
Die vor der letzten Landtagswahl 2018 auf Druck der Freien Wähler beschlossene Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ("Strabs") für Grundeigentümer kommt den bayerischen Steuerzahlern nun teuer zu stehen: So kostete allein der Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der mehr als 20.000 Anträge zur teilweisen Rückzahlung vor der Abschaffung gezahlter Beiträge laut Innenministerium bisher mehr als fünf Millionen Euro. CSU und Freie Wähler hatten nach der Wahl 2018 für die Rückerstattung einen "Härtefallfonds" von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Bis zu 33 Beamte waren in Würzburg mit der Antragsbearbeitung beschäftigt
Bei der mit der bayernweiten Abwicklung beauftragten Regierung von Unterfranken seien zeitweise bis zu 33 Personen mit der Bearbeitung der Anträge beschäftigt gewesen, kritisierte der Grüne Johannes Becher nun im Landtag. "Der Arbeitsaufwand war enorm", räumte dort auch Heinz Fischer-Heidlberger ein, der mehr als zwei Jahre lang eine eigens eingerichtete "Härtefallkommission" geleitet hatte.
Gut ein Viertel der Antragstellerinnen und Antragsteller bekam die jeweils individuelle maximal mögliche Ausgleichszahlung abzüglich einer "Selbstbeteiligung" von 2.000 Euro ausbezahlt. Die anderen Empfänger mussten Abzüge, etwa wegen ihres Einkommens oder einer schon mehrere Jahre zurückliegenden "Strabs"-Zahlung, hinnehmen. Im Schnitt belief sich die ausgezahlte Summe laut Fischer-Heidlberger auf 2.754 Euro. Eine Rückzahlung war nur möglich für Beiträge, die zwischen 2014 und 2017 gezahlt worden waren. Die Antragsfrist dafür lief Ende 2019 ab.
Fast ein Drittel der bewilligten Anträge kommen aus Unterfranken
Mit 29 Prozent stammten mit Abstand die meisten der bewilligten Anträge aus Unterfranken – davon kamen 728 aus dem Landkreis Würzburg, 534 aus Main-Spessart, 384 aus dem Landkreis Bad Kissingen, 375 aus dem Landkreis Kitzingen, 276 aus Schweinfurt-Land, 235 aus Rhön-Grabfeld, 173 aus den Haßbergen, 208 aus der Stadt Würzburg und 2 aus der Stadt Schweinfurt.
Der hohe Anteil Unterfrankens ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Kommunen in der Region vor der Abschaffung der "Strabs" ihre Grundeigentümer an den Straßenausbau-Kosten direkt beteiligt hatten – während etwa in Niederbayern meist darauf verzichtet wurde.
CSU-MdL Ländner: "Mit der größte Quatsch, den der Landtag je beschlossen hat"
In der Rückschau übten im Landtag jetzt jedoch auch CSU-Politiker harsche Kritik am einst unter dem Druck eines möglichen Volksbegehrens selbst beschlossenen Ende der "Strabs" in Bayern: Diese Abschaffung sei "mit der größte Quatsch, den der Landtag je beschlossen hat", schimpfte etwa der Würzburg-Land-MdL Manfred Ländner (CSU).
Wenn die Grundstückseigentümer als direkte Nutznießer einer Straßensanierung nicht mehr an den Kosten beteiligt werden könnten, werde der Zustand vieler Gemeindestraßen auf Dauer schlechter werden, befürchtet Ländner. Die Anlieger mit einem gerechten Anteil an den Kosten zu beteiligen, wäre deshalb der bessere Weg, findet der CSU-Mann.
Mit 200.000 Euro Jahreseinkommen ein Härtefall?
Der frühere CSU-Wirtschaftsminister Franz Pschierer bemängelte zudem die hohe "Härtefall"-Grenze für die Rückerstattung von bis zu 200.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen: "Solche Einkommen als Härtefall zu bezeichnen, ist fast schon ein gesellschaftspolitischer Skandal", schimpfte er.
"So reich konnte man kaum sein, um dieser staatlichen Leistung zu entgehen", bemängelte auch der FDP-MdL Alexander Muthmann aus Niederbayern. Man müsse deshalb die Frage stellen, "ob diese Art der Mittelausschüttung vertretbar ist".
Vielen Reichen geholfen, aber nicht den wirklichen Härtefällen mit kleiner Rente?
Grünen-Politiker Becher verwies zudem auf die 2.000 Euro Selbstbeteiligung, die unabhängig vom Vermögen der Antragstellerinnen und Antragsteller abgezogen wurde: "Am Ende haben wir nicht den wirklichen Härtefällen mit kleiner Rente geholfen, sondern vielen Reichen mit mehr als 100.000 Euro im Jahr." So seien rund zwei Drittel der abgelehnten Anträge wegen einer zu geringen Beitragssumme aus der Rückerstattung gefallen.
Fischer-Heidlberger verwies dagegen darauf, dass das durchschnittliche Jahreseinkommen der Begünstigten bei etwa 33.000 Euro gelegen habe. Wiederholen würde der frühere Chef des Bayerischen Obersten Rechnungshofs das aufwendige Massenverfahren aber wohl nicht: Er rate hier für die Zukunft zu einfacheren Lösungen, sagte er.
Wenn überhaupt, finde ich die Beteiligung der Anwohner nur dann gerechtfertigt, wenn die Straße nur dazu dient, die Wohnhäuser der Anwohner erreichbar zu machen. Wie z.B. viele Straßen am Heuchelhof, die mit einem Wendehammer enden. Wer da reinfährt, will auch definitiv zu einem der Häuser, und nicht nur durchfahren, bzw. kann das gar nicht.