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Würzburg
Wo ist Pfingsturlaub möglich – und unter welchen Bedingungen?
Für die meisten Länder gilt weiterhin eine Warnung des Auswärtigen Amtes. Allerdings sind in einigen bereits Lockerungen in Sicht. Wo Sie demnächst hinreisen können.
Pfingsten am Strand oder in den Bergen? Wegen der Corona-Pandemie sind Urlauber in diesem Jahr eingeschränkt.
Foto: Christian Charisius, dpa | Pfingsten am Strand oder in den Bergen? Wegen der Corona-Pandemie sind Urlauber in diesem Jahr eingeschränkt.
Benjamin Stahl
,  Claudia Kneifel
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, raten Bund und Länder weiterhin von nicht zwingend notwendigen Reisen bis auf Weiteres ab. In Bayern dürfen dennoch ab 21. Mai Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen – sofern die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis "stabil unter 100" liegt. Wie sieht es in anderen Teilen Deutschlands und Europas aus?

Norddeutschland

An den Küsten in Schleswig-Holstein ist der Tourismus bereits am 19. April angelaufen: Mit strikten Vorgaben ging es in Modellprojekten los, zuerst in der Schleiregion und in Eckernförde an der Ostsee. Dort öffneten Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze unter Auflagen. Nordfriesland folgte am 1. Mai, seitdem sind Urlauber auch auf Sylt, Amrum oder in St. Peter-Ording willkommen.

Büsum startet am 10. Mai als Modellregion, die Lübecker Bucht am 8. Mai. Voraussetzung ist überall eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sowie regelmäßige Corona-Tests und die Nutzung der Luca-App. Ab dem 17. Mai will dann das ganze Bundesland nachziehen: Dann dürfen Geimpfte, Genesene und negativ Getestete landesweit in Beherbergungsbetrieben übernachten. Dabei gelten weiter strenge Regeln: Gäste brauchen zur Anreise einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest und müssen sich am Zielort regelmäßig testen lassen (alle 72 Stunden). Die Innengastronomie darf nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) betreten werden. 

Niedersachsen – mit den Nordseeinseln Borkum, Juist oder Wangerooge – ermöglicht Tourismus ab kommender Woche in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Allerdings sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze bis mindestens Ende Mai zunächst nur für Einwohner Niedersachsens öffnen. Voraussetzung ist auch hier ein Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis.

Verboten bleiben touristische Übernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern – mindestens bis 22. Mai. Einzig vollständig geimpfte Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer dürfen seit 5. Mai wieder einreisen. Öffnungen für Tourismus und Gastronomie soll es hier erst geben, wenn eine Inzidenz von etwa 50 erreicht ist – und dann zunächst in Modellregionen so wie in Schleswig-Holstein.

Baden-Württemberg

Angesichts einer leicht sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz hat die Landesregierung vorsichtig Hoffnung auf geöffnete Biergärten und Hotelbereiche in den Pfingstferien in weniger belasteten Regionen gemacht. Er könne sich vorstellen, dass dies an Pfingsten in Städten und Kreisen möglich sei, in denen die Corona-Infektionszahlen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen niedrig seien, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und betonte das geringere Ansteckungsrisiko im Freien. Verbunden seien denkbare Lockerungen dann mit entsprechender Teststrategie und der Vorlage des Impfausweises für vollständig Geimpfte.

Österreich

Touristische Reisen nach Österreich sind ab 19. Mai wieder möglich. Dann dürfen auch Gastronomie, Hotellerie und Freizeitbetriebe wieder öffnen. Auch die Quarantänepflicht fällt dann – zumindest für Urlauber, die aus Gebieten einreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei unter 250 liegt. Für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe gilt allerdings eine Registrierungspflicht und es muss ein negativer sogenannter Zutrittstest vorgelegt werden. Als "Zutrittstests" zählen Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt), Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt) und PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt). Genesene und Geimpfte (ab Tag 22 der Erstimpfung) sollen von der Testpflicht befreit werden. Dafür muss aber noch eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Italien

Derzeit ist zwar in vielen Regionen des Landes die Außengastronomie geöffnet, die meisten Hotels haben aber noch geschlossen. Der Transit durch Österreich oder die Schweiz und die Einreise nach Italien sind derzeit prinzipiell möglich. Allerdings müssen sich Urlauber über ein Online-Formular anmelden und einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Außerdem gilt eine fünftägige Quarantäne nach der Einreise, nach der ein weiterer Test notwendig ist. Diese Regelungen gelten vorerst bis Mitte Mai. Ob bis zum Start der Pfingstferien Regelungen in Kraft treten, die einen Urlaub in Italien einfacher möglich machen, ist fraglich: Italien will erst am 2. Juni in die Sommersaison starten.

Schweiz

Wer aus Deutschland mit dem Auto in die Schweiz einreisen will, kann das ohne Einschränkungen tun. Ausnahmen gelten nur für Bürger aus den Bundesländern Sachsen und Thüringen, die derzeit von der Schweiz als Risikogebiete eingestuft sind. Campingplätze haben in der Schweiz geöffnet, über die Öffnung von Unterkünften entscheiden die Kantone. Derzeit haben die meisten Hotels geöffnet, genauso wie die Außengastronomie. Hotels dürfen in ihren Restaurants Essen für ihre Gäste anbieten.

