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München
Strafverfolgung judenfeindlicher Taten soll besser werden
Die Antisemitismus-Beauftragten von Bund und Ländern fordern nach dem Anschlag von Halle mehr Sicherheit und eine bessere Rechtslage für Juden in Deutschland.
Straftaten mit judenfeindlichem Motiv sollen künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können, fordern die Antisemitismus-Beauftragten von Bund und Ländern.
Foto: Bernd Wüstneck, dpa | Straftaten mit judenfeindlichem Motiv sollen künftig besser verfolgt und härter bestraft werden können, fordern die Antisemitismus-Beauftragten von Bund und Ländern.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:29 Uhr

Die Antisemitismus-Beauftragten von Bund und Ländern fordern zur effizienteren Verfolgung von antijüdischen Straftaten zügige Rechtsänderungen: "Die Strafverfolgung antisemitischer Taten muss besser werden", sagte Felix Klein, der Bundesbeauftragte gegen Antisemitismus, nach einem Treffen mit seinen Länder-Kollegen in München.

Antisemitische Motive sollen strafverschärfend wirken

So müsse etwa bei den Gründen, die vor Gericht strafverschärfend wirken können, neben rassistischen und menschenverachtenden Motiven auch der Antisemitismus ausdrücklich aufgeführt werden, fordert Klein: "Das wäre ein wichtiges Symbol und auch ein wichtiger Handlungsauftrag für Justiz und Polizei." Eine unter anderem von Bayern unterstützte entsprechende Gesetzesinitiative wurde kürzlich im Bundesrat bereits angenommen.

Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus
Foto: Wolfgang Kumm, dpa | Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus

Darüber hinaus plädieren die Antisemitismus-Beauftragten für weitere Rechtsänderungen: So müsse der Verdacht auf antisemitisch motivierte Straftaten der Polizei auch die Möglichkeit von Online-Durchsuchungen und für die Vorab-Datenspeicherung ermöglichen. Vor der Ausstellung eines Waffenscheins müsse zudem eine Regel-Abfrage beim Verfassungsschutz klären, ob der Bewerber bereits wegen antisemitischer Taten auffällig geworden ist, verlangt Klein.

Besserer Schutz jüdischer Einrichtung darf nicht am Geld scheitern

Ebenfalls verbessert werden müsse der gesetzliche Auskunftsanspruch der Justiz gegen die Betreiber digitaler Plattformen bei antisemitischer Hetze. "Bisher werden viele Taten angezeigt, aber dann mangels Beweisen eingestellt", beklagt Klein. Anbieter digitaler Dienste dürften sich nicht länger auf den Standort ihres Mutterkonzerns im Ausland berufen können, um die Herausgabe von Nutzerdaten zu verweigern.

Bundesweit verbessert werden soll zudem der Schutz jüdischer Einrichtungen: "Die Sicherheit zu verbessern, ist uns ein sehr wichtiges Anliegen", betonte der bayerische Antisemitismus-Beauftragte Ludwig Spaenle. Bayern hat hierfür bereits drei Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. "Die nötigen Sicherheitsmaßnahmen für jüdische Einrichtungen dürfen aber nicht an den Finanzen scheitern", forderte Klein.

 
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  • L. W.
    Egal

    von wem die Bedrohung ausgeht, der Schutz jüdischer Einrichtungen muss in unserem Land oberste Priorität haben.

    Gleichzeitig muss die Erziehung in Schulen und anderen Einrichtungen wie Jugendzentren mehr über den latenten Antisemitismus in unserem Land aufklären und die Absurdität der der kursierenden antisemitischen Thesen aufdecken.

    Diese von Hitler erfundene These von der jüdischen Weltverschwörung kreist ja auch permanent hier durch unser Forum. Daran kann man erkennen, dass dieser Unsinn das dritte Reich überlebt hat und in vielen Köpfen noch präsent und immer wieder hoch kommt bei unpassender Gelegenheit.
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