Verstöße gegen die Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen oder auch die Personenbeschränkungen an öffentlichen Plätzen – der bisherige bayerische Bußgeldkatalog bei Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen war umfangreich. Mittlerweile wurden die Maßnahmen von der Regierung gelockert. Deswegen wurde nun eine neue Liste der Strafen bekannt gegeben.
Der bis zuletzt geltende Katalog umfasste 25 einzelne Ordnungswidrigkeiten. Hier ist die größte Veränderung im Vergleich zur nun in Kraft getretenen Neufassung zu finden: Es gibt nur noch 17 zu ahndende Verstöße. Darunter die Missachtung der Maskenpflicht; hier beläuft sich das Bußgeld weiterhin auf 250 Euro für Einzelpersonen. Wenn Verantwortliche für Veranstaltungen die Sicherstellung der dort geltenden Maskenpflicht nicht gewährleisten, müssen sie mit einem Bußgeld von 5000 Euro rechnen.
Missachtung der 3G-Regel hat Strafen bis 5000 Euro zur Folge
Geahndet wird auch, wer sich nicht an die 3G-Regel hält. Wer also keinen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, wo dieser erforderlich ist, muss 250 Euro zahlen. Gleiches gilt wieder für die jeweilige Einrichtungen oder den Veranstalter: Diese müssen die Nachweisvorlage sicherstellen. Tun sie es nicht, droht ihnen eine Strafe von 5000 Euro.
Auch die Nichterhebung der Kontaktdaten zum Beispiel bei Veranstaltungen ab 1000 Personen, in der Gastronomie oder im Beherbergungswesen hat Folgen. Hier gilt ein Regelsatz für Betriebe von 1000 Euro. Falschangaben werden ebenfalls bestraft. Die Regelsätze für die einzelnen Verstöße haben sich nicht geändert: Sie betragen 250 Euro für Einzelpersonen und maximal 5000 Euro für Veranstalter, Einrichtungen und Unternehmen.
Clubs und Diskotheken wurden in den Bußgeldkatalog aufgenommen
Da mit den neuen Lockerungen auch wieder Clubs und Diskotheken öffnen sollen, wurden Sie jetzt auch in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Sollten sie nicht nach den geltenden Vorgaben betrieben werden, kann eine Strafe von 5000 Euro anfallen.
Genaue Regelungen für Corona-Verstöße bei Prüfungen, zum Beispiel an Universitäten, wurden aus der Auflistung gestrichen. Ähnlich sieht das bei der Erteilung von Instrumental- oder Gesangsunterricht oder der Durchführung von Fahrschulunterricht aus.
Denn wie bisher: Kontrolliert wird das definitiv nicht!!
Ein Schelm würde sagen: Man will es lieber gar nicht so genau wissen, denn die negativ-Schlagzeilen wären deutlich schlimmer, als ein paar Tote mehr...
Im Italienurlaub habe ich erfahren, dass dort zwar ähnlich bestraft wird, die Bürger aber vollumfänglich alleine für die Einhaltung von Regeln verantwortlich sind und auch nur sie gemaßregelt werden. Der Bistrobetreiber kann sich dort unbeschwert auf die Zubereitung eines Espresso konzentrieren, so wie es ein soll!
Satire off