Mehr als zwei Jahre nach in Kraft treten eines bayerischen "Burka-Verbots" in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens weiß das bayerische Innenministerium von keinem einzigen Fall, in dem die Regelung je angewendet wurde. "Verstöße dagegen sind nicht bekannt geworden", teilte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) auf eine entsprechende Landtags-Anfrage der Grünen mit.
Mit dem im Sommer 2017 mit CSU-Mehrheit verabschiedeten Gesetzwurde Frauen im öffentlichen Dienst, an Hochschulen sowie an Schulen und Bildungseinrichtungen eine Vollverschleierung verboten.
Darüber hinaus bekam die Polizei durch das Gesetz die Möglichkeit, zur Identitätsfeststellung die Abnahme gesichtsverhüllender Kleidung anzuordnen. Auch für "Vergnügungsveranstaltungen und für anderweitige Menschenansammlungen" sieht das Gesetz die Möglichkeit eines Verhüllungsverbotes vor. Untersagt wurde vollverschleierten Frauen zudem die Teilnahme an Wahlen. Ob eine dieser Regelungen jemals zur Anwendung gekommen ist, kann das Innenministerium nicht sagen: "Statistische Daten im Sinne der Fragestellung werden nicht erhoben", teilte Eck auf entsprechende Grünen-Fragen knapp mit.
Grüne: War lediglich ein Gesetz zu Wahlkampfzwecken
"Ich habe schon erwartet, dass das Gesetz keine Wirkung zeigen wird, da es die verbotenen Fälle eigentlich gar nicht gibt", sagte der Grünen-MdL Toni Schuberl. Dass die Staatsregierung allerdings gar nichts über die Wirkung ihrer eigenen Regelung wissen wolle, "das verwundert dann doch". Der CSU sei es aber nie um eine echte Problemlösung gegangen, kritisiert der Niederbayer Schuberl: "Es war lediglich ein Gesetz zu Wahlkampfzwecken".
Mitauslöser für das Gesetz war der Fall einer Muslimin, die sich 2016 vor dem Münchner Landgericht weigerte, als Zeugin ihre Vollverschleierung abzulegen. Die Mimik sei aber "ein wesentlicher Teil der Körpersprache", argumentierte die CSU-Regierung deshalb in der Gesetzesbegründung. Offene Kommunikation sei zudem "ein wesentliches Element von staatlichem und staatlich anerkanntem Handeln". Deshalb sei es "im Sinne einer offenen Kommunikation erforderlich, dass das Gesicht (zwischen Kinn und Stirn) unverhüllt bleibt".