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Würzburg/Schweinfurt
Corona-Krise: Was es über Kurzarbeit zu wissen gibt
Kurzarbeit ist auch in Mainfranken derzeit extrem gefragt. Die Unternehmen wollen damit während der Corona-Krise über die Runden kommen. Alles, was man darüber wissen muss.
Nichts mehr los: Wegen der Corona-Krise suchen in Mainfranken sehr viele Unternehmen aus diversen Branchen ihr Heil in der Kurzarbeit (Symbolbild). 
Foto: Jens Büttner, dpa | Nichts mehr los: Wegen der Corona-Krise suchen in Mainfranken sehr viele Unternehmen aus diversen Branchen ihr Heil in der Kurzarbeit (Symbolbild). 
Jürgen Haug-Peichl
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:03 Uhr

Wegen der Corona-Krise steuern offenbar reihenweise Unternehmen in Mainfranken einer Katastrophe entgegen. Um liquide zu bleiben und um Mitarbeiter halten zu können, suchen viele das Heil in der Kurzarbeit.

"Die Anfragen schießen aktuell regelrecht durch die Decke", teilte Wolfgang Albert auf Anfrage mit. Der Sprecher der Würzburger Agentur für Arbeit kann zwar noch keine Zahlen nennen, weil der Andrang in seinem Haus die Kapazitäten fürs Erfassen der Fälle sprenge. Sicher sei aber: "Es gibt nahezu keine Branche, die nicht betroffen ist."

Auch die Arbeitsagentur in Schweinfurt hat in den vergangenen Tagen gespürt, dass die Anfragen wegen Kurzarbeit gestiegen sind. Von dort gibt es ebenfalls noch keine Zahlen. "Wir sind zurzeit dabei, uns einen ersten Überblick zu verschaffen", so Sprecherin Tanja Neppe.

Bereits seit Monaten nimmt die Kurzarbeit in der deutschen Industrie deutlich zu, hauptsächlich ausgelöst durch die internationalen Handelskonflikte, den Brexit und sinkende Nachfrage. Die Corona-Krise potenziert das nun in der Region.

Aber was bedeutet konjunkturell bedingte Kurzarbeit genau? Und welche Folgen hat das gerade jetzt für Arbeitnehmer? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie viel Geld bekommt ein Mitarbeiter bei Kurzarbeit?

Das Kurzarbeitergeld soll teilweise das ausgleichen, was dem Mitarbeiter aufgrund der gekürzten Arbeitszeit beim Gehalt (netto) gestrichen wird. Dieses Minus wird zu 67 Prozent durch das Kurzarbeitergeld bei denjenigen ausgeglichen, die mit mindestens einem Kind im Haushalt leben. Alle anderen Beschäftigten bekommen laut Agentur für Arbeit 60 Prozent. Neu im Zuge der Corona-Krise: Die Sozialversicherungsbeiträge, die ein Unternehmen für seine Beschäftigten in Kurzarbeit allein tragen muss, werden von der Bundesagentur für Arbeit nun vollständig erstattet.

Wie lange wird das Kurzarbeitergeld gezahlt, ab wann und von wem?

Für maximal zwölf Monate, auf Anordnung des Bundesministeriums für Arbeit für bis zu 24 Monate. Das Geld streckt das Unternehmen vor, die Agentur für Arbeit erstattet es dann auf Antrag der Firma. Das geschehe in der Regel nach 15 Arbeitstagen, verkündet das Bundesarbeitsministerium. Das Kurzarbeitergeld wird ab dem Kalendermonat gezahlt, ab dem bei der Arbeitsagentur die Mitteilung des Unternehmens über den Arbeitsausfall eingegangen ist.

Was soll Kurzarbeit bringen?

Kurzarbeit hat den Sinn, die Unternehmen zu unterstützen, um eine konjunkturell bedingte Talfahrt - wie jetzt wegen der Corona-Krise - zu überwinden und Fachkräfte zu halten.

Welche Voraussetzungen muss ein Arbeitnehmer erfüllen, damit er Kurzarbeitergeld bekommt?

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums haben alle ungekündigten Beschäftigten, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind, Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitsausfall im Unternehmen im Abrechnungsmonat nicht „erheblich“ ist, wie die Arbeitsagentur in Würzburg mitteilte. Das sei der Fall, wenn mehr als zehn Prozent Arbeitsausfall für mindestens ein Drittel der Beschäftigten vorliegen. Neu im Zuge der Corona-Krise: Auch Leiharbeiter in einem Unternehmen können Kurzarbeitergeld bekommen.