Frankreich

Zwar lockert das Land seit 3. Mai seine Corona-Maßnahmen in mehreren Etappen. Übernachtungen aus touristischen Zwecken sind derzeit in der Regel aber nicht möglich. Erste spürbare Lockerungen greifen erst ab 19. Mai. Dann darf die Außengastronomie öffnen und die nächtliche Ausgangssperre beginnt ab 21 Uhr statt schon um 19 Uhr. Erst ab 9. Juni sollen Gastronomie und Hotels wieder vollständig geöffnet und ausländische Gäste wieder uneingeschränkt empfangen werden dürfen. Die Ausgangssperre soll auch dann noch bleiben, aber noch einmal verkürzt werden und erst um 23 Uhr beginnen.

Niederlande

Für Deutsche, die in die Niederlande einreisen möchten, gilt derzeit eine zehntägige Quarantänepflicht, die auch für Ferienunterkünfte gilt. Tagestrips sind möglich. Allerdings muss der Besuch im Nachbarland kürzer als 24 Stunden sein. Terrassen von Gaststätten und Cafés dürfen im Moment täglich von 12 bis 18 Uhr öffnen, Innenbereiche von Restaurants, Kinos, Theater und Museen sind geschlossen. Die Niederlande prüfen noch, ob Lockerungen ab dem 18. Mai möglich sind.

Dänemark

Dänemark gestattet derzeit keine Einreisen von Touristen aus dem Ausland. Zudem gilt ganz Deutschland aus dänischer Sicht als Corona-Risikogebiet. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind nur Personen mit triftigen Gründen. Diese müssen an der Grenze nachgewiesen werden. Dänemark plant Lockerungen bis Ende Juni.

Rückkehr nach Deutschland

Wer Urlaub in einem Risikogebiet macht, muss nach seiner Rückkehr nach Deutschland in der Regel für zehn Tage in Quarantäne. Zudem muss sich jeder innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen lassen. Derzeit gelten alle Nachbarländer der Bundesrepublik als Risikogebiete, Frankreich sogar als Hochinzidenzgebiet.
Urlauber müssen vor ihrer Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Über die Daten kann die zuständige Gesundheitsbehörde dann die Einhaltung der Quarantänepflicht bzw. die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Quarantänepflicht kontrollieren.
In Bayern sind vollständig Geimpfte von der Quarantänepflicht bereits ausgenommen, die Testpflicht besteht fort. Strengere Regeln gelten für Menschen, die sich in Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben.
ben
 
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Kommentare
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  • homemb
    Was heißt denn "stabil unter 100" in Bayern? Bei uns ist der Wert den sechsten Tag in Folge unter 100 und die Wirtschaften dürfen nicht öffnen und es gibt noch nicht mal n Termin...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ab nach Spanien!
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Danke an die Mainpost die mit solchen Artikeln die Gewinnerseite einer staatlich verordneten Zweiklassengesellschaft anspricht (Ironie aus).

    Vielen der unfreiwilig Nichtgeimpften muss dieser Artikel doch wie blanker Hohn vorkommen. Für sie gelten diese Freiheiten nur sehr eingeschränkt und sind mit vielen Umständen verbunden - u.a. z.B. zusätzliche Zwangsurlaubstage aufgrund verpflichtender Quarantäne!

    Der Staat hat bei der Impfstoffbeschaffung versagt und erzeugt jetzt und auf viele Wochen und Monate hinaus eine Zweiklassengesellschaft. Mich macht das sprachlos.

    Ich gönne jedem Geimpften seine SELBSTVERSTÄNDLICHEN Freiheiten (ein Unding seitens der Politik, dass diese überhaupt nach einer Impfung in Frage gestellt werden). Jedoch sollten diese Freiheiten nun allen Menschen gleichermaßen zugestanden werden.

    Immerhin ist es ja keine persönliche Schuld der Betroffenen sondern ein Staatsversagen was nun zur Zweiklassengesellschaft führt.
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  • elkatvelo@t-online.de
    meistens werden Personen mit aktuellen Tests, gleichgestellt mit den vollständig geimpften.
    Wo ist das Problem. Das ist doch auf jeden Fall zumutbar, dass man sich mehrfach die Woche testen kann.

    Und ausserdem, wer hat denn momentan den vollen Schutz. Die Bewohner in den altenheimen, die restlichen über 80 jährigen. Denke nicht dass die jetzt alle über die Häuser ziehen wollen und big-party veranstalten werden. die sind froh, dass sie ihre Kinder und Enkel wieder mal sehen können.

    Und die restlichen mit kompletten Schutz, sind hauptächlich Personen im medizinischen Bereich. Ganz ehrlich, denen gönne ich ihre Erholung und die Rückgabe der Grundrechte.
    Alle anderen, damit auch meine Person, werden doch noch bis zum Hochsommer warten können. Bis dahin wird das Impfen ziemlich durch sein. Und hoffentlich auch die Infektionen auf einem Stand, der den Rest auch wieder einiges erlauben wird.
    Ich denke, das werden wir doch jetzt noch aushalten können.
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  • poetry2000@web.de
    Und damit liegen sie falsch. Kinder haben derzeit keine Aussichten auf Impfung. Also keine Aussicht darauf, ihre Grundrechte wiederzuerlangen. Es gibt nur eine Chance für sie mit Geimpften gleichzustehen. Und das ist eine überstandene Covid-Erkrankung...
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  • horsthardekopf
    Und die überstandene Erkrankung darf auch nur 6 Monate zurückliegen
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  • Doedi.wue
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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