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Würzburg/Schweinfurt
Nach Sprung aus Fenster: Hätte der Mörder in Würzburg oder in Schweinfurt aus dem Gericht fliehen können?
Wie sicher sind Unterfrankens Gerichte? Die Frage stellt sich, nachdem ein Häftling in Regensburg geflohen ist. Eine Umfrage zeigt, wie unterschiedlich die Gebäude sind.
Im Würzburger Strafjustizzentrum hält man die Flucht eines Verurteilten für ausgeschlossen.
Foto: Christoph Weiss | Im Würzburger Strafjustizzentrum hält man die Flucht eines Verurteilten für ausgeschlossen.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:39 Uhr

Nach der spektakulären Flucht eines in der JVA Würzburg einsitzenden Mörders aus einem Gerichtsgebäude in Regensburg stellt sich die Frage nach der Sicherheit in Gerichten. Dem 40-Jährigen war es vor einer Woche gelungen, aus einem Anwaltszimmer mit einem Sprung durch ein unverschlossenes Fenster zu entkommen. Erst nach rund 100 Stunden gelang es der Polizei, den Flüchtigen in Frankreich festzunehmen.

Würzburger Strafjustizzentrum: Keine Fenster zum Öffnen in Sitzungssälen

Dass es im Würzburger Strafjustizzentrum zu einem ähnlichen Vorfall wie in Regensburg kommt, "erscheint nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen", sagt Michael Schaller, Sprecher des Würzburger Landgerichts. In den Sitzungssälen und Anwaltszimmern in Würzburg gebe es keine Fenster, die geöffnet werden können. "Lediglich Oberlichter können gekippt werden, durch die nur schwerlich eine spontane Entweichung vorstellbar ist", so Schaller auf Anfrage. Die Sicherheitsvorkehrungen würden regelmäßig überprüft, Handlungsbedarf sehe man am Strafjustizzentrum nach dem Regensburger Fall nicht.

Schweinfurter Justizgebäude: Fesseln und Bewachung

Andere bauliche Voraussetzungen finden sich im Schweinfurter Justizgebäude. Die Fenster seien dort nicht verschließbar, so Landgerichtssprecher Thomas Fenner. Daher würden bei der Vorführung von Personen aus der Haft "abhängig vom Ausmaß der Gefährdung geeignete organisatorische Maßnahmen ergriffen, um eine Flucht zu verhindern".

Unter anderem werde geprüft, "in welchem Umfang und in welchen Situationen" eine Person gefesselt wird. Außerdem gebe es einen Austausch "zwischen den Polizeibeamten, die üblicherweise die Person vorführen, und den Justizwachtmeistern", sagt Fenner. Generell müsse nicht nur eine Flucht ausgeschlossen werden, sondern auch "eine Gefährdung der eingesetzten Beamten" und "der übrigen Verfahrensbeteiligten".

Aschaffenburger Gerichtsgebäude: Gitter nach möglichem Fluchtversuch überprüft

Auch im Aschaffenburger Gerichtsgebäude "sind nicht sämtliche Fenster verschlossen und vergittert", teilt Landgerichtssprecherin Felicitas Behütuns mit. Viele Räume würden ohnehin "ausschließlich von Mitarbeitern der Justiz genutzt", dort würden sich "grundsätzlich keine Gefangenen aufhalten". Und in den Sitzungssälen seien Fenster "nur so weit zu öffnen, dass durch die entstehende Öffnung ein Entweichen nicht möglich ist".

Auch wenn man sich in Aschaffenburg sicher ist, "dass eine Flucht eines Gefangenen nicht möglich ist", werden die Sicherheitsvorkehrungen laut Behütuns "regelmäßig überprüft". Nach einem aktuellen Vorfall seien die Haftzellen im Gerichtsgebäude, "insbesondere die angebrachten Gitter", erst kürzlich kontrolliert, so die Sprecherin. Es habe "der Verdacht bestanden", dass es einen "nicht erfolgreichen Fluchtversuch gegeben haben könnte".

Amtsgerichte in Gemünden, Bad Kissingen, Kitzingen: Nur selten mit Häftlingen zu tun

In den kleineren Gerichten in Unterfranken hält man die Sicherheitsvorkehrungen für ausreichend. Die Fenster der Sitzungssäle sein abschließbar, heißt es beispielsweise aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart). "Weitere Räume, deren Nutzung durch eine inhaftierte Person in Betracht kommen, befinden sich in den Räumen, die durch Kellerschächte mit Licht versorgt werden", sagt Amtsgerichtsdirektor Volker Büchs. Dazu gehörten etwa Toiletten.

Überhaupt stellt sich die Frage nach Maßnahmen, die die Flucht eines Häftlings verhindern sollen, in den kleineren Gerichten nur bedingt. Ein Vorfall wie in Regensburg sei "nur schwer vorstellbar", erklärt Joachim Meßler, Direktor des Amtsgerichts Bad Kissingen: Hätte Rachid C. eine Straftat im Raum Bad Kissingen begangen, wäre seine Vorführung vor Gericht "nicht in Bad Kissingen, sondern in Schweinfurt erfolgt", so Meßler.

"Wenn jemand bei uns 'durchs Fenster macht', dann ist der Schaden nie groß."
Patricia Finkenberger, Sprecherin des Amtsgerichts Kitzingen

Ähnlich antwortet die Sprecherin des Amtsgerichts Kitzingen: "Wenn jemand in Strafhaft oder in Untersuchungshaft sitzt, ist automatisch Würzburg zuständig", sagt Patricia Finkenberger. "Da die Fälle, in denen wir die Haft selbst anordnen, sehr selten sind, haben wir von Natur aus nur leichtere Fälle." Somit müsse das Sicherheitsniveau in Kitzingen nicht so hoch sein: "Wenn jemand bei uns 'durchs Fenster macht', dann ist der Schaden nie groß."

 
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Kommentare
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  • H. B.
    Irgendwie so der Versuch, den Sachverhalt herunterzuspielen. Aschaffenburg und Schweinfurt haben zwar nicht den Sicherheitsstandard von Würzburg, aber alles ist gut, "wir passen ja auf". Als ob die Kollegen in Regensburg auf der Brennsuppe dahergeschwommen wären!
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  • S. K.
    die Antwort aus SW ist irgendwie schwammig und unbefriedigend. Was spricht dagegen, die Fenster abschließbar zu machen so dass nur die Oberlichter geöffnet werden können? Vemutlich wieder kein Geld dafür da...allerdings gehts ja nur um die Strafsitzungssäle und das Anwaltszimmer...
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