München
Erst Astrazeneca, dann Biontech: Gilt man als "vollständig geimpft"?
Viele Menschen unter 60 Jahren bekommen derzeit sogenannte Kreuzimpfungen. Profitieren sie auch von Lockerungen? So handhaben es Bayern, Österreich und Dänemark.

Viele unter 60-Jährige folgen derzeit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) und bekommen eine sogenannte Kreuzimpfung gegen das Coronavirus. Das heißt, sie lassen sich nach einer Erstimpfung mit dem Astrazeneca-Vakzin beim zweiten Impftermin den mRNA-Impfstoff von Biontech spritzen. Das Problem: Die Stiko-Empfehlung deckt sich nicht mit der Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Werden Personen mit einer Kreuzimpfung dennoch als "vollständig geimpft" anerkannt und gelten für sie Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen?
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