Die bayerische Corona-Ampel soll bei hohen Zahlen von Neuinfektionen ohne Lockdown oder Kontaktbeschränkungen vor einer Überlastung der Krankenhäuser schützen. Dafür wurde eine Reihe neuer Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte beschlossen. Trotz einiger Klarstellungen sorgen die neuen Regeln aber immer noch für viel Verwirrung.
Warum steht die Corona-Ampel in Bayern überhaupt auf Rot?
Die bayerische Corona-Ampel sprang am Dienstag auf Rot, weil die von der Staatsregierung für die medizinische Versorgung als kritisch bezeichnete Schwelle von 600 Covid-Intensivpatientinnen und -patienten überschritten wurde. Erhoben wird diese Zahl vom bundeseiten Divi-Intensivregister. Demnach gab es am Mittwoch bereits 650 Personen, die wegen einer Covid-Erkrankung intensivmedizinisch versorgt werden mussten – vor einer Woche lag diese Zahl noch bei 459. Aktuell sind laut Divi noch 135 Covid-Intensivplätze in Bayern frei.
Welche Zugangsbeschränkungen gelten bei Ampelstufe Rot für Ungeimpfte?
Grundsätzlich sind bei roter Corona-Ampel Einrichtungen und Veranstaltungen, für die der Zugang bisher nach der 3G-Regel für Ungeimpfte mit negativem Schnelltest möglich war, nun nur noch für Geimpfte und Genesene offen (2G-Regel). Dies gilt etwa in Kinos, Theatern, Museen, beim Indoor-Sport, in Stadien oder auch in Fitnessstudios. 2G gilt zudem in Clubs und Diskotheken. Ausnahmen gibt es für Gastronomie, Hotels und Friseurinnen und Friseure, die nach der 3G-Plus-Regel für Ungeimpfte mit negativem PCR-Test zugänglich bleiben. In Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und Archiven gilt weiter 3G. Handel, ÖPNV und auch Gottesdienste bleiben von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen.
Was müssen Geimpfte und Genesene beachten?
Überall, wo bislang bereits Masken getragen werden mussten, gilt nun wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus. Darüber hinaus gibt es für Geimpfte und Genesene aktuell keine neuen Einschränkungen.
Gibt es trotz 2G-Regel etwa im Kino und Theater strengere Regeln?
Nein. Zunächst hatte es zwar geheißen, frühere Vorteile von freiwilligem 2G etwa bei Maskenpflicht, Abstand oder Personenobergrenzen gelten bei den Ampelbeschränkungen nicht mehr. Diese Woche stellte die Staatsregierung nun aber klar: Bei 2G in Kino oder Theater gibt es auch bei "Ampel Rot" keine Maskenpflicht und keine verschärften Abstandsregeln am Sitzplatz. Bei Friseurinnen und Friseuren entfällt mit der neuen Zugangsregel 3G-Plus sogar die bislang gültige Maskenpflicht für das Personal.
Welche Einschränkungen gelten für ungeimpfte Kinder und Jugendliche?
Hier passte die Staatsregierung die Regeln zuletzt mehrfach an. Trotzdem herrscht nach wie vor viel Verwirrung. Klar ist immerhin, dass Kinder unter zwölf Jahren von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen bleiben. Ungeimpfte Schüler zwischen zwölf und 17, die in der Schule drei Mal pro Woche getestet werden, dürfen zudem bis Ende Dezember weiter an Vereinssport, Orchester-Proben oder Theatergruppen teilnehmen.
Dürfen ungeimpfte Schülerinnen und Schüler weiter ins Schwimmbad oder in die Pizzeria?
Unklar blieb zunächst, ob die Schultests auch für weitere Bereiche ausreichen. Zunächst hieß es: Nein. Dann: Ja, aber nicht überall. Inzwischen hat das Gesundheitsministerium bestätigt: Bereiche mit 3G-Plus-Regel wie derzeit noch Gastronomie sowie Friseurbetriebe bleiben für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich. Auch private Schwimmbad-Besuche sind laut Ministerium mit Schülerausweis möglich – aber nur "um dort zu schwimmen". In Kinos, Stadien, Clubs oder bei Konzerten gilt aber auch für Teenager nun die strikte 2G-Regel.
Was ändert sich in den Schulen?
Die zunächst auf zwei Wochen begrenzte Maskenpflicht auch im Klassenzimmer gilt nun "bis auf Weiteres". Darüber hinaus bleibt es beim Präsenzunterricht mit den bisherigen Regeln, vor allem der Testpflicht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis zu drei Mal pro Woche.
Was verändert sich durch Ampelstufe Rot am Arbeitsplatz?
Mit der roten Ampel gilt in Bayern erstmals auch am Arbeitsplatz eine Testpflicht für Ungeimpfte. Aktuell reicht dafür zwei Mal pro Woche ein Schnelltest aus. Unklar bleibt bisher jedoch der rechtliche Rahmen, da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bislang den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht abfragen dürfen. Hier wartet Bayern nun offenbar auf den Bund: Der Bundestag wird wohl nächste Woche bundesweite Vorgaben für Corona-Tests am Arbeitsplatz beschließen.
Zutritt zum Betriebsgelände erhält ab jetzt nur noch, wer entweder geimpft, genesen, oder getestet ist.
Als Test reicht zwar ein Antigen-Schnelltest, aber der darf nicht älter als einen Tag sein (also tägliches Testen).
Wer seinen Geimpft-, oder Genesen-Status nicht vorzeigen will, muss alternativ einen Negativ-Test vorweisen können.
Das Unternehmen selbst testet nicht! Wer also morgen wieder zur Arbeit kommen will, nicht geimpft, oder genesen ist, muss sich also selbst täglich darum kümmern, so einen Negativ-Test zu bekommen.
Ich weiß noch nicht, was passiert, wenn sich jemand nicht an diese Anordnung halten will: Faktisch fehlt er dann eigentlich unentschuldigt am Arbeitsplatz.
Das wird man sicherlich eine kurze Zeit tolerieren, aber sicherlich nicht sehr lange.
Man wird sich nicht deswegen von ihm trennen, aber kein Mitarbeiter ist ohne Fehl und Tadel. Der Arbeitgeber findet dann einen anderen Grund...
Das ist eine politische, keine medizinische Entscheidung.
Die Maske reduziert das Infektionsrisiko noch einmal zusätzlich ganz enorm. Ja, das Ding ist nicht bequem – aber es bringt keinen um (es sei denn, er benutzt seit Pandemiebeginn ein- und dasselbe Exemplar).
Wenn die Corona-Ampel auf Rot steht, dann ist aus meiner Sicht eine Maskenpflicht im Kino, im Theater, beim Frisör und überall dort, wo es eben möglich ist, vertretbar. Aber das will man halt nicht – weil man dann befürchtet, dass der Impfanreiz reduziert wird …
Bitte MP hinterfragt mal diesen schwachsinn.