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München
Corona-Regeln: Was in Bayern bei Ampelstufe Rot gilt
Die Corona-Ampel in Bayern steht auf Rot. Die damit verschärften Maßnahmen sorgen für viel Verwirrung und wurden zum Teil schon wieder verändert. Was gilt nun - und was ist unklar?
Seitdem die bayerische Corona-Ampel auf Rot steht, gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Ausnahmen und Sonderregelungen sorgen aber noch immer für viel Verwirrung.
Foto: Christophe Gateau, dpa | Seitdem die bayerische Corona-Ampel auf Rot steht, gilt in vielen Bereichen die 2G-Regel. Ausnahmen und Sonderregelungen sorgen aber noch immer für viel Verwirrung.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:58 Uhr

Die bayerische Corona-Ampel soll bei hohen Zahlen von Neuinfektionen ohne Lockdown oder Kontaktbeschränkungen vor einer Überlastung der Krankenhäuser schützen. Dafür wurde eine Reihe neuer Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte beschlossen. Trotz einiger Klarstellungen sorgen die neuen Regeln aber immer noch für viel Verwirrung.

Warum steht die Corona-Ampel in Bayern überhaupt auf Rot?

Die bayerische Corona-Ampel sprang am Dienstag auf Rot, weil die von der Staatsregierung für die medizinische Versorgung als kritisch bezeichnete Schwelle von 600 Covid-Intensivpatientinnen und -patienten überschritten wurde. Erhoben wird diese Zahl vom bundeseiten Divi-Intensivregister. Demnach gab es am Mittwoch bereits 650 Personen, die wegen einer Covid-Erkrankung intensivmedizinisch versorgt werden mussten – vor einer Woche lag diese Zahl noch bei 459. Aktuell sind laut Divi noch 135 Covid-Intensivplätze in Bayern frei.

Welche Zugangsbeschränkungen gelten bei Ampelstufe Rot für Ungeimpfte?

Grundsätzlich sind bei roter Corona-Ampel Einrichtungen und Veranstaltungen, für die der Zugang bisher nach der 3G-Regel für Ungeimpfte mit negativem Schnelltest möglich war, nun nur noch für Geimpfte und Genesene offen (2G-Regel). Dies gilt etwa in Kinos, Theatern, Museen, beim Indoor-Sport, in Stadien oder auch in Fitnessstudios. 2G gilt zudem in Clubs und Diskotheken. Ausnahmen gibt es für Gastronomie, Hotels und Friseurinnen und Friseure, die nach der 3G-Plus-Regel für Ungeimpfte mit negativem PCR-Test zugänglich bleiben. In Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und Archiven gilt weiter 3G. Handel, ÖPNV und auch Gottesdienste bleiben von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen.

Was müssen Geimpfte und Genesene beachten?

Überall, wo bislang bereits Masken getragen werden mussten, gilt nun wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Medizinische Masken reichen nicht mehr aus. Darüber hinaus gibt es für Geimpfte und Genesene aktuell keine neuen Einschränkungen.

Gibt es trotz 2G-Regel etwa im Kino und Theater strengere Regeln?

Nein. Zunächst hatte es zwar geheißen, frühere Vorteile von freiwilligem 2G etwa bei Maskenpflicht, Abstand oder Personenobergrenzen gelten bei den Ampelbeschränkungen nicht mehr. Diese Woche stellte die Staatsregierung nun aber klar: Bei 2G in Kino oder Theater gibt es auch bei "Ampel Rot" keine Maskenpflicht und keine verschärften Abstandsregeln am Sitzplatz. Bei Friseurinnen und Friseuren entfällt mit der neuen Zugangsregel 3G-Plus sogar die bislang gültige Maskenpflicht für das Personal.

Welche Einschränkungen gelten für ungeimpfte Kinder und Jugendliche?

