
Wer Anfang der Woche am Main in Etwashausen spazieren ging, konnte meinen, dass der Normalzustand – wenn auch ein trauriger – längst wieder eingekehrt ist: Wie vor den Ausgangsbeschränkungen ziert nun wieder Verpackungsmüll den Grillplatz in dem Kitzinger Stadtteil. Das lässt vermuten: Anscheinend herrschte dort am Wochenende reger Betrieb. Aber ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen überhaupt wieder erlaubt? Und wie schaut es damit im eigenen Garten aus?
Grundsätzlich gilt in Bayern: Seit dem 6. Mai sind die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und man darf sich mit einem Kontakthaushalt sowie der eigenen Familie treffen. Wäre es dann möglich, mit denen auf öffentlichem Grund zu feiern, zu picknicken oder zu grillen? Dazu äußert sich das Kitzinger Landratsamt, die zuständige Behörde zum Thema Corona im Landkreis, folgendermaßen: "Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist weiterhin untersagt."
Verstöße kontrolliert die Polizei
Ausnahmegenehmigungen sind laut der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht möglich – auch nicht mit der Familie oder dem Kontakthaushalt. "Folglich gibt es auch nicht die Möglichkeit, derartige Aktivitäten anzumelden", so das Landratsamt weiter.
Verstöße gegen die Verordnung werden von der Polizei kontrolliert. "Je nach Art des Verstoßes leitet die Polizei gegen die Beschuldigten Bußgeld- beziehungsweise Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat ein", erklärt Kathrin Thamm, Pressesprecherin der Polizei Unterfranken, auf Nachfrage dieser Redaktion.
Bußgeld beträgt insgesamt 178,50 Euro
Wichtig hierbei: die Polizei ermittelt nur. Das Bußgeld kassiert das Landratsamt. Auch die Höhe dessen legt die Behörde fest. Im Normalfall sei mit einer Geldbuße von 150 Euro zu rechnen, teilt das Amt mit. Hinzu komme noch eine Gebühr und Auslagen von insgesamt 28,50 Euro.
Stand Mittwochabend gab es laut der Polizei in der laufenden Woche lediglich einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Gegrillt hatte aber keiner. "Hier war ein Pkw-Fahrer am Dienstagabend ohne Mund-Nasen-Schutz in einer Tankstelle und zeigte sich nach Ansprache durch die Angestellte sehr uneinsichtig", so Pressesprecherin Thamm. Prinzipiell seien die Reaktionen der Bürger bei Kontrollen im Rahmen des Infektionsschutzgesetz sehr unterschiedlich. "Manche reagieren verständnisvoll, manche sind genervt oder reagieren aggressiv."
Wie schaut es im eigenen Garten aus?
Für alle, die trotz Corona nicht auf ihre Grill-Party verzichten wollen, hat das Landratsamt Kitzingen aber auch eine gute Nachricht: "Im privaten Garten ist Grillen erlaubt." Dazu gelten die gängigen Regeln – also nur mit dem Kontakthaushalt oder der Familie und mit ausreichend Sicherheitsabstand.