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LESERANWALT
Quellenangaben gegen Fakes
Bisschen Wissenschaft       -  Erkenntnis aus der Empfehlung eines Lesers ....
| Erkenntnis aus der Empfehlung eines Lesers ....
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 27.04.2023 06:10 Uhr

Eine Empfehlung des Lesers G.H. aus dem Kreis Schweinfurt gebe ich an die Redaktionen weiter, die für die Veröffentlichung von Leserbriefen zuständig sind, aber auch an jene, die die Freischaltung der Online-Kommentierungen verantworten. Die Autoren von Leserbriefen und von digitalen Kommentierungen sollten sie sich aber am besten gleich ebenfalls zu Herzen nehmen.

 

Ein Gräuel: Falsche Zahlen

G.H. schreibt mir, „sogenannte 'fake-news'“ – bzw. der Umgang mit ihnen – habe sich in letzter Zeit zu einem größer werden Problem entwickelt und das nicht nur für ihn. G.H. meint nicht ganz zu Unrecht, dadurch könnten friedliches Zusammenleben und Demokratie gefährdet werden. Als Mensch mit naturwissenschaftlicher Ausbildung sei es ihm ein Gräuel, wenn er falsche Zahlen lese. Er verweist beispielhaft auf einen Leserbrief zur Energiewende in dem das aus seiner Sicht nachweislich der Fall gewesen ist. Auf den Brief komme ich nicht zurück, weil seine Veröffentlichung länger zurückliegt. Hier soll es vorwiegend um Grundsätzliches gehen.

 

Ein guter Vorschlag

G.H. schlägt der Redaktion vor, wie sie falsche Behauptungen von Fakten in Leserbriefen zumindest eindämmen sollte. Sie solle Zahlen nur dann verbreiten, wenn dazu vom Autor auch die Quelle angegeben wird, der er sie entnommen hat. Diese Praxis, die im wissenschaftlichen Bereich üblich ist, wäre leicht zu überwachen. Deswegen muss aus keinem Leserbrief gleich eine wissenschaftliche Arbeit werden. Da würde mehr von einem Quellenverweis verlangt. Aber so eine kleine Anleihe aus der Wissenschaft kann nicht schaden.

So heiße ich als Leseranwalt die Empfehlung des Lesers gut und halte sie für praktikabel. Solches Vorgehen ist eigentlich fast selbstverständlich, den auch für Leserbriefe und digitale Kommentierungen gelten publizistische Grundsätze wie die Sorgfaltspflicht (Richtlinie 2.6 und 2.7, Presserkodex des Dt. Presserates).

 

Es geht um Vertrauen und Glauwürdigkeit

Natürlich betonen Redaktionen immer wieder, dass Leserbriefe und Kommentare unter digitalen Artikeln grundsätzlich als Meinungsbeiträge ihrer Autoren gelten und dass die darin verbreiteten Meinungen nicht unbedingt geteilt werden. Zuweilen gibt es freilich Zuschriften mit Aussagen, die darüber hinausgehen, weil etwas bewiesen werden soll – mit Daten oder Zahlen. Wenn die aber falsch sind, fällt der Fehler unter Umständen nicht nur auf die Zeitung und deren Glaubwürdigkeit zurück. Schlimmer noch ist es, wenn Leser im Vertrauen auf die Redaktion falsche Fakten für bare Münze nehmen.

 

Vorbeugender Blick

Werden in einem journalistischen Artikel unsichere Fakten berichtet, so sind sie vom Autor als solche zu kennzeichnen. Aber in den Inhalt von Leserbriefen und in Kommentierungen darf in solchen Fällen nicht eingegriffen werden. Da gibt es nur drei Möglichkeiten: Veröffentlichen, kürzen oder nicht veröffentlichen. Bei der Belastung der Redaktion ist es kaum möglich, selbst Daten und Fakten in jedem Leserbrief und jeder Kommentierung auf Richtigkeit zu prüfen.

So ist es praktikabel gleich von Leserbriefautoren und Kommentarschreibern für ihre Fakten auch Quellenangaben zu verlangen. Ich unterstelle niemanden, dass er absichtlich Falsches in seine Texte einfließen lässt. Aber ein vorbeugender Blick auf die Quelle bewahrt schon die Autoren vor Fehlern.

Frühere Leseranwalt-Kolumnen ähnlichen Themen:

"Ein Eingeständnis wäre gut gewesen" (Sept. 2017)

"Transparenz, Baustein für Glaubwürdigkeit" (Nov. 2017)

"Veröffentlichungen von Nutzer-Kommentaren sind keine Untersützung einer Meinung oder Person" (Aug. 2015)

Anton Sahlender, Leseranwalt, siehe auch www.vdmo.de

 
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