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München/Würzburg
Corona-Lockerungen in Bayern: Viel Verwirrung um die neuen Regeln
Auch eine Woche nach der Ankündigung neuer Corona-Öffnungen in Bayern sind wichtige Details offen. Mehr Klarheit gibt es immerhin zum Urlaub im Freistaat ab Pfingsten.
Wie hier im Weinrestaurant Spielberg in Randersacker (Lkr. Würzburg) ist Außengastronomie wieder erlaubt. Die Regeln der Lockerungen in Bayern lassen aber weiter viele Fragen offen.
Foto: Johannes Kiefer | Wie hier im Weinrestaurant Spielberg in Randersacker (Lkr. Würzburg) ist Außengastronomie wieder erlaubt. Die Regeln der Lockerungen in Bayern lassen aber weiter viele Fragen offen.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:50 Uhr

Insgesamt 14 bayerische Landkreise und kreisfreie Städte haben an diesem Montag in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Freizeitsport ihre Corona-Regeln gelockert – darunter in Unterfranken die Landkreise Würzburg und Kitzingen. Voraussetzung: Eine über acht Tage "stabile" Inzidenz unter dem Wert 100. Doch anders als bei Einzelhandel oder Schulen ist die Öffnung hier kein Automatismus: Die Landkreise müssen die Lockerungen aktiv beantragen und im Münchner Gesundheitsministerium genehmigen lassen.

Vereinssport ja – aber in welcher Gruppengröße?

Aber selbst nach einer Genehmigung bleiben auch eine Woche nach der Öffnungs-Ankündigung durch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) viele Fragen offen. Beispiel Vereinssport: Hier ist mit Corona-Test nun wieder "kontaktfreier" Sport auch in Sporthallen sowie "Kontaktsport" draußen erlaubt. Nur in welcher Gruppengröße? Die Rahmenvorgabe der Staatsregierung spricht hier nur vage von einer Obergrenze in Abhängigkeit vom "zur Verfügung stehenden Raumvolumen". Die Stadt Würzburg sieht dagegen in einer Pressemitteilung auch hier weiter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in Kraft – also unter Inzidenz 100 maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Das Innenministerium stellt auf Nachfrage klar, dass es hier grundsätzlich keine Begrenzung der Gruppengröße gibt.

Auch die Regeln für die Öffnung der Außengastronomie sind zumindest komplex: Nach der Rahmenvorgabe geöffnet werden darf der Außenbereich von Gaststätten oder Cafés zwischen 5 und 22 Uhr. Kontaktdaten müssen erhoben und dokumentiert werden. Wie viele Personen an einem Tisch sitzen dürfen, ist dagegen nur schwer nachzuvollziehen: Das "gemeinsame Sitzen ohne Einhalten des Mindestabstands" ist demnach nur Personen gestattet, "für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung nicht gilt". Im Klartext heißt dies wohl: Unter Inzidenz 100 maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder unter 14 Jahren und vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Wer genau ist beim Gaststätten-Besuch von der Testpflicht befreit?

Für den Gaststätten-Besuch vorgeschrieben ist ein bis zu 48 Stunden alter PCR-Test, ein bis zu 24 Stunden alter Schnelltest oder ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind – wie im Einzelhandel oder bei der Ausgangssperre – vollständig geimpfte oder seit maximal sechs Monaten genesene Personen. Soweit nur ein Hausstand an einem Tisch sitzt, ist ebenfalls kein Test erforderlich.

Ebenfalls stets von der Testpflicht befreit sind laut Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zudem länger als sechs Monate Genesene mit nur einer Nachimpfung. Diese Ausnahme findet sich allerdings in keiner der bayerischen Corona-Vorschriften. Das Gesundheitsministerium verweist hier auf eine entsprechende Regelung der "Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung" des Bundes, die nun auch in Bayern gelte.

Sonderweg in Bayern: Auch Geimpfte weiter nur mit Test ins Altenheim

Nicht in Bayern gültig ist dagegen die in der gleichen Bundes-Vorgabe vorgesehene Befreiung von vollständig Geimpften von der Testpflicht in Alten- oder Pflegeheimen: "Wir halten an der Sicherheits-Option dieser Tests zum Schutz der besonders vulnerablen Gruppen weiter fest", sagt Minister Holetschek auf Nachfrage. Der Bund erlaube hier eine schärfere Regelung einzelner Länder. Ein Sonderweg, der in den Heimen auf Kritik stößt: Den Einrichtungen in Bayern werde damit eine Rückkehr zu mehr Normalität vorenthalten, findet etwa Alexander Schraml vom Bundesverband kommunaler Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Urlaub in Bayern: Alle 48 Stunden ein neuer Corona-Test

Mehr Klarheit schaffte die Söder-Regierung am Montag bei den Vorgaben für die geplante Öffnung des Tourismus in Bayern: In Landkreisen mit acht Tagen stabiler Inzidenz unter 100 kann ab dem 21. Mai die Öffnung von Hotels, Pensionen oder Campingplätzen genehmigt werden. Voraussetzung für die Beherbergung der Gäste ist bei der Anreise ein höchstens 24 Stunden alter Corona-Test oder ein Selbsttest unter Aufsicht. Während des Aufenthalts sind weitere Tests alle 48 Stunden nötig. Die Öffnung der Hotel-Gastronomie oder von Schwimmbädern und Saunen für Gäste ist erlaubt.

