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München
Erst Astrazeneca, dann Biontech: Gilt man als "vollständig geimpft"?
Viele Menschen unter 60 Jahren bekommen derzeit sogenannte Kreuzimpfungen. Profitieren sie auch von Lockerungen? So handhaben es Bayern, Österreich und Dänemark.
Der internationale Impfausweis ist ein wichtiges Reisedokument. Ende Juni soll es auch einen europäischen 'Corona-Pass' geben.
Foto: Sophia Kembowski, dpa | Der internationale Impfausweis ist ein wichtiges Reisedokument. Ende Juni soll es auch einen europäischen "Corona-Pass" geben.
Anna Kirschner
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:46 Uhr

Viele unter 60-Jährige folgen derzeit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und bekommen eine sogenannte Kreuzimpfung gegen das Coronavirus. Das heißt, sie lassen sich nach einer Erstimpfung mit dem Astrazeneca-Vakzin beim zweiten Impftermin den mRNA-Impfstoff von Biontech spritzen. Das Problem: Die Stiko-Empfehlung deckt sich nicht mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Werden Personen mit einer Kreuzimpfung dennoch als "vollständig geimpft" anerkannt und gelten für sie Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen?

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