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München
Landtagsmehrheit sieht keine Benachteiligung Unterfrankens
Eine Petition, die eine regional unfaire Sitzverteilung nach der letzten Wahl bemängelte, wurde im Landtag abgelehnt. Vom Tisch ist das Thema damit aber noch nicht.
Landtagsmehrheit sieht keine Benachteiligung Unterfrankens       -  Um im Bayerischen Landtag einen Sitz zu bekommen, benötigte man bei der letzten Wahl in Unterfranken rund 25 Prozent mehr Stimmen als etwa in Schwaben.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Um im Bayerischen Landtag einen Sitz zu bekommen, benötigte man bei der letzten Wahl in Unterfranken rund 25 Prozent mehr Stimmen als etwa in Schwaben.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:45 Uhr

Unterfranken wird wohl in dieser Wahlperiode keine zusätzlichen Landtagsabgeordneten bekommen: Eine entsprechende Petition des früheren Finanzbuchhalters Franz Gebhart aus Bad Brückenau (Lkr. Bad Kissingen) wurde im Verfassungsausschuss des Landtags mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, AfD und FDP abgelehnt. Grüne und SPD forderten dagegen, das in der Petition benannte Problem der regional ungleichen Sitzverteilung ernst zu nehmen und im Landtag über eine Lösung vertieft zu diskutieren.

Eine Neuregelung nur mit Verfassungsänderung

Gebhart hatte geltend gemacht, dass bei der letzten Landtagswahl aufgrund des Entstehens von insgesamt 25 Überhang- und Ausgleichsmandaten in anderen Regierungsbezirken eine Wählerstimme in Unterfranken deutlich weniger wert war, als etwa in Schwaben oder Mittelfranken. Die Region sei deshalb im Landtag unterrepräsentiert. Anhand eines komplexen Rechenmodells forderte der Petent zum Ausgleich zwölf Abgeordnete nachzunominieren – davon drei in Unterfranken. Seit der Wahl im Oktober 2018 wird Unterfranken von 19 Abgeordneten vertreten.Vorher waren es 20, aus demografischen Gründen ging ein Listenmandat an Oberbayern verloren.

Einig waren sich alle Parteien, dass das für den rückwirkenden Ausgleich in der Petition vorgeschlagene "Vorschaltgesetz" rechtlich unmöglich ist, weil die Grundsätze des Landtagswahlrechts Teil der bayerischen Verfassung sind. "Ein einfaches Gesetz kann nicht festlegen, wie viele Abgeordnete der Landtag hat", erklärte die Ausschussvorsitzende Petra Guttenberger (CSU). Grundlegende Änderungen des Wahlrechts bedürften einer Verfassungsänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag plus Volksentscheid.

Der CSU-Abgeordnete Walter Taubeneder verwies zudem darauf, dass die einzelnen Wahlkreise – wie etwa Unterfranken – "selbständige Wahlkörper" seien, die von der Aufstellung der Kandidaten über die Stimmabgabe bis zur Verteilung der Sitze individuell betrachtet werden müssten. Insofern sei die Sitzverteilung bei der letzten Landtagswahl "ordnungsgemäß erfolgt" und widerspreche auch nicht der Wahlgleichheit.

SPD und Grüne wollen nun eigene Gesetzesvorschläge machen

Ähnlich argumentiert Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) in einer Stellungnahme der Staatsregierung: Dass in manchen Wahlkreisen Überhangmandate entstünden und in anderen nicht, "ist nicht eine notwendige Folge des Wahlrechts, sondern eine Folge des tatsächlichen Wahlverhaltens", argumentiert Eck. In der Tat hat das Ausbleiben zusätzlicher Mandate für Unterfranken etwa mit dem Direktmandat der Grünen in der Stadt Würzburg zu tun. Zudem sei der "Erfolgswert" einer Wählerstimme gewahrt, wenn der Anteil der Stimmen der gewählten Partei insgesamt der politischen Zusammensetzung im Landtag entspreche, so Eck.

Eine Einschätzung, der SPD und Grüne gar nicht widersprechen. Dennoch führe die Tatsache, dass in Unterfranken rund 25 Prozent mehr Stimmen pro Mandat nötig waren, als etwa in Schwaben "zu einer Ungleichgewichtung, die nicht in Ordnung ist", findet der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl: "Die Idee von Bezirksproporz-Ausgleichsmandaten ist deshalb gar nicht so schlecht". Ähnlich argumentierte auch SPD-Mann Volkmar Halbleib. SPD und Grüne wollen deshalb nun über eigene Gesetzesvorschläge zur Lösung des Proporz-Problems nachdenken. Petent Gebhart hatte zudem bereits zuvor eine Verfassungsklage nicht ausgeschlossen.

 
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