Update vom 21. Febrauar: Hier lesen Sie, wie der Angeklagte, der aus dem Coburger Gericht geflohen ist, in Grub am Forst (Bayern) von der Polizei festgenommen wurde.
Erstmeldung vom 20. Februar: Schon wieder ist es in Franken einem Häftling gelungen, während seines Prozesses aus dem Gerichtsgebäude zu fliehen: Am Montag entkam ein 47-Jähriger im Landgericht Coburg, der sich gerade wegen sexuellen Missbrauchs an zwei seiner Töchter verantworten sollte. Die Polizei hat eine Großfahndung nach dem Mann eingeleitet, sagte ein Polizeisprecher in Coburg auf Anfrage.
Flucht wie bei dem Mörder in Regensburg
Dies ist bereits der zweite spektakuläre Flucht-Fall binnen weniger Wochen: Im Januar war in Regensburg ein in Würzburg einsitzender verurteilter Mörder entkommen. Der 40-Jährige war in einer Prozesspause durch das ungesicherte Fenster des Raumes geflohen, in dem er sich angeblich mit seinem Verteidiger beraten wollte. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Der Mann kam damals bis nach Frankreich, ehe er am fünften Tag seiner Flucht gefasst wurde. Inzwischen sitzt er wieder in einem bayerischen Gefängnis in Haft - ob wieder in Würzburg, wollen die Justizbehörden nicht sagen.
Landgericht war vorgewarnt
In dem aktuellen Fall in Coburg war das Landgericht eigentlich vorgewarnt: Nach Informationen der "Neuen Presse Coburg" hatte man erst während der Verhandlung vor 14 Tagen einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den siebenfachen Vater erlassen.
Der Flüchtige habe bis zur Fortsetzung der Verhandlung am Montag in der Justizvollzugsanstalt Kronach eingesessen, bestätigte der Polizeisprecher. Wie es nun zu der Flucht kommen konnte, war zunächst unklar. Medienberichte zufolge waren dem Mann während eines Toilettenganges die Fußfesseln abgenommen worden. Anschließend habe er ein nur wenig gesichertes Fenster zur Flucht genutzt.
Durch ein Fenster in die Freiheit
Derzeit fahnden alle verfügbaren Polizeistreifen mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers sowie Polizeihunden nach dem Flüchtigen. Der Mann wird wie folgt beschrieben: zirka 180 Zentimeter groß, er trug einen weinroten Pullover und eine schwarze Hose. Der Flüchtige hat schwarze Haare und einen schwarzen Bart und ist irakischer Staatsangehöriger.
Wer Hinweise zum Aufenthaltsort des Geflüchteten machen kann, wird gebeten, sich unter dem Notruf 110 zu melden.
Würde man dies heute tun, stünden oben nicht 10 Zeilen über die Flucht, sondern 100 Zeilen und mehr über mangelnde Privatsphäre und menschenunwürdigem Verhalten der Justizbeamten.
Eine andere Frage drängt sich viel mehr auf: wäre nicht eine sofortige Abschiebung ins Herkunftsland die sinnvollere Alternative?
Ob Flüchtling, Asylant, Gastarbeiter oder Tourist - sie alle sind Gäste in diesem Land.
Und sie haben sich dementsprechend zu benehmend.
Und wenn nicht?
Wer im Restaurant, im Kino, im Bus, im Amt, bei Dir zu Hause oder sonstwo randalliert, fliegt raus? Wen er Glück hat, wird ihm noch ein Taxi bestellt.
Warum gelten diese Regeln nicht für unser aller Zuhause?
Warum werden solche Leute nicht "bevorzugt" behandelt, dass heisst ein sofortiges Gerichtsverfahren.
Diese Leute haben in Deutschland nichts verloren, obwohl Frau Faeser diese Leute hierbehalten will.
Bei der geringsten Verfehlung geht es wieder zurück ins Heimatland.
"Zuletzt lebten mehr als 100.000 Menschen fünf Jahre oder länger mit einer Duldung in der Bundesrepublik. Der Status ist für die Betroffenen unsicher, denn eine Abschiebung ist in ihrem Fall lediglich ausgesetzt. Oft wird die Frist immer wieder verlängert, sodass sogenannte Kettenduldungen entstehen."
"Straftäter sollen von dieser Möglichkeit ausgeschlossen bleiben, genauso wie Männer und Frauen, die falsche Angaben über ihre Identität gemacht und so bisher ihre Abschiebung verhindert haben."
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/innenministerin-nancy-faeser-will-geduldeten-festes-bleiberecht-ermoeglichen-a-64ce9c9f-cf34-4772-a7dc-f6801c367998
- Sie leben seit acht (zukünftig 5) Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
-Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
Sie täuschen sich, am 8. Dezember 2021 wurde Scholz zum Bundekanzler gewählt. Das sind gerade mal gute 14 Monate Ampel.
"Groko Bashing!"
Mag ihnen nicht gefallen, aber die letzten Änderungen an Asyl- und Flüchtlingspolitik wurden 2019 mit der notwendigen Zustimmung der Bundesländer von GroKo beschlossen. Wenn die damaligen Gesetzte schlecht sind, müssen die Bundesländer die GroKo verantwortlich machen.
Welchen Kalender haben Sie denn?
Nach meiner Berechnung ist die Ampel noch nicht einmal 1 1/2 Jahre im Amt und davon seit einem Jahr extrem unter Druck wegen des Angriffs Putins auf das Nachbarland und der daraus entstandenen Gaskrise.
Zusätzlich war die Gasversorgung erst wieder einmal aus den russischen Händen zurück zu holen in die ein verantwortungsloser Wirtschaftsminister Altmeyer diese abgegeben hatte.
Die Kritik an der, was die Energieversorgung angeht, schlafmützigen Groko ist durchaus berechtigt. Eine solche Abhängigkeit von einem unberechenbaren Diktator hätte nie entstehen dürfen.
https://www.focus.de/politik/deutschland/mit-diesen-leitlinien-will-baerbock-feministische-aussenpolitik-durchsetzen_id_186318979.html?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=facebook-focus-online-politik&fbc=facebook-focus-online-politik&ts=202302200924&cid=20022023&fbclid=IwAR3b8S80J63-f_mclDh2b3Qdk1LEvl886TMGw7hvW3PAg1raLmtHS5XcN70