Viele stillende Mütter haben bislang keinen vollständigen Impfschutz gegen Corona, weil sie sich in der Schwangerschaft nicht impfen ließen. Wo die 3G-Regel greift, kann das für diese Frauen zum Problem werden: Seit dem 11. Oktober sind Corona-Tests für die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht mehr kostenlos. Doch unter anderem für Stillende gilt es eine Ausnahme.
Für stillende Mütter erfolgte eine generelle Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission (Stiko) am 17. September. "Die neue Testverordnung enthält deshalb eine Übergangsfrist von drei Monaten, diese läuft seit dem 18. September 2021", sagt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber dieser Redaktion. Folglich haben "vormals Schwangere" und Stillende bis einschließlich 17. Dezember einen Anspruch auf kostenlose Testung. Eine Verlängerung dieser Frist sei nicht vorgesehen.
Mutterpass als Nachweis an der Corona-Teststelle
Wie stillende Mütter den Nachweis erbringen können, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. "Die Anspruchsberechtigung kann durch den Mutterpass belegt werden, aus dem die Schwangerschaft hervorgeht", erklärt die Sprecherin des Ministeriums.
Bei der ersten Untersuchung von Schwangeren stellt der Frauenarzt oder die Hebamme einen Mutterpass aus. In ihm werden dann während der Schwangerschaft die Ergebnisse aller Untersuchungen dokumentiert. Er enthält somit alle medizinisch relevanten Daten der Schwangerschaft. "Auch nach der Geburt sollte der Mutterpass unbedingt aufbewahrt werden, da er wichtige Daten für weitere Schwangerschaften enthält", teilt das bayerische Familienministerium mit. Wie viel Zeit seit der Geburt des Kindes maximal vergangen sein darf, also wie alt die gestillten Kinder sein können, damit die Stillende noch Anspruch auf einen kostenlosen Test hat, ist gesetzlich nicht geregelt.
Doch es gibt auch noch eine Alternative zum Mutterpass. Der Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums zufolge können sich betroffene Frauen von Ärzten ein Attest ausstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass sie schwanger waren beziehungsweise ihr Kind stillen. Wer das Attest oder den Mutterpass bei der Teststelle vorlegt, muss nicht für den Corona-Test bezahlen.