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München
Maskenpflicht und Kita-Gebühren: Was sich am 27. April ändert
Ab nächster Woche gilt in Bayern nun doch eine teilweise Maskenpflicht. Außerdem sollen Eltern finanziell entlastet werden, Künstler Zuschüsse erhalten. Was gilt für wen ab wann?
Ab Montag, 27. April, soll es in Bayern nun doch eine Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr geben.
Foto: Armin Weigel, dpa | Ab Montag, 27. April, soll es in Bayern nun doch eine Maskenpflicht in Geschäften und im Nahverkehr geben.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:35 Uhr

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat an diesem Montag für Bayern eine ganze Reihe von neuen Regeln und Hilfen im Zuge der Corona-Krise angekündigt. Welche neuen Maßnahmen gelten ab wann? Wer kann von neuen Hilfen profitieren? Das Wichtigste im Überblick.

Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV ab 27. April

Mit der bereits vergangene Woche angekündigten Lockerung der Beschränkungen für den Einzelhandel bis maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ab dem 27. April, soll in Bayern nun doch eine Maskenpflicht in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr gelten. Noch Ende vergangener Woche hatte sich Söder der Bund-Länder-Linie angeschlossen, die nur ein "Mundschutzgebot" vorsah. Nach intensiven Beratungen mit Experten sei er aber zu dem Schluss gekommen, dass nur Appelle in Bereichen, in denen ein ausreichender Mindestabstand zwischen Personen nicht immer sichergestellt werden kann, nicht für die notwendige Sicherheit sorgen könnten, erklärte Söder nun: "Wenn wir erleichtern, ist es wichtig, gleichzeitig den Schutz zu verstärken."

Deshalb muss ab 27. April in allen Geschäften sowie in Bussen und Bahnen in Bayern ein Mund-Nasen-Schutz in Form von Alltagsmasken getragen werden. "Man nennt das im Allgemeinen auch eine Maskenpflicht", sagte Söder. Nicht-medizinische Masken etwa aus Baumwolle seien inzwischen in ausreichender Anzahl im Angebot, könnten aber auch selbst hergestellt werden. "Und auch ein Schal ist ausreichend, wenn er Mund und Nase bedeckt", erklärte der Ministerpräsident. Medizinische Masken sollen dagegen weiter dem Personal in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeeinrichtungen vorbehalten bleiben. Keine Maskenpflicht besteht zudem weiter im Freien. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Sachsenund in Mecklenburg-Vorpommern.

Freistaat entlastet Eltern bei Kita-Gebühren

Vorerst für drei Monate will der Freistaat Bayern zudem den Elternanteil an den Kita-und Kindergarten-Gebühren übernehmen. "Die Schließung der Einrichtungen darf nicht dauerhaft zu Lasten der Eltern gehen", erklärte Söder. Weitere Details nannte der Ministerpräsident noch nicht. Die Regelung soll aber wohl bereits ab Mai gelten.

Kita- und Schul-Notbetreuung wird erweitert

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in Kitas und Schulen in Bayern behutsam erweitert, so die Familienministerin Carolina Trautner (CSU). Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an. Die Notfallbetreuung nutzen können Eltern auch dann, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.

Pauschaler Zuschuss über 1000 Euro im Monat für Künstler

"Bayern ist ein Kulturstaat und wir wollen die Künstler nicht im Stich lassen", versprach Söder. Während der Freistaat Kultureinrichtungen bereits geholfen haben, seien viele Künstler etwa bei der staatlichen Soforthilfe bisher durch das Raster der Unterstützungsprogramme gefallen. Nur Hartz IV als Hilfe sei aber "nicht angemessen", erklärte der Ministerpräsident.

Für viele Künstler seien die Einnahmen durch das Verbot von Konzerten und anderen Veranstaltungen komplett weggefallen. Größere Veranstaltungen sind zudem sogar bis 31. August verboten. Der Freistaat Bayern werde deshalb eine Lösung aus Baden-Württemberg übernehmen und Künstlern zunächst für drei Monate einen Zuschuss von 1000 Euro pro Monat bezahlen.

