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München
Neue Corona-Regeln in Bayern: Was seit Anfang Mai gilt
Biergarten, Bayern-Urlaub oder Besuch im Altenheim: Wo die Söder-Regierung die bayerischen Corona-Regeln angepasst hat – und welche Einschränkungen vorerst weiter gelten.
Tische stapeln sich beim Biergartens am Alten Kranen in Würzburg: Bei stabiler niedriger Inzidenz soll in Bayern regional begrenzt schon bald wieder Außengastronomie möglich sein. 
Foto: Daniel Peter | Tische stapeln sich beim Biergartens am Alten Kranen in Würzburg: Bei stabiler niedriger Inzidenz soll in Bayern regional begrenzt schon bald wieder Außengastronomie möglich sein. 
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

"Eine Mischung aus Vorsicht und Optimismus" nennt Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die neueste Fassung der Corona-Regeln in Bayern, die nun zunächst bis 2. Juni gelten sollen. Im Kern handelt es sich dabei um eine Fortschreibung der bereits seit 5. März gültigen Corona-Verordnung. Damit bleiben etwa die Vorgaben für Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen, die Regeln für die Öffnung von Geschäften und Schulen oder die Einschränkungen für den Freizeitsport weiter an fixe regionale Inzidenz-Schwellen gebunden.

Die nun ab Montag, 10. Mai, angekündigten Lockerungen für die Außengastronomie, Kultur und Sport, sowie ab Freitag, 21. Mai, für Tourismus erfolgen bei entsprechend niedrigeren Inzidenzen dagegen nicht automatisch, sondern setzten ein "stabiles oder rückläufiges Infektionsgeschehen" über sieben Tage in der Region voraus. Diese Öffnungen müssen von den Landratsämtern beantragt und vom Münchner Gesundheitsministerium einzeln genehmigt werden.

Welche Corona-Regeln gelten also nun im Mai in Bayern? Welche Lockerungen sind bei weiter sinkenden Inzidenzen zu erwarten? Und welche Perspektiven gibt es für Urlaub, Freizeit, Kultur oder Sport?

Außengastronomie bei niedriger Inzidenz wieder möglich – Aus für Volksfeste

Zumindest die Außengastronomie hat in Bayern wieder eine Perspektive auf Rückkehr der Gäste: Ab 10. Mai ist in Regionen mit einer über eine Woche stabilen oder sinkenden Inzidenz unter 100 die Öffnung von Biergärten und Außenbereichen von Gaststätten oder Cafés wieder möglich – in Unterfranken etwa hat bereits der Landkreis Würzburg einen entsprechenden Antrag gestellt. Voraussetzung ist dabei wohl zunächst eine fixe Terminbuchung, eine Erfassung der Gästedaten zur Kontaktnachverfolgung, sowie ein aktueller Corona-Test oder Selbsttest, wenn Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. Wichtige Details eines bayernweiten "Rahmen-Hygieneplans", wie etwa die maximale Gästezahl an einem Tisch, waren aber selbst am Freitagnachmittag immer noch unklar.

Volksfeste sollen dagegen auch in diesem Jahr in Bayern grundsätzlich nicht stattfinden: Am Montag empfahl die Söder-Regierung den für die Genehmigung zuständigen Kommunen die Absage. Eine sichere Durchführung von Volksfesten mit Hygiene-Maßnahmen wie Masken sei nicht realistisch, erklärte Ministerpräsident Söder. Zugleich sei die Infektionsentwicklung etwa durch neue Mutanten derzeit nicht absehbar.

Urlaub in Bayern soll ab Pfingsten möglich sein – Details noch offen

Söder kündigte zudem an, ab 21. Mai in Regionen mit stabiler Inzidenz unter 100 die Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen wieder zuzulassen. Ein Hygiene-Konzept, dass für Urlauber etwa verpflichtende Corona-Tests alle 48 Stunden vorsehen könnte, soll vom bayerischen Kabinett aber erst nächste Woche beschlossen werden. Dabei sollen auch die Kriterien für die Öffnung touristischer Infrastruktur wie Ausflugschiffe oder Seilbahnen geklärt werden.

