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ASCHAFFENBURG
Vergewaltiger von Aschaffenburg geht in Revision
Anwalt Jürgen Vongries im Gespräch mit seinem Mandanten Jürgen R.
Foto: Benjamin Stahl | Anwalt Jürgen Vongries im Gespräch mit seinem Mandanten Jürgen R.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:46 Uhr

Der 56-Jährige, der am vergangenen Freitag wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, akzeptiert das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg nicht. Wie Anwalt Jürgen Vongries am Dienstag gegenüber dieser Redaktion erklärte, hat ihn sein Mandant Jürgen R. „mit der Einlegung der Revision beauftragt“. Die Entscheidung dazu sei in einem Gespräch mit seinem Mandanten am Montagnachmittag gefallen, der nach wie vor in Aschaffenburg in Untersuchungshaft sitzt.

Nach Überzeugung der Richter hat Jürgen R. im Januar 1988 eine damals 22-Jährige brutal vergewaltigt, mehrfach mit einem Schraubenzieher auf sie eingestochen und die Totgeglaubte dann in einem Waldstück bei Aschaffenburg unter Laub vergraben – um die Vergewaltigung zu vertuschen. Erst Ende 2017 war R. aufgrund neuer Analysetechniken, mit der eine alte DNA-Spur ausgewertet werden konnte, ins Visier der Ermittler geraten.

Täter empfindet Strafe als zu lang

Jürgen R., der während der Tat stark alkoholisiert war, empfinde die lebenslange Haftstrafe „als zu lang“, so Vongries im Gespräch mit dieser Redaktion. Zudem habe der 56-Jährige „nichts zu verlieren“. Vongries selbst hatte in seinem Plädoyer am Freitag einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert: Die 30 Jahre zurückliegende Vergewaltigung ist längst verjährt. Und hätte die Kammer nicht auf Mordversuch, sondern auf versuchten Totschlag erkannt, wäre auch hier die Verjährungsfrist bereits abgelaufen.

Außerdem will Vongries erreichen, dass der alkoholkranke Jürgen R. zunächst in eine Entzugsklinik eingewiesen wird. Der Anwalt hatte das bereits vor Gericht gefordert. Die Kammer glaubte allerdings nicht, dass eine Therapie Aussicht auf Erfolg hätte und stützte sich damit auf eine Aussage des Gutachters Henning Saß. Demnach hat R. insgesamt 30 Entgiftungsbehandlungen und neun erfolglose Entzugsaufenthalte hinter sich.

Opferanwalt ist nicht überrascht

Sein Mandant sei „therapiewillig“, argumentiert Vongries, und könne nach dem Prozess erstmals „alles in einer Therapie thematisieren“. Zudem sei Jürgen R. seit Monaten – seit seiner Festnahme – trocken und es gehe ihm insgesamt besser.

Christoph Jahrsdörfer, Anwalt des heute 52-jährigen Vergewaltigungsopfers, ist von der jüngsten Entwicklung nicht überrascht: Er habe eine Revision erwartet, sagte er in einem Telefonat. Auch seine Mandantin, die als Nebenklägerin auftrat, „ist darauf vorbereitet“.

 
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  • flyarcus@gmx.de
    im neuen Urteil sollte dann noch die Prügelstrafe dazukommen!
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  • Erding
    Ist doch nur ein Aufschub.
    Und jetzt "jammert" der Täter. Mit dem Opfer hatte er kein Mitleid. Da war er "stark"! Die Strafe wirkt schon. Und dies ist ein gutes Zeichen und vielleicht auch für potenzielle Täter oder "Versucher", die Warnung: "Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang" sagte ein berühmter Dichter. Die Reu ist lang, heißt hier mit Fug und Recht: "lebenslang". Durch die Möglichkeit, die "Verjährung" aussen vor lassen zu können, konnte das Gericht "kurzen Prozess" machen.
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  • jo1970
    Ich frage mich wie eine Vergewaltigung verjähren kann. Wer macht solche Gesetze?
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  • ra.kellermann@gmx.de
    war ja leider zu erwarten
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