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LESERANWALT
Leseranwalt: "Clickbaiting" verspielt Glaubwürdigkeit
Der Deutsche Presserat hat mitgeteilt, wie Leserinnen und Leser mit falschen Versprechungen in digitale Artikel gelockt wurden.
Beispiel für Überschrift und Teaser auf mainpost.de. Ein Artikel wird auch durch eine Frage spannend verkündet. Wer Antworten will, muss den Artikel durch Anklicken aufrufen. Und das kostet Geld. Das ist kein unseriöses 'Clickbaiting', sondern zulässiger Leseanreiz. 
Foto: Repro Sahlender | Beispiel für Überschrift und Teaser auf mainpost.de. Ein Artikel wird auch durch eine Frage spannend verkündet. Wer Antworten will, muss den Artikel durch Anklicken aufrufen. Und das kostet Geld.
Anton Sahlender
Anton Sahlender
 |  aktualisiert: 09.02.2024 18:23 Uhr

An eine unehrliche Spielart des Journalismus, die seit seiner Verbreitung im Internet digitalen Nutzern drohen kann, erinnert der Deutsche Presserat in jüngst ausgesprochenen Rügen. Es handelt sich um das sogenannte "Clickbaiting". Der Begriff ist negativ belegt. Er bedeutet, es wird in kurzer Form etwas verkündet, was den Nutzer erwartet, wenn er den zu dieser Ankündigung gehörenden Artikel anklickt. Man könnte auch sagen, Leser*innen werden mit einer möglichst interessanten oder Spannung versprechenden Ansage gelockt oder geködert, einen Beitrag aufzurufen.

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