Hier passte die Staatsregierung die Regeln zuletzt mehrfach an. Trotzdem herrscht nach wie vor viel Verwirrung. Klar ist immerhin, dass Kinder unter zwölf Jahren von allen Zugangsbeschränkungen ausgenommen bleiben. Ungeimpfte Schüler zwischen zwölf und 17, die in der Schule drei Mal pro Woche getestet werden, dürfen zudem bis Ende Dezember weiter an Vereinssport, Orchester-Proben oder Theatergruppen teilnehmen.

Dürfen ungeimpfte Schülerinnen und Schüler weiter ins Schwimmbad oder in die Pizzeria?

Unklar blieb zunächst, ob die Schultests auch für weitere Bereiche ausreichen. Zunächst hieß es: Nein. Dann: Ja, aber nicht überall. Inzwischen hat das Gesundheitsministerium bestätigt: Bereiche mit 3G-Plus-Regel wie derzeit noch Gastronomie sowie Friseurbetriebe bleiben für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich. Auch private Schwimmbad-Besuche sind laut Ministerium mit Schülerausweis möglich – aber nur "um dort zu schwimmen". In Kinos, Stadien, Clubs oder bei Konzerten gilt aber auch für Teenager nun die strikte 2G-Regel.

Was ändert sich in den Schulen?

Die zunächst auf zwei Wochen begrenzte Maskenpflicht auch im Klassenzimmer gilt nun "bis auf Weiteres". Darüber hinaus bleibt es beim Präsenzunterricht mit den bisherigen Regeln, vor allem der Testpflicht für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler bis zu drei Mal pro Woche.

Was verändert sich durch Ampelstufe Rot am Arbeitsplatz?

Mit der roten Ampel gilt in Bayern erstmals auch am Arbeitsplatz eine Testpflicht für Ungeimpfte. Aktuell reicht dafür zwei Mal pro Woche ein Schnelltest aus. Unklar bleibt bisher jedoch der rechtliche Rahmen, da Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bislang den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht abfragen dürfen. Hier wartet Bayern nun offenbar auf den Bund: Der Bundestag wird wohl nächste Woche bundesweite Vorgaben für Corona-Tests am Arbeitsplatz beschließen.

