Obwohl Städte und Gemeinden es ablehnen, will die CSU-Staatsregierung sie per Gesetz dazu ermächtigen, in bestimmten Situationen oder an bestimmten Orten ein „Burka-Verbot“ auszusprechen. Die CSU-Mehrheit im Rechtsausschuss des Landtags beharrte am Donnerstag auf dieser Regelung und wies Änderungsanträge von SPD und Freien Wählern zurück.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung über „Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern“ wird im Grundsatz von einer breiten Mehrheit im Landtag getragen. Er soll zum einen Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes in Behörden, Kindergärten, Schulen und Hochschulen sowie bei Gericht und in Wahllokalen das Tragen von Burka oder Niqab verbieten.
Zustimmung im Rechtsausschuss
Zum anderen soll das Verbot der Gesichtsverhüllung für jede Frau gelten, deren Identität von Amts wegen festgestellt werden muss - also zum Bespiel für Wählerinnen im Wahllokal oder für Frauen, die von der Polizei kontrolliert werden. Diesen Regelungen stimmten am Donnerstag im Rechtsausschuss neben der CSU auch die SPD und die Freien Wähler zu. Einzig die Grünen lehnen das Gesetz ab mit der Begründung, dass es überflüssig sei, weil es bereits ausreichende Regelungen gebe.
Besonders umstritten aber bleibt bis zuletzt die Regelung, die Kommunen zu ermächtigen, Gesichtsverhüllungen „im Einzelfall für Vergnügungsveranstaltungen und für anderweitige Menschenansammlungen“ zu verbieten. Städte- und Gemeindetag hatten dies abgelehnt. Die Begründung: Man wolle sich nicht den „Schwarzen Peter“ zuschieben und in den Stadt- und Gemeinderäten keine „unsachlichen Diskussionen“ aufkommen lassen.
SPD, Freie Wähler und Grüne unterstützen diese Forderung der Kommunen, stießen damit aber bei der CSU auf taube Ohren. Der CSU-Politiker Jürgen Heike stellt sich auf den Standpunkt: „Kommunale Selbstverwaltung heißt auch, Verantwortung zu übernehmen.