Ein Wähler, eine Stimme. Dieser Leitsatz der Wahlgleichheit gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie. Die im aktuellen Wahlrecht in Bayern begründete regionale Ungleichheit der Wählerstimmen pro Mandat bei der letzten Landtagswahl kann echte Demokraten deshalb nicht kalt lassen.
Zwar ist der Einwand richtig, dass es sich nicht um eine strukturelle Benachteiligung etwa Unterfrankens handelt, sondern die Schieflage der Mandate die Folge des regionalen Wahlverhaltens ist. Dass die Region im Landtag nun unterproportional vertreten ist, weil etwa die Grünen in Würzburg ein Direktmandat gewonnen haben, kann aber keine befriedigende Antwort sein. Denn eine der Bevölkerungsstärke entsprechende Vertretung ist schon von Bedeutung, damit sich eine Region im Parlament Gehör verschaffen kann.
Landtag und Staatsregierung wären deshalb gut beraten, das Problem ernst zu nehmen und zumindest für die nächste Landtagswahl nach einer sinnvollen Lösung zu suchen, die den regionalen Proporz sichert, ohne den Landtag unnötig aufzublähen. Die nun abgelehnte Petition bietet dafür bereits eine gute Diskussionsgrundlage.