 
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    Wahrscheinlich wäre ein harter aber begrenzter Lock down für alle, bei gleichzeitigem schnellen Hochfahren der Impfkapazitäten das einfachste, preiswerteste und wirksamste Mittel. Jetzt aber versteckt sich die bayrische Staatsregierung wieder hinter einem Gewirr von Einzelmaßnahmen, die kaum einer überblickt. Vermutlich um vom eigenen Versagen in der Coronapandemie abzulenken. Mein Eindruck, dass der Söder CSU eigene parteipolitische Ziele näher sind als eine gute Pandemiebekämpfungspolitik für die Bevölkerung drängt sich mehr denn je auf. Ob die Rechnung aufgeht? Mehr als zweifelhaft. Söder der sich als Oberlehrer in der Pandemiebekämpfung aufgespielt hat, hat in sein eigenen Verantwortungsbereich eine der schlechtesten Bilanzen überhaupt. Kein Wunder dass selbst regierungsfreundliche Gazetten von einer Verzwergung des Markus S. Sprechen.
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  • R. M.
    Ich bin gerade sprachlos. Keine Maskenpflicht mehr beim Friseur für das Personal. Gehts noch? Die AHA-Regeln sind neben den Impfungen die wichtigsten und wirkungsvollsten Maßnahmen gegen Corona und noch dazu die am einfachsten einzuhaltenden. Das verstehe noch wer will und ich kann FischersFritz nur beipflichten, dass das eine rein politische Entscheidung ist, die wahrscheinlich auf Druck irgendwelcher Lobbyverbände erfolgt ist. Alles zugunsten der 2023 anstehenden Landtagswahl. Wenn sich die Regierungsparteien da mal nicht gewaltig verrechnen.
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  • H. S.
    Bei uns im Unternehmen ging diese Woche eine Mail an alle Mitarbeiter raus:
    Zutritt zum Betriebsgelände erhält ab jetzt nur noch, wer entweder geimpft, genesen, oder getestet ist.
    Als Test reicht zwar ein Antigen-Schnelltest, aber der darf nicht älter als einen Tag sein (also tägliches Testen).
    Wer seinen Geimpft-, oder Genesen-Status nicht vorzeigen will, muss alternativ einen Negativ-Test vorweisen können.
    Das Unternehmen selbst testet nicht! Wer also morgen wieder zur Arbeit kommen will, nicht geimpft, oder genesen ist, muss sich also selbst täglich darum kümmern, so einen Negativ-Test zu bekommen.
    Ich weiß noch nicht, was passiert, wenn sich jemand nicht an diese Anordnung halten will: Faktisch fehlt er dann eigentlich unentschuldigt am Arbeitsplatz.
    Das wird man sicherlich eine kurze Zeit tolerieren, aber sicherlich nicht sehr lange.
    Man wird sich nicht deswegen von ihm trennen, aber kein Mitarbeiter ist ohne Fehl und Tadel. Der Arbeitgeber findet dann einen anderen Grund...
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  • K. F.
    2 g wäre die beste lösung für ganz deutschland. so manche bundesländer schließen sich da schon zusammen. entweder man ist geimpft oder hat das ding schon hinter sich. diejenigen, die partu gegen das impfen sind (ausnahme natürlich bei solchen, die aus gesundhtl. gründen sich nicht impfen lassen können) sollen halt bitte schön zu hause bleiben und dann würde sich das impfen vielleicht zum überlegen sein. der größte fehler der politik war es: a) stadien wieder mit sovielen zuschauern reinzulassen, die wild drauf los plärren wenn ein tor fällt oder sonst was ist. möchte nicht wissen, wieviele vieren da in diesen stadien rumschwirren. b) bars und clubs auch wieder mal für 2 bis 3 wochen schließen. in kinosälen möglichst gute belüftung und allenfalls päärchen zusammen setzen lassen und jede menge platz zwischen den zuschauern. möchte eigentlich nicht haben, dass wir an weihnachten wieder einsam unser "stille nacht" singen müssen!
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  • G. K.
    Zitat: ‚Bei 2G in Kino oder Theater gibt es auch bei "Ampel Rot" keine Maskenpflicht und keine verschärften Abstandsregeln am Sitzplatz. Bei Friseurinnen und Friseuren entfällt mit der neuen Zugangsregel 3G-Plus sogar die bislang gültige Maskenpflicht für das Personal.‘

    Das ist eine politische, keine medizinische Entscheidung.

    Die Maske reduziert das Infektionsrisiko noch einmal zusätzlich ganz enorm. Ja, das Ding ist nicht bequem – aber es bringt keinen um (es sei denn, er benutzt seit Pandemiebeginn ein- und dasselbe Exemplar).

    Wenn die Corona-Ampel auf Rot steht, dann ist aus meiner Sicht eine Maskenpflicht im Kino, im Theater, beim Frisör und überall dort, wo es eben möglich ist, vertretbar. Aber das will man halt nicht – weil man dann befürchtet, dass der Impfanreiz reduziert wird …
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    In unserem Unternehmen arbeitet eine Dame mit Autoimmunerkrankung. Die wollen wir unbedingt schützen, indem wir ungeimpfte Mitarbeiter von ihr fernhalten. Da wir den Impfstatus aber nicht abfragen dürfen schützen wir Ungeimpfte auf Kosten der schwächeren. Gerecht?
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  • S. U.
    Bitte geben Sie eine Quelle für die Information an.
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  • R. U.
    Schüler zwischen 12 und 17 haben ja laut Söder eine übergangsfrist bis Ende Dezember. Was ist aber mit Kindern die erst Ende Dezember 12 werden? Trifft die die ganze Härte obwohl sie sich ja nicht impfen lassen können?

    Bitte MP hinterfragt mal diesen schwachsinn.
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  • J. P.
    Kinder bis 11 Jahre sind davon ausgenommen und fallen weder unter 3G oder 2G. Für sie gilt uneingeschränkt die Möglichkeit, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
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