Die Grafiken werden immer dunkelroter: Am Montag liegen nur noch fünf der 16 Bundesländer bei der Sieben-Tage-Inzidenz bei einem Wert unter 100. Fast überall gehen die Zahlen seit Tagen nach oben. Es ist zu erwarten, dass die jüngsten Lockerungen der Corona-Regeln in Kürze wieder zurückgenommen werden. Aktuell berät eine Bund-Länder-Runde darüber: Gesprächsbeginn mit Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten war für 14 Uhr angesetzt. Wann die Entscheidungen verkündet werden, stand am Nachmittag noch nicht fest.
Pläne wurden vor dem Gespräch am Montag indes bekannt. Eine der Kernfragen: Was wird über Ostern bei Familientreffen oder mit Urlaubsplänen möglich sein? Eine Übersicht, was aus der Beschlussvorlage des Kanzleramts bekannt ist.
Von Karfreitag bis Ostermontag könnte sich eine Familie (eigener Hausstand) mit vier nicht dazu gehörenden Verwandten oder Bekannten treffen - plus Kinder bis 14 Jahre "aus dem engsten Familienkreis". So steht es in einem Beschlussvorschlag, den das Kanzleramt am Montagmorgen verschickte.
Gemeint sind bei dem Personenkreis vor allem Ehegatten oder Lebenspartner sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Es wäre somit eine vorübergehende Lockerung der Verschärfung, weil dann unter Umständen mehr als zwei Hausstände oder fünf Menschen über 14 Jahre zusammenkommen können. Anders ausgedrückt: Familienbesuche über Ostern sind entgegen der eigentlich verschärften Regeln möglich - in eingegrenzter Form freilich.
Die genannte Lockerung ließe zum Beispiel diese Besuche zu: Vater und Mutter laden ihren Sohn ein plus dessen Frau (oder Freundin) plus deren Kinder unter 14. Oder: Mann und dessen Lebenspartnerin leben mit der gemeinsamen Tochter (12) unter einem Dach; sie laden die Großeltern der Tochter sowie die beiden Geschwister des Mannes ein.
Das ist bis auf Weiteres unklar. Die zweiwöchigen Osterferien in Bayern beginnen am kommenden Montag. Die Bund-Länder-Runde wird wohl auch zu den Urlaubsmöglichkeiten eine Entscheidung treffen.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes YouGov wollen die meisten Deutschen wegen der erhöhten Infektionsgefahr über Ostern zuhause bleiben. Nur zwei Prozent streben einen Urlaub im Ausland, vier Prozent im Inland an. Dort sind allerdings Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen geschlossen. Wer von einer Auslandsreise zurückkehrt, muss mit großer Wahrscheinlichkeit in Quarantäne: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat 160 der etwa 200 Nationen weltweit auf eine Risikoliste gesetzt.
Erwartet wird, dass die Bund-Länder-Runde die "Notbremse" beschließt, also eine Verlängerung des Lockdowns bis 18. April. Das würde bedeuten: Liegt die Inzidenz bei einem Wert über 100, dürfen sich maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geschäfte des Handels (außer Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs) müssen wieder schließen. Das gilt auch für Museen, Zoos und Botanische Gärten.
Der Entwurf für die "Notbremse" sieht vor: Wo die Inzidenz über 100 liegt, müssen alle Schulen und Kitas schließen, in denen das Personal und die Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden können. Ab einer Inzidenz von über 200 wird ohne Ausnahme dichtgemacht. Eine Ausgangssperre in der Nacht (voraussichtlich von 22 bis 5 Uhr) gilt ab Inzidenz 100.
Prekär, wie im Rest von Bayern. Die Werte für die Sieben-Tage-Inzidenz gingen in den vergangenen Tagen in den meisten Städten und Landkreisen nach oben. Die Spanne reicht am Montag laut RKI von Schweinfurt-Land (46,8) und Kitzingen (53,8) bis Schweinfurt-Stadt (162,8). Der Main-Tauber-Kreis bringt es gar auf 178,2. Bayern hat einen Wert von 110,7.
Medien: Lockdown wird bis zum 18. April verlängert
Aktuell berichten Medien - unter anderem das Nachrichten-Magazin SPIEGEL -, dass der bestehende Lockdown bis 18. April 2021 verlängert werden soll. Sie berufen sich dabei auf Verhandlungskreise der Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder. Weitere Ergebnisse der Verhandlungen sind noch nicht bekannt.
Hinweis: Das sind Vorabinformationen aufgrund bislang vorliegender Meldungen und Hinweise. Die Bund-Länder-Runde wird ihre Entscheidung voraussichtlich an diesem Montagabend bekanntgeben. Dann muss noch das bayerische Kabinett dazu einen Beschluss fassen. (Mit Informationen von dpa.)