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Strabs-Härtefalle: Wann gibt es die Rückzahlungen?
2018 richtete das Innenministerium einen Härtefall-Fonds für die Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen ein. Viele Betroffene warten immer noch auf ihr Geld. Wie lange noch?
In der Trautenauer Straße in Würzburg mussten Hausbesitzer für die Straßenbauarbeiten aufkommen.
Foto: Patty Varasano | In der Trautenauer Straße in Würzburg mussten Hausbesitzer für die Straßenbauarbeiten aufkommen.
Johanna Heim
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:40 Uhr

Bis zum Ende des Jahres 2017 konnten die bayerischen Kommunen Hausbesitzer zur Kasse bitten, wenn die öffentliche Straße vor ihrem Grundstück saniert oder ausgebaut werden musste. Am 1. Januar 2018 wurden die Straßenausbaubeiträge (Strabs) vom bayerischen Landtag abgeschafft und für Betroffene aus den Jahren 2014 bis 2017 wurde vom bayerischen Innenministerium ein Härtefallfonds mit 50 Millionen Euro eingerichtet.

Bis zum Jahresende 2019 konnten Hausbesitzer, die für solch eine Sanierung zahlen mussten, den Antrag auf die Rückerstattung ihres Geldes stellen. 14 500 Anträge gingen daraufhin beim Ministerium ein. Doch die Rückzahlungen der Straßenausbaubeiträge schreiten langsam voran und viele Betroffene warten immer noch auf ihr Geld.

Prüfungen benötigen mehr Zeit

Etliche Antragssteller müssten sich weiter in Geduld üben, denn es dauere noch, bis das Geld aus dem Härtefallfonds ausgezahlt wird. "Aufgrund der großen Anzahl an eingegangenen Anträgen und vielfach notwendiger Nachfragen benötigen die Prüfungen der Anträge und deren Beurteilung Zeit", so der Pressesprecher des bayerischen Innenministeriums, Oliver Platzer.

Die Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge habe daher bislang keine abschließenden Entscheidungen über Anträge getroffen. Auch sei eine bedarfsgerechte Verteilung laut dem Innenministerium nur möglich, wenn über alle Anträge zeitgleich entschieden werde.

Unklar, was als Härtefall gilt

Was die Härtefallkommission wirklich als Härtefall einstuft, sei nicht klar geregelt. "Der Kommission kommt hinsichtlich des Vorliegens einer Härte sowie deren Gewichtung ein freier Beurteilungsspielraum zu", sagt Platzer.

Laut dem Pressesprecher liege ein Härtefall nur dann vor, wenn die finanzielle Belastung den Betroffenen nicht zugemutet werden kann. Bei der Beurteilung werden laut Platzer unter anderem die Einkommensverhältnisse, die Höhe des Beitrags und der Zeitpunkt des Beitragsbescheids berücksichtigt.

In einer Landtagssitzung im Februar wies der Vorsitzende der zuständigen Härtefallkommission, Heinz Fischer-Heidlberger, darauf hin, er hoffe, dass bis Jahresende alles erledigt sei, wie aus einer Meldung der deutschen Presseagentur hervorgeht. Er wies darauf hin, dass die Entscheidung, ob die Anträge bewilligt werden, maßgeblich von der Mitwirkung der Antragsteller abhänge. Durch einzelne Antragsteller verursachte Verzögerungen könnten sich nachteilig auf die gesamte Verfahrensdauer auswirken.

 
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Kommentare
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  • H. S.
    Im Schnellschussverfahren wurden für die erste Beruhigung 50 Mill. bereitgestellt. Leider hat niemand dabei kalkuliert, dass im Zeitraum 2014-17 wahrscheinlicbn mehr als 150Mill. von bayerischen Bürgern bezahlt wurde. Nun muss gewichtet werden, wem denn wieviel zusteht. Im Grunde steht dem, der seine Rechnung StrABS vor dem 31.12.17 bekommen hat, formal nichts zu. Dafür gibt es diese Stichtagsregelung. Einfach geregelt könnte man jedem Antragsteller einen Prozentuelen Anteil seiner Ansprüche gestatten. Man muss halt ein bisschen rechnen, bis die 50Mill. verbraucht sind. Ob es dann 20% oder 25% oder mehr sind, spielt doch keine Rolle, denn die Zahlung an und für sich ist eine Entgegenkommen ohne rechtlichen Anspruch darauf. Aber wir erleben es ja derzeit beim Thema Pandemie: Unsere total überzogene Bürokratie mit dem Wahn es 200%ig richtig machen zu wollen, zerstört damit alles. Am Ende wird jeder mit einem Almosen abgespeist, das den Aufwand nicht wert ist.
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  • R. B.
    Bei einem, mir gut bekannten Betroffenen wares so: Vorbescheid und Bescheid, Rechnung, Stundung und Zahlungserinnerung gingen jeweils vom Amt an ihn. Die Zahlungen von ihm wurden klaglos akzeptiert. Beim Härtefallantrag musste er dann belegen, dass er tatsächlich Eigentümer ist, obwohl ein Grundbuchauszug, sowie Bescheid und Rechnung dem Antrag beigefügt waren. Weil der Grundbuchauszug schon einige Jahre alt war, wurde sein Antrag nicht bearbeitet und ein neuer Grundbuchauszug verlangt. Seitdem ist Funkstille. Ich meine, da kann man schon ins Grübeln kommen
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    bei der erhebung hatte man 4 wochen zeit um zu bezahlen
    da war es auch egal wie hoch das einkommen war
    nur jetzt ist alles sehr sehr wichtig
    der staat kann sich zeit lassen
    und bekommen wird keiner was
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