Seit 10. Mai dürfen in Regionen mit stabiler Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert 100 Biergärten sowie die Außenbereiche von Gaststätten und Cafés wieder öffnen. Seit diesem Freitag, 21. Mai, folgen nun pünktlich zu den Pfingstferien auch Lockerungen für den Tourismus. Doch unter welchen Bedingungen dürfen in Bayern Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätze wieder aufsperren? Welche Testpflichten gelten für die Urlauber? Und welche touristischen Angebote sind an den Urlaubsorten wieder nutzbar?
Wann dürfen Hotels oder Ferienwohnungen in Bayern wieder öffnen?
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen oder Campingplätzen sind wieder möglich, wenn die regionale Inzidenz stabil unter dem Wert 100 liegt. "Stabil" heißt in der Definition der Söder-Regierung dabei in der Regel: Fünf Tage unter der kritischen Schwelle. Geöffnet werden darf dann ab dem siebten Tag.
Die Freigabe erfolgt allerdings nicht automatisch. Sie muss vom jeweiligen Landkreis beantragt und vom Gesundheitsministerium in München einzeln genehmigt werden. Steigt die Inzidenz über drei Tage wieder über den Wert 100, greift erneut die "Bundesnotbremse": Ab dem fünften Tag müssen die touristischen Einrichtungen dann wieder schließen und die Urlaubsgäste abreisen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat diese Regeln deshalb als "zu starr" kritisiert und ein Auslaufen der "Bundesnotbremse" zum 30. Juni eingefordert. Ob es dazu kommt, ist derzeit allerdings noch völlig offen.
Laut Wirtschaftsministerium erfüllen derzeit gut 50 der 96 bayerischen Kreise und Städte die Inzidenz-Vorgabe. In Unterfranken wurden etwa in den Kreisen Kitzingen und Würzburg die ersten Urlaubsgäste begrüßt. Aber auch in der Rhön könnte es dank sinkender Neuinfektionen bald ebenfalls soweit sein.
Welche Regeln gelten für die Urlauber in Bayern?
Jeder Gast muss nach den aktuellen Regeln bereits bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Möglich sind ein PCR-Test oder ein Antigen-Schnelltest. Ebenfalls möglich ist, vor Ort einen "Selbsttest unter Aufsicht" durch den Vermieter oder das Hotelpersonal zu machen. Zudem ist alle 48 Stunden ein weiterer Test notwendig. Dieser kann in Test-Stellen am Urlaubsort oder erneut als "Selbsttest unter Aufsicht" erfolgen. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Corona-Infektion – jeweils mit Nachweis.
In den Unterkünften dürfen nur "Personen eines Hausstands" ein Zimmer gemeinsam bewohnen. Übernachtungsgäste dürfen in den Unterkünften die Gastronomie auch im Innenbereich sowie Wellness-Angebote, Fitnessräume oder Schwimmbäder nutzen. Dort gelten die in diesen Bereichen allgemein gültigen Hygiene-Bedingungen wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot.
Welche weiteren touristischen Angebote sind am Urlaubsort möglich?
In den Regionen mit niedriger Inzidenz dürfen auch Ausflugsschiffe, Seilbahnen oder touristische Busse und Bahnen wieder fahren. Ebenfalls erlaubt sind Stadt- oder Naturführungen sowie die Nutzung der Außenbereiche von medizinischen Thermen. Wie überall in Bayern dürfen zudem bei niedriger Inzidenz auch Freibäder, Zoos und botanische Gärten, Museen oder Kinos wieder öffnen. Auch Kulturveranstaltungen draußen mit bis zu 250 Besuchern sind erlaubt. Meist muss im voraus ein Ticket gebucht werden und es gilt eine Testpflicht, für die auch der Test im Hotel genutzt werden kann. Unter Inzidenz 50 entfällt die Testpflicht in der Regel.