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Würzburg
Corona: Was Auszubildende jetzt beachten sollten
Das Coronavirus treibt in Mainfranken viele Betriebe in die Not. Das hat auch für die Auszubildenden zum Teil gravierende Folgen. Was sie beachten sollten.
Die Coronakrise hat auch Folgen für Auszubildende in den Betrieben (Symbolbild). Mainfränkische Experten geben Tipps.
Foto: Monika Skolimowska, dpa | Die Coronakrise hat auch Folgen für Auszubildende in den Betrieben (Symbolbild). Mainfränkische Experten geben Tipps.
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:29 Uhr

In Folge der Coronakrise haben in Mainfranken viele Betriebe vorübergehend dichtgemacht oder sind zu Kurzarbeit übergegangen, wie zum Beispiel der Automobilzulieferer ZF in Schweinfurt oder der Autolackspezialist BASF Coatings in Würzburg. Für die angestammten Mitarbeiter wirft das eine Reihe von Fragen auf - aber auch für die Lehrlinge im Betrieb. Ansage an sie: Ihre Ausbildung läuft weiter. Antworten auf weitere wichtige Fragen:

Mein Betrieb stellt auf Kurzarbeit um. Was bedeutet das für mich als Auszubildender?

Zunächst einmal gar nichts, denn Azubis fallen nicht unter Kurzarbeit. Der Betrieb muss sie weiter bei voller Vergütung und in vollem Umfang ausbilden, ist die Auskunft von Experten. Eine Kündigung wegen Kurzarbeit sei nicht zulässig. Allerdings kann es sein, dass der Lehrling zum Beispiel in eine andere Abteilung versetzt wird, wo die Lage günstiger ist. Erst, wenn der Betrieb "alle Mittel ausgeschöpft" hat, könne er auch die Lehrlinge in die Kurzabeit schicken, lautet die übereinstimmende Auskunft der DGB-Jugend Unterfranken in Schweinfurt und der Handwerkskammer für Unterfranken. In diesem Fall erhalte der Auszubildende allerdings mindestens sechs Wochen lang seine Vergütung zu hundert Prozent weiter. Was dann kommt, sollte der Lehrling zum Beispiel mit dem Betriebsrat oder seiner Gewerkschaft besprechen, so die DGB-Jugend. "Die Ausbildung muss auch in Corona-Zeiten gewährleistet sein", fasste Kammer-Sprecher Daniel Röper am Dienstag auf Anfrage dieser Redaktion zusammen.

'Die Ausbildung muss auch in Corona-Zeiten gewährleistet sein': Daniel Röper, Sprecher der Handwerkskammer für Unterfranken.
Foto: Kirsten Mittelsteiner | "Die Ausbildung muss auch in Corona-Zeiten gewährleistet sein": Daniel Röper, Sprecher der Handwerkskammer für Unterfranken.
Muss ich als Lehrling jetzt mein Berichtsheft weiterführen?

Das sei zu empfehlen - auch wenn der Betrieb stillsteht, so der Hinweis der DGB-Jugend. Das Berichtsheft sei wichtig, um am Ende der Ausbildung die erworbenen Kenntnisse nachweisen zu können. In dem Heft sollte unbedingt vermerkt werden, wann die Ausbildung im Betrieb und der Unterricht an der Berufsschule nicht möglich waren.

In Bayern sind die Berufsschulen bis 19. April geschlossen. Was jetzt?

Laut Handwerkskammer finden bis dahin auch keine Prüfungen für Azubis statt. Sie werden verschoben. Weil es keinen Unterricht an den Berufsschulen gibt, müssen die Betriebe ihre Lehrlinge dafür auch nicht freistellen. Heißt im Umkehrschluss: Die Auszubildenden müssen in dieser Zeit in ihren Unternehmen zur Arbeit erscheinen. Wenn allerdings die Berufsschule zum Beispiel Online-Unterricht als Alternative anbiete, so die DGB-Jugend, dann müsse der Lehrling dafür vom Betrieb freigestellt werden.

Es gibt keine Arbeit mehr in meinem Lehrbetrieb, der Chef will mich vorübergehend nach Hause oder zwangsweise in den Urlaub schicken. Geht das?

Nein. Denn grundsätzlich gilt nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt: Urlaub könne nicht gegen den Willen des Auszubildenden einfach angeordnet werden. Vielmehr gebe es Urlaub allein auf Antrag des Lehrlings. Ähnliches gelte für den Abbau von Überstunden. Einfach nach Hause schicken, bedeutet: Der Betrieb verzichtet auf die Arbeitskraft des Azubis, muss aber laut DGB-Jugend die Vergütung weiterzahlen. Das sei auch dann der Fall, wenn die Behörden den Betrieb wegen Corona unter Quarantäne stellen, also zeitweise schließen.

Mein Betrieb hat mir bereits zugesagt, mich nach der Ausbildung zu übernehmen. Kann sich daran wegen der Coronakrise etwas ändern?

Nein. Voraussetzung ist nach Angaben der DGB-Jugend, dass die Übernahme in den letzten sechs Wochen vor dem Ende der Ausbildung vereinbart worden ist. Am besten schriftlich, wobei auch mündliche Zusagen wirksam seien.

Wird meine Ausbildung verlängert, weil sich wegen der Coronakrise alles nach hinten verschiebt - inklusive der Abschlussprüfung?

Das ist nach Darstellung der IHK davon abhängig, wie lange die Ausbildung unterbrochen war und "ob dennoch alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten". Ob dies der Fall ist, bestätigen Ausbilder und Auszubildende durch ihre Unterschrift auf der Anmeldung zur Prüfung. "Unterbrechungen von mehreren Wochen führen also nicht automatisch zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit", so die Kammer.

Wegen der Corona-Ansteckungsgefahr ist mir im Betrieb mulmig. Darf ich zu meinem Schutz einfach zu Hause bleiben?

Nein. DGB-Jugend, Handwerkskammer und IHK sind sich einig: Fernbleiben ist Arbeitsverweigerung und damit nicht erlaubt. Ist allerdings mit Blick auf Corona Gefahr im Verzug, könne der Lehrbetrieb Azubis im Rahmen der Fürsorgepflicht ausnahmsweise von der Arbeit freistellen - bei voller Bezahlung. Auch Homeoffice sei denkbar, wenn möglich.

Die IHK und die Handwerkskammer haben im Internet jeweils umfangreiche Info-Portale zu Corona eingerichtet mit Antworten für Betriebe und Auszubildende gleichermaßen - zu erreichen jeweils über die Startseiten www.hwk-unterfranken.de sowie www.wuerzburg.ihk.de. Nützliche Tipps gibt es auch in unserem regionalen Wirtschaftsblog ImPlus: www.mainpost.de/im-plus

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