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LESERANWALT
Leseranwalt: Zu viel des Guten für ein Unternehmen
Ein Leser kritisiert zurecht eine PR-Mitteilung im Lokalteil: Bei Auszeichnungen von Mitarbeiter*innen wurde der Name des Unternehmens allzu häufig wiederholt.
Achtung, bitte Distanz! Beim Umgang mit Pressemitteilungen aus Unternehmen ist Sorgfalt von der Redaktion gefordert. Sonst können Veröffentlichungen zur Schleichwerbung geraten (Symbolfoto).
Foto: Patty Varasano | Achtung, bitte Distanz! Beim Umgang mit Pressemitteilungen aus Unternehmen ist Sorgfalt von der Redaktion gefordert. Sonst können Veröffentlichungen zur Schleichwerbung geraten (Symbolfoto).
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:08 Uhr

Geärgert hat sich Leser J.S. über einen Beitrag im redaktionellen Teil einer Lokalausgabe der Zeitung. Seiner Meinung nach hätte er mit „Werbung“ überschrieben werden müssen. Wer den Text lese, gewinne nämlich den Eindruck, der Bericht über den Ruhestand einer Mitarbeiterin sei nur Vorwand, möglichst oft den Namen der Firma abzudrucken. J.S.: Eine PR-Meldung erschien da offenbar ohne redaktionellen Eingriff.

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