Mehr Hilfen für Vereine und Sozialeinrichtungen

Verbessert werden soll zudem die Unterstützung für Sportvereine und Sportstätten. Auch Jugendherbergen, Sozialeinrichtungen, Landschulheime oder Studentenwerke sollen vom Staat besser finanziell unterstützt werden "um Härten abzufedern". Dies gelte auch für Reha-Kliniken, Privatkliniken oder kommunale Krankenhäuser, die durch die Fokussierung des Gesundheitswesens auf Corona-Erkrankungen finanzielle Einbußen erleiden. Details zur Höhe der Hilfen und der Auszahlung nannte Söder nicht. Der Freistaat werde für alle diese Hilfen inklusive der Übernahme der Kita-Gebühren aber 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Söder: Keine Versprechen für Gastronomie und Hotels

Die weiter unbefristete Schließung für Gaststätten und Hotels nannte Söder "schmerzlich". Die Gastronomie sei aber zu Beginn der Krise eine "Drehscheibe der Viren" gewesen, weshalb nun Zurückhaltung in diesem Bereich nötig sei. Eine mögliche Lockerung ab Pfingsten sei "eine Hoffnung, kein Fahrplan", warnte Söder: "Wer Fahrpläne verspricht, hat die Dramatik der Entwicklung nicht verstanden." Nach einer Öffnung will sich der Ministerpräsident aber für eine Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf sieben Prozent einsetzen. Zudem will der Freistaat bei Klein-Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern für Bank-Kredite bis 100 000 Euro künftig mit 100 Prozent bürgen. Dies sei gerade auch als Hilfe für die Gastronomie gedacht, so Söder.

Lösungen für Gottesdienste und Versammlungsfreiheit

Ab 3. Mai soll es zudem unter Auflagen wieder Gottesdienste in bayerischen Kirchen geben. Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften laufen bereits, so Söder. Auch für den muslimischen Ramadan werde nach "verantwortungsvollen Lösungen" gesucht. Auch zur Sicherstellung der Versammlungsfreiheit und des Demonstrationsrechts werde nach sinnvollen Lösungen gesucht: "Wir wollen schnell belastbare und nachvollziehbare Prozesse", versprach Söder. Im Grundsatz gelte aber: "Grundrechte gelten auch in schweren Zeiten."

 
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  • attheendoftheday
    Gemäß dieses Artikels: https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/christian-drosten-hendrik-streeck-alexander-kekule-virologen-portrait-34634520
    schätzt Prof. Dr. Drosten die Arbeit seines Kollegen Streek sehr, der das Thema ÖPNV / Masken etc. für die Ausbreitung der Krankheit COVID-19 in Frage stellt.
    Mit diesem Artikel und seine Verlinkungen zu Streek sehe ich den medialen "Shitstorm" gegen ihn nicht gerechtfertigt und stelle außerdem die Maskenpflicht in dieser Durchführung, wie es von der Politik im Zuge der Pandemiemaßnahmen laut Infektionsschutzgesetz in Frage, werde mich aber als pflichtbewusster Bürger der Verordnung fügen.
    Ist doch eine Ausbreitung und der damit verbundenen Immunisierung mit Sars-CoV2 laut obigem Artikel so weit zuzulassen, dass das Gesundheitssystem nicht in die Knie geht.
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  • Liselotte82
    Zitat: ... "Die weiter unbefristete Schließung für Gaststätten und Hotels nannte Söder "schmerzlich". Die Gastronomie sei aber zu Beginn der Krise eine "Drehscheibe der Viren" gewesen,

    Die Hotellerie mit " zu bestrafen" sei einfach Willkür und unverantwortlich!
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  • attheendoftheday
    Jetzt hoffen wir, dass wir ab dem 26. Mai wieder nach Südtirol dürfen, denn dort soll es ab dann keinen neuen Fall mehr geben:
    https://www.stol.it/artikel/chronik/wann-wird-es-keine-neu-infektionen-geben
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  • FischersFritz
    Keine neuen Fälle - das ist ganz einfach zu erreichen: einfach nicht mehr testen ... zwinkern
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    ... und in vielleicht 2 Jahren, wo dann hoffentlich alles wieder vorbei ist, wird man dann wegen des Tragen einer solchen Maske wegen Verstoß gegen dass Vermummungsverbot verhaftet ...
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  • Des hammer wieder subber glasse eingedüüüüded, gell!

    Wer hat das mit der Verfügbarkeit vergeigt?
    Schön, daß man das Versagen wieder auf dem Rücken der kleinen Leute austrägt.
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