Einzelhandel: Bisherige Inzidenz-Regeln gelten weiter

Für Handel und Dienstleistungen gelten – jenseits der stets geöffneten Läden des "notwendigen täglichen Bedarfs" – die von der Inzidenz abhängigen Regeln weiter: Über Inzidenz 150 nur Abholung vorbestellter Ware ("Click & Collect"). Zwischen 100 und 150 "Click & Meet" mit Terminbuchung und Corona-Test. Zwischen 50 und 100 "Click & Meet" ohne Test. Und unter Inzidenz 50 Öffnung der Läden nur mit Kunden-Begrenzung, Mindestabstand und Maskenpflicht. Die neuen Regeln greifen bei sinkenden Inzidenzen am 7. Tag nach dem ersten Unterschreiten der jeweiligen Schwelle.

Verspricht bei sinkender Inzidenz die schnelle Öffnung von Außengastronomie, Kultur und Freizeitsport sowie ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern: Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Foto: Peter Kneffel, dpa | Verspricht bei sinkender Inzidenz die schnelle Öffnung von Außengastronomie, Kultur und Freizeitsport sowie ab Pfingsten wieder Urlaub in Bayern: Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Ab 10. Mai werden unter Inzidenz 100 zudem alle bisher noch geschlossenen "körpernahen Dienstleistungen" wieder erlaubt – unter den gleichen Vorgaben wie bisher etwa für Friseure. Hundeschulen dürfen gar bis Inzidenz 165 wieder öffnen. Lockerungen für Fitness-Studios sind laut Söder dagegen noch nicht in Planung.

Stufenweise Lockerung für den Freizeitsport

Über Inzidenz 100 ist weiter nur "kontaktfreier Individualsport" mit maximaler einer haushaltfremden Person erlaubt, für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bis zu fünf Personen. Zwischen Inzidenz 50 und 100 dürfen zwei Haushalte, maximal fünf Personen zusammen kontaktfrei sporteln, dazu Kinder in Gruppen bis zu 20 Personen. Unter Inzidenz 50 können bis zu zehn Erwachsene zusammen Sport treiben. Per Sonderfreigabe kann ab 10. Mai bei stabiler Inzidenz unter 100 zudem regional "kontaktfreier Sport im Innenbereich" sowie "Kontaktsport" draußen mit verpflichtendem Corona-Test freigegeben werden. Auch hier fehlten bis zuletzt noch die Detail-Regeln.

Kultur: Neue Hoffnung für Kinos, Theater und Open Air

Zoos und Botanische Gärten dürfen bereits seit Ende April mit Corona-Test auch bei höherer Inzidenz wieder öffnen. Zwischen Inzidenz 50 und 100 werden mit Terminbuchung und Kontaktdaten-Erfassung auch wieder Besuche in Museen und Ausstellungen möglich. Theater, Konzertsäle und Kinos sollen zudem ab 10. Mai bei stabiler niedriger Inzidenz mit regionaler Sondergenehmigung öffnen dürfen. Detail-Regeln blieben aber auch hier noch offen.

Fördern will der Freistaat Bayern zudem über den Sommer Open-Air-Kulturveranstaltungen. Dafür soll auch die Nutzung staatlicher Gebäude oder Parks erleichtert werden. Kommende Woche soll zudem im Kabinett ein "Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probemöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles" in den Bereichen Musik und Theater beschlossen werden.

Schulen: Nach Pfingsten Distanzunterricht erst ab Inzidenz 165

Ab 10. Mai findet an den Grundschulen sowie an Förderschulen bis zur 6. Klasse bis zu einer Inzidenz von 165 Wechsel- oder Präsenzunterricht statt. Bei den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien bei einem Wechsel in den Distanzunterricht schon ab Inzidenz 100. Erst danach gilt auch hier: Wechsel- und Präsenzunterricht bis Inzidenz 165. Maskenpflicht und verpflichtende Corona-Tests bleiben bestehen. Kitas bleiben über Inzidenz 100 nur in Notbetreuung. Private Betreuungsgemeinschaften aus zwei Hausständen sind jedoch weiter möglich.

