Viele unter 60-Jährige folgen derzeit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und bekommen eine sogenannte Kreuzimpfung gegen das Coronavirus. Das heißt, sie lassen sich nach einer Erstimpfung mit dem Astrazeneca-Vakzin beim zweiten Impftermin den mRNA-Impfstoff von Biontech spritzen. Das Problem: Die Stiko-Empfehlung deckt sich nicht mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Werden Personen mit einer Kreuzimpfung dennoch als "vollständig geimpft" anerkannt und gelten für sie Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen?
Aus deutscher und bayerischer Sicht ist die Lage klar: Demnach gilt man auch nach einer Kreuzimpfung als "vollständig geimpft". Am Rande einer Pressekonferenz erklärte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Montag, er gehe davon aus, dass es auch im europäischen Ausland entscheidend sei, dass man "mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff geimpft" ist. Da die Vakzine von Astrazeneca und Biontech beide von der EMA in Europa zugelassen seien, "sehe ich tatsächlich das Problem nicht". Und wie sieht es das Ausland?
Beispiel Österreich
Für die Einreise nach Österreich aus Deutschland gilt ab diesem Donnerstag eine Sonderregelung. Das teilte das österreichische Gesundheitsministerium auf Anfrage dieser Redaktion mit. Wer geimpft, getestet oder genesen ist ("3-G-Regel"), darf ohne darauffolgende Quarantäne einreisen, wenn er sich in den zehn vorherigen Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten hat.
Im Inland gelten dann ab Mittwoch, 19. Mai, neue Regeln. So ist die "3-G-Regel" zum Beispiel für Restaurantbesuche vorgesehen. Als geimpft gilt dabei, wer ein- oder zweimal mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Die Erstimpfung gilt für drei Monate als Nachweis, die Zweitimpfung für sechs zusätzliche Monate. Für die Zweitimpfung gilt laut einem Sprecher des Ministeriums: "Hauptsache Sie haben zwei Dosen von zugelassenem Impfstoff erhalten." Hier würde bisher nicht differenziert, welche Impfstoffe das sind.
Beispiel Dänemark
Dänemark geht anders vor: Das Nachbarland sortiert Staaten je nach Infektionslage in die Kategorien gelb, orange und rot ein. Wer derzeit aus Deutschland – Kategorie orange (Sieben-Tage-Inzidenz über 30, ab 14. Mai über 60) – kommt, darf nur aus wichtigem Grund einreisen und muss sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.
Ausnahmen von diesen beiden Beschränkungen gelten für vollständig Geimpfte aus EU- und Schengenländern, also für Personen deren Zweitimpfung mindestens 14 und höchstens 180 Tage vor der Einreise stattfand. Kreuzimpfungen werden auch hier Impfungen mit dem selben Impfstoff explizit gleichgestellt. Wichtig ist ebenfalls, dass die Impfstoffe von der EMA zugelassen wurden.
Problem für Sputnik?
Ab dem Sommer soll es eine europäische Lösung geben: ein kostenloses Zertifikat, mit dem EU-Bürger nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Dabei müssen die Mitgliedsländer laut EU-Kommission Impfungen akzeptieren, die in der EU zugelassen sind.
In diesem Zusammenhang könnte es laut Holetschek für Personen, die zweimal mit dem Vakzin Sputnik geimpft sind, "eher ein Problem" geben: Der russische Impfstoff ist in der EU noch nicht zugelassen.
Das dürfte andersrum gemeint sein ...
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management