzeitig bedienen, ohne dass gegen eine der Verordnungen verstoßen würde."
1,5 Meter Mindestabstand zwischen Kunden
Für Monika Henneberger und Birgit Hartbauer eine "gute Nachricht". Worauf die Friseure aber dennoch grundsätzlich achten müssen, betont das bayerische Gesundheitsministerium: "Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden muss sichergestellt werden". Der Friseur darf natürlich mit geringerem Abstand am Kunden arbeiten.