Alten- und Pflegeheime: Noch keine Erleichterungen für Geimpfte

Die Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen werden vorerst auch für zweifach Geimpfte nicht gelockert: Dafür müsse zunächst in einer "zweiten Impf-Runde" der Anteil der Geimpften in den Einrichtungen weiter erhöht werden, erklärte Ministerpräsident Söder. Derzeit sei dort die Gefahr unkontrollierter Corona-Ausbrüche noch immer zu hoch. Neben Maskenpflicht und Mindestabstand ist deshalb für Besucher vorerst weiter ein negativer Corona-Tests Pflicht. Auch ein Selbsttest unter Aufsicht ist in den Einrichtungen möglich.

Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen

In Bayern gilt bei der Ausgangssperre die bestehende Regel weiter: Demnach darf man über Inzidenz 100 zwischen 22 Uhr und 5 Uhr die eigene Wohnung nur zur Berufsausübung, für dringende Notfälle oder zum Gassi-Gehen mit dem Hund verlassen. Joggen oder Spazierengehen, wie in anderen Bundesländern bis Mitternacht erlaubt, bleibt in Bayern dagegen verboten.

Bei den Kontaktbeschränkungen kommt es mit sinkender Inzidenz automatisch zu Lockerungen: Über Inzidenz 100 bleibt nur ein Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Zwischen Inzidenz 35 und 100 dürfen sich zwei Hausstände mit maximal fünf Personen treffen – Kinder unter 14 Jahren zählen jeweils nicht mit. Unter Inzidenz 35 können sich dann wieder drei Hausstände mit maximal zehn Personen treffen.

Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen

Für vollständig Geimpfte und Genesene gibt es entsprechend der Vorgabe des Bundes in Bayern ab sofort einige Erleichterungen bei den Corona-Einschränkungen. Als vollständig geimpft gilt man dabei 14 Tage nach der zweiten Impf-Dosis. Für Genesene gelten die Erleichterung bis zu sechs Monate nach ihrem positiven Corona-Test. Danach ist eine Impf-Dosis als Immun-Auffrischung nötig. Als Nachweis gilt vorerst das Impfbuch oder der positive PCR-Test mit Datum.

Für Geimpfte und Genesene entfallen alle in den bayerischen Corona-Regeln verlangten aktuellen Corona-Tests, etwa bei "Click & Meet" oder beim Friseur-Termin. Einzige Ausnahme: Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen bleibt der Corona-Test Pflicht. Darüber hinaus müssen sich Genesene und Geimpfte nicht mehr an die nächtliche Ausgangssperre halten. Bei den Kontaktbeschränkungen oder beim Freizeit-Sport zählen sie bei der maximal erlaubten Gruppengröße nicht mehr mit. Zudem entfällt bei der Wiedereinreise aus dem Ausland meist die Pflicht zur Quarantäne.

 
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Henry Stern
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  • h-schwabe
    Kann man Corona - Regeln mittlerweile studieren? Zudem leben unsere erwachsenen Kinder und Enkel in zwei anderen Bundesländern und wir würden sie ja gerne mal wieder treffen.
    Aber zuerst werde ich wohl mal das Grundstudium "Corona - Regeln in Bayern" absolvieren.
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  • klafie
    man hat doch immer vor einer 2klassen-gesellschaft gewarnt: geimpfte und nicht-geimpfte.
    jetzt sind wir auf den besten weg dabei. es dauert halt immer noch zu lange, bis in deutschland oder bayern alle geimpft sind. wenn man anfragt hat man meist die antwort: wir rufen sie an wenn sie drann kommen, wann ist das nur bloss?
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  • Arcus
    Das bayrische Pandemiebekämpfungschaos der Opflsoftkoalition unter der Führung des cSU Vorsitzenden Söder, geht in die nächste Runde.
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  • matthiasr
    Wir haben uns doch alle in den letzten 14 Monaten an den Lockdown gewöhnt!

