
Lange Zeit waren Veranstaltungen und Feste komplett verboten. Doch mittlerweile lockert die bayerische Staatsregierung auch hier langsam die Einschränkungen. In vielen Bereichen sind Events bereits wieder möglich – seit dem 15. Juli zum Beispiel auch Märkte. Trotzdem gelten bestimme Regeln. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir hier die wichtigsten zusammengefasst.
Für private Treffen in den eigenen vier Wänden gelten keine Einschränkungen mehr auf einen festen Personenkreis. Auch eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es nicht. Die Staatsregierung empfiehlt aber, den Personenkreis weiter möglichst konstant zu halten und Abstand zu wahren.
Im öffentlichen Raum ist es erlaubt, sich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, Partnern, engen Verwandten und Angehörigen eines weiteren Hausstands zu treffen. Außerdem sind im Freien auch Treffen in Gruppen von maximal zehn beliebigen Personen gestattet.
Feiern oder Grillen sind auf öffentlichen Plätzen und Anlagen nach wie vor untersagt. Im eigenen Garten ist Grillen erlaubt.
Veranstaltungen mit einem absehbaren Teilnehmerkreis und nicht-öffentliche Veranstaltungen sind erlaubt. Dazu zählen etwa Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage, Schulabschlussfeiern sowie Vereins- und Parteisitzungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen, unter freiem Himmel bis zu 200. Der Veranstalter muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können.
Hier kommt es drauf an, ob bei der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden. Ist das der Fall, sind im Freien bis zu 400 Personen erlaubt, in geschlossenen Räumen bis zu 200. Bei kulturellen Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze dürfen unter freiem Himmel bis zu 200 Personen teilnehmen. Drinnen hingegen sind nur maximal 100 Teilnehmer gestattet.
Bei beruflichen und dienstlichen Events gelten die gleichen Regeln wie bei kulturellen Veranstaltungen.
Märkte dürfen seit dem 15. Juli wieder stattfinden – aber nur im Freien. Ausschlaggebend ist außerdem, dass die Veranstaltungen keine großen Besucherströme anziehen und kein Feiercharakter besteht. Erlaubt sind also zum Beispiel Kunst- und Handwerkermärkte oder Flohmärkte. Volksfeste mit Bierzelt und Partymusik bleiben nach wie vor verboten. Auf den Märkten gilt die Maskenpflicht. Die Veranstalter haben Sorge zu tragen, dass ausreichend Abstand gehalten wird. Und sie müssen ein Schutz- und Hygienekonzept vorweisen können.
Zuschauer sind noch immer unzulässig bei Sportwettkämpfen. Teilnehmen dürfen seit dem 15. Juli aber wieder mehr Personen. Bei gekennzeichneten Plätzen oder klar voneinander abgegrenzten Aufenthaltsbereichen sind nun bis zu 200 Teilnehmer erlaubt, im Übrigen maximal 100 Personen.