In Mainfranken sind die Agenturen für Arbeit in Würzburg und Schweinfurt die ersten Anlaufstellen, wenn es um Kurzarbeit geht (Symbolbild).
Foto: David Ebener, dpa | In Mainfranken sind die Agenturen für Arbeit in Würzburg und Schweinfurt die ersten Anlaufstellen, wenn es um Kurzarbeit geht (Symbolbild).
Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?

Das Unternehmen muss der Arbeitsagentur nachweisen, dass der Arbeitsausfall - zum Beispiel infolge einer konjunkturellen Talfahrt - nicht zu vermeiden ist und dass er nur vorübergehend sein wird. Die Kurzarbeit muss bei der für das Unternehmen zuständigen Arbeitsagentur schriftlich angezeigt werden, die dann die Bedingungen prüft. Wichtig ist hierbei laut Bundesarbeitsministerium und Arbeitsagentur auch, dass der Arbeitsausfall in dem Unternehmen "erheblich" ist. Das heißt vor allem: Mindestens zehn Prozent (bisher: 33) der Beschäftigten des Betriebes müssen ein Minus von mehr als zehn Prozent ihres Monatsgehaltes (brutto) hinnehmen. Der Betriebsrat des Unternehmens muss der Kurzarbeit zustimmen. Gibt es keinen Betriebsrat und keine Tarifbindung, müssen alle betroffenen Beschäftigten im Vorfeld der Kurzarbeit zustimmen.

Kommt Kurzarbeit immer nur für Unternehmen in Industrie, Handel und Handwerk in Frage? Oder auch für andere?

Auch für andere. Laut Bundesarbeitsministerium können im Zuge der Corona-Krise auch zum Beispiel Kindertagesstätten oder Theater grundsätzlich Kurzarbeit zu den genannten Bedingungen anmelden. Das ist gerade während der aktuellen Corona-Krise von Bedeutung, da die bayerische Staatsregierung ja die Schließung von Schulen, Kitas und Theatern angeordnet hat. 

Ich bin in Kurzarbeit. Darf ich dann einen Nebenverdienst haben?

Das ist nach Darstellung des Ministeriums dann unproblematisch, wenn der Nebenjob schon vor Beginn der Kurzarbeit bestand. Aufs Kurzarbeitergeld werde ein Extraverdienst erst dann angerechnet, wenn der Nebenjob während der Kurzarbeit aufgenommen wurde.

Gilt Kurzarbeit immer für das gesamte Unternehmen?

Nein. Wie die Arbeitsagentur Würzburg mitteilte, können auch nur Betriebsteile, also Abteilungen, in die Kurzarbeit gehen.

Sind dann alle Beschäftigten in gleichem Maße betroffen?

Nein, denn die Arbeitszeit müsse nicht für alle mit demselben Prozentsatz gekürzt werden, teilt das Bundesarbeitsministerium mit.

Hat ein Beschäftigter mit Blick auf die Sozialversicherungen Nachteile in Folge der Kurzarbeit?

Nein, sagt das Ministerium. Die Beschäftigten bleiben demnach in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Muss ein Unternehmen vor der Kurzarbeit erst geringfügig Beschäftigten kündigen, um Entlastung zu bekommen?

Nicht zwingend, lautet die Information des Ministeriums. Allerdings haben die geringfügig Beschäftigten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Ich bin Inhaber eines kleinen Geschäftes mit einem Angestellten. Kann ich auch Kurzarbeit beantragen?

Ja. Laut der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit muss ein Betrieb mindestens einen Arbeitnehmer haben, um Kurzarbeit beantragen zu können. Ist der Betrieb größer, will aber die Kurzarbeit nur für eine Abteilung einrichten, muss diese Abteilung mindestens einen Mitarbeiter haben.

Die Agentur für Arbeit in Schweinfurt hat nach eigenen Angaben an diesem Mittwoch an alle Arbeitgeber in Main-Rhön eine Info-Broschüre über die neuen Regeln bei der Kurzarbeit verschickt. Eine Reihe weiterer Tipps rund um die Corona-Krise in Mainfranken finden Sie in unserem regionalen Wirtschaftsblog ImPlus: www.mainpost.de/im-plus

 
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