    Vielebevorzugen ihn sogar wegen dem geringeren Verkehr, den wenigeren Meetings, den fehlenden besuchen bei der nervigen Verwandtschaft!

    Und gleichzeitig brauchen wir viele Dinge nicht die umweltschädliche sind, fliegen, reisen, Autofahren!

    Gute das PUMA jetzt ei e Straße sperrt! Wäre es nicht besser der ganze bischofshut oder besser noch alle Straßen innerhalb des Ringpark werden gesperrt!
    Und fliegen etc. Bleibt verboten!
    Das Klima würde es danken!
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  • Horst R
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  • radfahrer
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  • info@softrie.de
    Ich bin weder genesen noch geimpft - leider. Ich lasse Mich gerne weiter drei mal die Woche testen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Ich kann gerne warten.
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  • radfahrer
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  • radfahrer
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  • Horst R
    Der Wirrwarr geht weiter, bei diesen Vorschriften geh ich weder in den Biergarten, noch auf einen Campingplatz, Söder mach weiter so....und damit alles kaputt...
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  • radfahrer
    Er, der -Herr Söder- u.a. sollten umgehend aus dem Verkehr gezogen werden, um Folgeschäden gegenüber "ihren" Parteien und dem Volkswohl/Wähler zu vermeiden
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  • Steler06501902
    So schwer ist das auch nicht zu verstehen finde ich. Leider kann in der jetztigen Situation nicht alles normal laufen. Ich freu mich auf den Biergarten.
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  • siegfried.metz@t-online.de
    Manches aus der 12. BayIfSMV idF vom 05.05. macht ja Sinn, aber da sind eben auch die Detailregelungen die einfach ärgerlich sind und auf die Dauer zum Verdruss führen.

    Warum z.B. (um eine davon herauszuheben) muss ich auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarktes eine FFP2-Maske tragen. Um die Kontakte zu reduzieren, ist es ein größerer Einkauf und es dauert entsprechend lange, alles in das Auto zu verladen. Die Maske nimmt mir den Atem. Die Aerosol-Forscher sagen, dass die Ansteckungsgefahr im Freien nahe NULL liegt.

    Was also soll das? Das ist keine „Mischung aus Vorsicht und Optimismus“ sondern nach meiner Wahrnehmung eine Mischung aus Willkür und Schikane. Die Regelung orientiert sich eben gerade nicht an der Wissenschaft (siehe Aerosol-Forscher) und vermag mich deshalb nicht zu überzeugen. Es ist ein schmaler Grad zwischen Fürsorge und Bevormundung, der hier Richtung Bevormundung überschritten wird.
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  • radfahrer
    -FFP2-Maske- Tragepflicht besteht darin, dass das Corona-Geschäft zum "Heimvorteil"
    der politisch Corona-Verantwortlichen blüht; ganz einfach

    Dieses Coronageschäft ist mittlerweile in aller Munde.... bekannt
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  • radfahrer
    -28kw14-
    -FFP2 -Maskenpflicht- läßt sich im Fetischglauben von so manch politisch Coronaverantwortlichen begründen um das "Coronavirus" zu vernichten.

    Nur zu wessen Vorteil und auf wessen Kosten, kann Jeder für sich entscheiden
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  • 91189
    Wenn Sie sich das antun...
    bislang wurde noch nie auf auf den Parkplätzen die Maskenpflicht kontrolliert. Es geht auch ohne.
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  • jebusara@web.de
    Warum werden unsere Senioren immer noch isoliert wenn sie doch durch Impfung geschützt sind? Andererseits dürfen sich Geimpfte neuerdings frei bewegen und können sich beliebig treffen.
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  • radfahrer
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