
Sollten "sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium". Die Drohung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag ist deutlich. Unklar ist dagegen, was eine solche Maßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus für konkrete Folgen hätte.
- Immer aktuell: Die Corona-Lage in Unterfranken
Beim Innenministerium in München hält man sich auf Fragen nach Umsetzung und Auswirkung einer Ausgangssperre betont bedeckt. "Um beurteilen zu können, was das konkret bedeuten würde, müsste man zunächst wissen, auf welcher Grundlage und von wem eine Ausgangssperre verhängt wurde", erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Eine Anfrage beim Gesundheitsministerium blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
Bei der Regierung von Unterfranken ist man auskunftsfreudiger und verweist auf die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tirschenreuth vom Mittwoch. In dem oberpfälzer Landkreis trat in der Stadt Mitterteich bundesweit die erste Ausgangssperre in Kraft. Hintergrund war ein sprunghafter Anstieg bestätigter Corona-Fälle: 25 Infizierte zählte man in der 7000-Einwohner-Stadt.
Vorerst bis 2. April ist nun "das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund" verboten. Die Polizei werde "im Stadtgebiet Mitterteich in den nächsten Tagen verstärkt die Einhaltung der Ausgangssperre in der Bevölkerung kontrollieren", hieß es beim Landratsamt. Wer dagegen verstößt, dem droht laut der Verfügung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
Rausgehen trotz Ausgangssperre: Diese Ausnahmen gelten
Doch es gibt Ausnahmen: Die Ausgangssperre gilt demnach nicht für den Weg zur Arbeit, sofern eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt wird. Auch "Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens innerhalb des Stadtgebiets", "Besuche von Arztpraxen" und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie Sanitätshäuser, Optiker oder Apotheken, sowie der "notwendige Lieferverkehr" bleiben erlaubt. Des Weiteren können Tankstellen und Post-Filialen aufgesucht werden, insbesondere zur Abgabe von Briefwahlunterlagen; in Banken darf man zum Geldabheben. Auch für die "unabdingbare Versorgungen von Haustieren" und natürlich, um Bedürftigen zu helfen, darf das Haus verlassen werden.
- Katastrophenfall in Bayern: Diese Regeln gelten nun
Ähnliches gilt unterdessen im oberfränkischen Landkreis Wunsiedel, wo seit Donnerstag in zwei Kommunen – Hohenberg an der Eger und Schirnding – Ausgangssperren in Kraft sind. Auch dort wurde zuletzt eine "dynamische Ausbreitung des Coronavirus" registriert.
Zweifelhafte Rechtslage
Ob allerdings der Freistaat eine landesweite Ausgangssperre verhängen kann, oder ob nicht der Bundestag zuvor eine eigene Rechtsgrundlage dafür schaffen müsste, ist derzeit umstritten. So ist man in der Bayerischen Staatsregierung offenbar der Ansicht, dass eine landesweite Quarantäne auf Basis des Infektionsschutzgesetzes des Bundes per sogenannter Allgemeinverfügung rechtlich möglich wäre, in der dann auch Ausnahmen geregelt werden können.
Diese Argumentation bezieht sich offenbar auf den Paragrafen 28 des Infektionsschutzgesetzes, der den Bundesländern und Kommunen zum Seuchenschutz weitreichende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Unter anderem können die zuständigen Behörden demnach "Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind". Dies ist auch die Rechtsgrundlage für die Anordnung häuslicher Quarantäne für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten.
Man könnte argumentieren, dass eine allgemeine Ausgangssperre als eine generelle Quarantäne-Anordnung zu verstehen ist, da im Pandemiefall alle Bürger zumindest krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind. Rechtsexperten bezweifeln aber, ob diese Rechtsgrundlage für eine landesweite Ausgangssperre ausreicht. Sie plädieren daher für eine schnelle gesetzliche Klarstellung durch den Bundestag.
Der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) aus Aschaffenburg erklärte gegenüber dieser Redaktion: "Von der rechtlichen Theorie her, wäre eine bundesrechtliche Klarstellung sicher wünschenswert." Bei akuter Gefahr müsse man aber die geltende Rechtsgrundlage weit auslegen können, um durch schnelles Handeln Gefahren für Leib und Leben der Bürger abzuwenden: "Ich würde dies im Zweifel so machen."
Also alles easy mit dem Rechtsstaat. Da gäbs ganz andere Punkte zu hinterfragen beim Thema Rechtsstaat. Würde an dieser Stelle aber zu weit führen...
wenn man im fernsehen sieht, dass immer wieder wie münchen z. b. im park hunderte menschen spazieren gehen und picknicken und sich nicht an die angegebenen regeln halten, so ist der mensch doch selbst drann schuld, wenn solche Maßnahmen ergriffen werden müssen. bei uns sind ja die todesfälle in dl noch relativ gering, aber wenn man Italien betrachtet, das weit aus weniger Einwohner hat wie wir, dann bekommt man es schon mit der angst zu tun. oder lest doch mal genau die Todesanzeigen durch: keine Beerdigung mehr mit freunden und bekannten, nur im engsten Familienkreis. denke das gibt zum denken genug übrig.
Aber wer weiss...vielleicht kapituliert das Coronavirus ja vor der deutschen Bürokratie und Kleingeistigkeit. Oder langweilt sich bei den endlosen Debatten zu Tode...