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Würzburg
Kostenpflichtige Corona-Tests: Diese Ausnahmen sind in Bayern geplant
Ab 11. Oktober müssen Corona-Tests in der Regel selbst bezahlt werden. Doch in Bayern sind Ausnahmen vorgesehen, die über den bundesweiten Beschluss hinausgehen.
Das bayerische Gesundheitsministerium plant Ausnahmen von kostenpflichtigen Corona-Tests.
Foto: SymbolMoritz Frankenberg, dpa | Das bayerische Gesundheitsministerium plant Ausnahmen von kostenpflichtigen Corona-Tests.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 08.02.2024 19:31 Uhr

Schnelltests und PCR-Tests auf das Coronavirus müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind. Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle Minderjährigen kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere.

Gratis bleiben die Tests weiterhin für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen oder die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Zu diesen Gründen zählt auch eine Schwangerschaft im ersten Drittel.

Zusätzliche Ausnahmen in Bayern

Das bayerische Gesundheitsministerium plant einer Sprecherin zufolge darüber hinaus weiterhin kostenlose Corona-Tests für stillende Frauen und Besucher sowie Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Wie diese Personengruppen gegenüber der Teststelle nachweisen können, dass sie Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test haben, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Zudem sollen sich Studierende in Bayern bis 30. November 2021 kostenfrei testen lassen können. 

 
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  • TessaKraemer@t-online.de
    Und was ist mit denen die geimpft sind und für einen Eingriff oder Termin in einer medizinischen Einrichtung einen PCR Test brauchen?
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  • jutta.noether@web.de
    Meines derzeitigen Wissens nach ist das (noch?) nicht nötig.
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  • Erding
    Keine Regel ohne Ausnahme. Irgendwann werden die Ausnahmen immer weniger. Es ist alles nur eine Frage der Zeit. Dann fragt man sich, warum hat man das nicht schon früher gemacht? Ist dann aber irgendwie auch egal. Lieber spät als garnicht.
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  • pluto1979@gmx.net
    Was sollen die Tests dann kosten?
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  • Steler06501902
    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/so-teuer-koennten-corona-tests-fuer-viele-ungeimpfte-ab-11-oktober-werden-art-10663355
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  • jebusara@web.de
    Müssen die Geimpften bei Impfnebenwirkungen die behandelt werden müssen die Kosten auch selbst tragen? Immerhin war die Impfung freiwillig, wir haben keine Impfpflicht. Was ist mit Arbeitsunfähigkeit die durch die Impfung entstanden ist? Gibt es da Lohnfortzahlung?
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  • 1958kosb
    Nein und ja zu den beiden Fragen.
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  • Steler06501902
    ähm? Welche Nebenwirkungen der Impfung bedürfen einer Behandlung? In welchem Verhältnis steht das zu einer Erkrankung mit einer Infektion? Man fragt sich manchmal welches Kraut manche Leute sich in den Tee werfen....
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  • k.a.braun@web.de
    Die Abschaffung der kostenlosen Tests wird absehbar die Infektionszahlen in die Höhe treiben, ebenso wie die eingestellten Lohnfortzahlungen für Ungeimpfte in Quarantäne. Wer nicht mehr niederschwellig testen kann, verbreitet nach Ansteckung leichter das Virus, und wer Einkommensverluste fürchtet, hat dann eben "nur eine Erkältung" und geht schlimmstenfalls infektiös zur Arbeit. Die Leidtragenden sind andere. Auch Geimpfte, denn die können sich ebenfalls anstecken - und nicht immer sind die Verläufe mild, wie ich leider schon im Bekanntenkreis erleben musste.
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  • 1958kosb
    Die Tests können gar nicht teuer genug sein, bis es der letzte kapiert. Die meisten von den nicht geimpften waren bisher nur zu bequem um sich impfen zu lassen.
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  • mausschanze
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Ich glaub da muß was richtig gestellt werden. Es wird keine (Lohn-) Entschädigung mehr für Ungeimpfte gezahlt, wenn diese Kontakt mit einem Infizierten hatten und in Quarantäne müssen.

    Lohnfortzahlung gibt es immer, wenn jemand krank wird, auch wenn Ungeimpfte an Corona erkrankt sind. Also, wer sich infiziert hat ist krank und bekommt Lohnfortzahlung.

    Die meisten Tests werden doch gemacht um zb zum Friseur oder anderen Einrichtungen gehen zu können. Warum sollten also weniger Tests gemacht werden? Dann müssen Sie halt zuhause bleiben.

    Wer eine "Erkältung" hat, sollte zum Arzt gehen und nicht auf der Arbeit seine Kollegen anstecken. Das ist Verantwortungslos. Ich wage mal zu behaupten - nichts bei Google gefunden - wenn sie mit ihrer "Erkältung" zum Hausarzt gehen, wird der evtl. notwendige Test durch die Krankenkasse bezahlt. Dient dann ja auch zum Schutz der Praxis. Und wenn sie krank sind - egal ob Erkältung oder Corona - werden sie krank geschrieben mit Lohnfortzahlung.
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  • Michi_two@web.de
    Jeder geimpfte kann sich doch für weniger als 1€ aus der Drogerie nen Test besorgen und jederzeit machen. Die brauchen nur den offiziellen Nachweis nicht mehr.
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  • hansi07
    Genau, der Test ist ja (zumindest im Fall des Schnelltests) nicht das teuere, sondern die öffentlich anerkannte Bescheinigung, dass der Test vorschriftsmäßig durchgeführt wurde ind das Ergebnis so war, wie es bescheinigt wurde. Nachdem es ja sogar im Internet sogar für gefälschte Impfpässe einen Markt gibt, reicht es halt leider nicht aus, dass sich das jemand selbst attestiert.
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