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München
FFP2-Maskenpflicht erst ab 15 Jahren
Ministerpräsident Markus Söder präzisiert die neue Masken-Regeln für Bayern. Bedürftige sollen vom Staat kostenlose FFP2-Masken bekommen.
Sind ab Montag, 18. Januar, in Bayern Pflicht: FFP2-Masken sollen auch dem Träger einen besseren Schutz vor Corona-Infektionen bieten.
Foto: Friso Gentsch, dpa | Sind ab Montag, 18. Januar, in Bayern Pflicht: FFP2-Masken sollen auch dem Träger einen besseren Schutz vor Corona-Infektionen bieten.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 15.02.2024 05:48 Uhr

Kinder unter 15 Jahren sind von der ab nächster Woche geltenden Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Öffentlichen Nahverkehr und in Läden ausgenommen. Dies erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch in München. Mit dieser Einschränkung folge man dem Rat von Kinderärzten. Auch die Mitarbeiter in Geschäften seien von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, weil sie bereits jetzt etwa durch Trennwände gut geschützt seien.

Darüber hinaus will der Freistaat Bayern Bedürftigen insgesamt rund 2,5 Millionen FFP2-Masken kostenfrei zur Verfügung stellen. Diese Masken seien in einem Zentrallager bereits vorhanden und könnten schnell über die Kommunen ausgeteilt werden, erklärte Bayerns Gesundheitsmnister Klaus Holetschek. Empfänger von Grundsicherung sollen auf diesem Weg zunächst fünf Masken bekommen.

Zudem soll die FFP2-Pflicht zwar ab Montag, 18. Januar, in Bayern gelten. Allerdings werde die Nutzung erst ab der übernächsten Woche unter anderem mit Geldstrafen sanktioniert. Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sind grundsätzlich auch genügend FFP2-Masken auf dem Markt verfügbar. Es könne allerdings in einzelnen Läden in den nächsten Tagen bei hoher Nachfrage zu Engpässen kommen.

 
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  • E. H.
    "Zudem soll die FFP2-Pflicht zwar ab Montag, 18. Januar, in Bayern gelten. Allerdings werde die Nutzung erst ab der übernächsten Woche unter anderem mit Geldstrafen sanktioniert. "

    Na dann hoffen wir mal, dass alle "Bedürftigen" bis dahin mit Masken versorgt sind! Eventuell gibt dann ja auch SCHON die versprochenen Masken der Krankenkassen?
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    "Auch die Mitarbeiter in Geschäften seien von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen, weil sie bereits jetzt etwa durch Trennwände gut geschützt seien". Leider gibt es in Würzburg genügende Geschäfte (Bäckereien, Obstläden ... ) die das definitiv nicht haben. Da hier die Arbeitgeber schon seit Beginn nicht nachgerüstet haben, sollten zumindest hier das Verkaufspersonal auch FFP 2 Masken tragen.
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  • E. V.
    Liegt wohl daran, dass es keine Masken gibt, die auf Kindergesichter passen. Aber gerade die sind doch im Schulbusverkehr besonders gefährdet...
    Werden die Maßnahmen eigentlich mal vorher mit normalen Leuten durchgesprochen, ob die der Bevölkerung nachvollziehbar und logisch erscheinen? Oder ist das ganze eh nur eine Nebelkerze, um vom Versagen beim Distanzunterricht und der Imfpstoffbeschaffung abzulenken, die sich der Herr MP am Frühstückstisch ausgedacht hat....
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  • N. K.
    Es gibt keinen Schulbusverkehr,also stellt sich diese Frage nicht.
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  • H. S.
    Und dann gilt das bestimmt nur bei Vollmond und wenn die Wurzel des Durchschnittswertes der Inzidenz der letzten 14 Tage im benachbarten Landkreis bei 38,7764 liegt ....
    und der Nachname des Busfahrers im ÖPNV mit A C G oder S anfängt .....
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    Auf eigenen Wunsch entfernt.
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