
Für manche ging es um die wirtschaftliche Existenz: Jahrzehntelang konnten die Kommunen bayerische Hausbesitzer zur Kasse bitten, wenn die öffentliche Straße vor ihrem Anwesen saniert oder ausgebaut wurde. Seit dem 1. Januar 2018 ist damit Schluss. Die Straßenausbaubeiträge (Strabs) wurden abgeschafft – und für Betroffene aus den Jahren 2014 bis 2017 ein Härtefallfonds aufgelegt. Wer davon profitieren will, muss sich allerdings noch gedulden.
Bearbeitung der Anträge dauert noch
Bis zum Stichtag 31. Dezember sind 14 500 Anträge bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingegangen. Angesiedelt ist sie für ganz Bayern bei der Regierung von Unterfranken. Derzeit werden die Anträge erfasst und auf ihre Zulässigkeit geprüft. "Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen", so eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage.

Entsprechend können noch keine regionalen Härtefall-Unterschiede benannt werden. Zu erwarten sind sie, denn: Obwohl eine Soll-Vorschrift, hatten Kommunen in Bayern die Ausbaubeiträge höchst unterschiedlich erhoben. Städte wie München und Aschaffenburg verzichteten, ebenso die meisten Gemeinden in Niederbayern: Dort hielten nicht einmal 40 Prozent die Hand bei den Bürgern auf.
Ganz anders der "Musterschüler" Unterfranken: 97 Prozent der Kommunen legten hier Straßenausbaubeiträge fest. Schon diese Ungleichbehandlung von Bürgern je nach Regierungsbezirk führten Kritiker der Strabs für deren Abschaffung ins Feld. Beschlossen hat sie dann der Landtag im Juni 2018 rückwirkend zum 1. Januar. Neben den Hausbesitzer-Vereinigungen hatten vor allem die Freien Wähler in Bayern Druck gemacht und mit einem Volksbegehren gedroht.
Freie-Wähler-Chef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sieht das Aus für die Strabs als politischen Erfolg für seine Gruppierung, der viel Druck von Bürgermeistern und Gemeinderäten nehme. Und den Härtefallfonds mit einem Volumen von 50 Millionen Euro hätten ebenfalls erst die Freien Wähler in der Regierungskoalition mit der CSU durchgesetzt. Doch es gibt auch Kritik daran.
"Lachhaft" nannte die gedeckelte Summe Klaus Büttner, unterfränkischer Bezirksvorsitzender des Verbandes Wohneigentum. Er fordert eine Verdreifachung des Topfes, die Politik solle nachsteuern. Heinz Amling aus Werneck (Lkr. Schweinfurt), Vizepräsident des bayerischen Eigenheimerverbandes, befürchtet "viele Enttäuschungen" – dann, wenn nur ein Bruchteil der bezahlten Beiträge zurückkommt.

Doch obwohl er für die Einrichtung des Fonds geworben hat, schließt Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger eine Aufstockung der 50 Millionen Euro aus, dies machte er in einem Gespräch mit dieser Redaktion deutlich. "Das ist eine freiwillige Leistung, wie es sie in keinem anderen Bundesland gibt. Mehr geht auf keinen Fall." Es gelte nun, die echten Härtefälle herauszuarbeiten. Dies können besonders hohe Zahlungen sein. Oder Bescheide wenige Tage vor der Abschaffung. Oder eine Ungleichbehandlung von Bürgern derselben Straße je nachdem, wann ein Ausbauabschnitt abgerechnet wurde.
Härtefall-Entschädigung nur bei Summen ab 2000 Euro möglich
Die Härtefallkommission wird zunächst jene Anträge aussortieren, die sich auf Zahlungen von weniger als 2000 Euro beziehen oder von Antragstellern mit einem Jahresverdienst von mehr als 100 000 Euro (bei Verheirateten 200 000 Euro) eingereicht wurden. Nach Prüfung der Zulässigkeit soll die Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, Heinz Fischer-Heidlberger, die Anträge gewichten und dann über sie entscheiden.
Ob man die 50 Millionen Euro eher nach dem Gießkannenprinzip auf möglichst viele Empfänger verteilt oder man sich auf gravierende Härtefälle konzentriert – dazu wollte das Innenministerium diese Woche keine Aussage treffen. Kämen alle 14 500 Antragsteller im gleichen Umfang zum Zuge, wären dies knapp 3500 Euro pro Fall.
Jede andere Regelung wird undurchsichtig und es gibt sicherlich Ärger und Probleme!
Ich erwarte mein Geld bis spätestens 1. Juni 2020 !!!