Die Lockerungen des Corona-Lockdowns über Weihnachten schmelzen dahin. Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) am Montag erklärte, soll es auch für späte Weihnachts-Gottesdienste oder Christmetten keine Ausnahme von der Ausgangssperre geben: "Die Lage ist dafür leider zu ernst", sagte er. "Das Virus richtet sich nicht nach dem Kirchenjahr." Die Religionsfreiheit sei ein extrem hohes Gut, aber es sei wichtig, dass aus Gründen der Gerechtigkeit die Ausgangssperre "für alle gilt".
In Bayern gilt ab Mittwoch und bis mindestens 10. Januar eine landesweite Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr – auch an Heiligabend und den beiden Weihnachtstagen. Gottesdienste sollten daher so gelegt werden, dass die Teilnehmer bis 21 Uhr wieder zuhause sein können, so Herrmann.
Bistum reagiert: Christmetten werden vorverlegt
"Wir nehmen als Bistum Würzburg unsere Verantwortung in Corona-Zeiten wahr und halten uns sehr genau an die staatlichen Vorgaben", sagt auf Anfrage dieser Redaktion Generalvikar Jürgen Vorndran. "Alle Christmetten im Bistum werden an Heiligabend zeitlich vorverlegt, dass die Gläubigen spätestens um 21 Uhr zuhause sein können." Vorndran verweist auch auf Übertragungen in Internet und TV. "Gerade an Heiligabend feiern viele Familien einen Hausgottesdienst und lesen miteinander das Weihnachtsevangelium. Deswegen findet Weihnachten auch im Corona-Jahr 2020 statt."
Dekan Wenrich Slenczka vom Evangelisch-Lutherischen Dekanat Würzburg zeigte sich überrascht von der Anordnung, "aber auch wir werden uns auf die neue Situation einstellen". Ein Großteil der evangelischen Gottesdienste im Dekanat sei sowieso am frühen Abend angesetzt, die Hygieneregeln seien bislang "sehr gut eingehalten worden". Grundsätzlich spürt der Dekan, dass das Bedürfnis, "etwas für die Seele zu tun", gestiegen sei. "Wir verzeichnen mehr Gottesdienstbesucher als vor Corona."
Indes gelten für Gottesdienste erweiterte Einschränkungen: Mindestabstand von 1,5 Metern, Masken-Pflicht auch am Platz, kein Gemeinde-Gesang. Um Gedränge zu vermeiden, soll die Teilnahme vor allem an Weihnachten nur nach vorheriger Anmeldung möglich sein.
Mit wem darf man Weihnachten feiern?
Was schon am Sonntag klar wurde: Auch zwischen dem 24. und 26. Dezember gelten überall strenge Kontaktbeschränkungen. So sind nur Treffen "im engsten Familienkreis" gestattet. Erlaubt ist, dass sich alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen treffen; aus wie vielen Haushalten diese vier Personen kommen ist dabei unerheblich, Kinder bis 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Zum engsten Familienkreis zählt laut der Staatsregierung "außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige". Die Staatsregierung appelliert angesichts "des anhaltend hohen Infektionsgeschehens", Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen "auf ein absolutes Minimum zu reduzieren".
Was ein Verstoß gegen die Ausgangssperre kostet
Um die Ausgangssperre ab 21 Uhr an Weihnachten einzuhalten, müssen die Verwandten laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) entweder über Nacht bleiben "wenn die Räumlichkeiten dafür da sind" – oder man müsse früher feiern. Dass damit aus dem "Heiligen Abend" ein "Heiliger Nachmittag" werden könnte, wies Söder zurück: "Ein normales Weihnachten-Feiern ist mit diesen Vorgaben schon noch möglich", findet er.
Wer gegen die Ausgangssperre verstößt, dem droht eine Strafe von bis zu 500 Euro.