Ebenfalls öffnen dürfen dann "touristische Angebote" wie Seilbahnen, Ausflugs-Schifffahrt, Fahrten im touristischen Reisebus, aber auch Stadt- oder Naturführungen sowie "Außenbereiche medizinischer Thermen". Auch hier ist ein maximal 24 Stunden alter Corona-Test Voraussetzung zur Teilnahme.

 
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  • R. B.
    Ein Selbsttest, der nicht dokumentenecht geprüft werden kann, darf dafür nicht ausreichend sein. Zudem, wer von der Gastronomie ist geschult, die ganzen "Zertifikate" zu kontrollieren? Und dann noch Kontrollen mit App oder Listenführung, Anmeldung, Reservierung, Tischzusammensetzung?
    Solange ich keinen vollständigen Impfschutz habe, werde ich auf dieses zweifelhafte "Vergnügen" gerne noch verzichten. Tut mir leid für die Gastronomie, die daran keine Schuld hat.
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  • S. K.
    Dusche, Waschsalon, Toilette oder Kiosk nutzen Sie nicht? Ich frag mich wo da das Problem ist. Diese Angst und diese Ablehnung der Test! Vor ein paar Wochen ist noch geschimpft worden, dass keine da sind, und nun ist es immer noch nicht recht?????? Was wollen manche Leute? Bitte mal akzeptieren, dass wir noch nicht ganz durch sind.
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  • M. M.
    Wo ist eigentlich das Problem? Ein Test ist in 5min gemacht, die Wartezeit in der Gastronomie auf das bestellte Bier oder die Rechnung ist oftmals länger...
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  • H. E.
    Zum Artikel-Untertitel:
    "Wer genau ist beim Gaststätten-Besuch von der Testpflicht befreit"
    Zu den angesprochenen Testmöglichkeiten unverbindliche Info als auch Diskussion:

    PCR-Tests weisen nicht nach, ob ein Mensch zum Zeitpunkt des Abstriches infektiös ist oder nicht. Erbgut findet sich auch in "totem" Virusmaterial, das zum Beispiel nach einer vom Immunsystem erfolgreich bekämpften Infektion noch vorhanden ist.
    Solches Material kann sich auch noch viele Tage bis mehrere Wochen nach einer Infektion nachweisen lassen.
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  • H. E.
    und nur mal so nebenbei:

    und wie viele mußten zu Hause bleiben, bzw. waren in Qurantäne, obwohl die Infektion bereits überstanden war?
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  • S. K.
    Lieber Quarantäne als an der Beatmungsmaschine.
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  • H. E.
    Steler06501902
    Referenzbeispiele:
    lieber kein Auto mehr fahren, lieber kein Flugzeug mehr besteigen, lieber kein Schwimmbadbesuch mehr, lieber keine Treppe mehr hinabgehen, u.s.w.
    man könnte ja sonst wo "landen"....
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  • D. E.
    Und geschätzt mindestens 95% konnten die Gaststätten besuchen.
    Ihrer Meinung nach sollte man Tests verbieten und alle nach Hause schicken?
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  • H. E.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • W. H.
    Und was genau soll diese Aussage? Welches Argument wird bekräftigt? Dass die Test eh alle falsch sind, bzw nichts aussagen? Immer wieder ein Fest, mit welch realitätsfremden Kommentaren noch immer versucht wird Stimmung zu machen.
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  • H. E.
    -Walter023-
    ihrem Kommentar steht zur Diskussion gegenüber:

    -WELT- berichtet am 18.11.2020 unter dem Titel:
    "Korrupte Labore und Photoshop-Die Methoden hinter den gefälschten Corona-Tests"
    Artikelauszug:
    Der Schwarzmarkt mit gefälschten Tests blüht-auch weil es oftmals schwierig ist, getestet zu werden.
    Gefälschte Corona-Tests sind bislang eher eine Nische. Auf Nachrage von WELT konnte die Bundespolizei keine Zahlen nennen, die das Ausmaß in Deutschland erfassen. Lukrativ sind die Gewinnmargen trotzdem.
    Näheres:
    www.welt.de/wirtschaft/article220377552/Gefaelschte-Corona-Tests-Korrupte-Labore-und-Photoshop-Die-Methoden-dahinter.html
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  • H. E.
    -walter023-
    ihrem Kommentar-Wortlaut "Stimmungsmache" noch ergänzend zur Info bzw. Diskussion:

    -ARD- sendet am 01.12.2020 unter dem Titel:
    "Durchlässige FFP2-Masken in Kliniken und Apotheken"
    Die Bundesregierung plant, mehr als 27 Millionen Risikogruppen mit sogenannten
    FFP2-Masken zu versorgen - als Schutz vor Corona. Gegenüber REPORT MAINZ sagen Experten, dass hundertausende dieser auf dem Markt befindlichen Filter-Masken problematisch seien. Nach Recherche des ARD-Politmagazins wurde auch im Klinikum Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz mit mangehaften Filtermasken gearbeitet. Der
    ärztliche Direktor der Klinik, Prof. Günter Layer, schloss im Interview mit REPORT MAINZ
    nicht aus, dass es zu COVID19-Infektionen wegen dieser Masken gekommen sei.
    Näheres o.g. Quelle
    bzw.:
    www.swr.de/report/kaum-schutz-durchlaessige-ffp2-masken-in-kliniken-und-apotheken/-/id=233454/did=25383050/nid=233454/13yyccw/index.html
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  • H. E.
    Dieser Kommentar trägt nicht zur Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • D. E.
    Was wollen Sie diskutieren?
    Keine Masken mehr tragen oder Klinikum Ludwigshafen sollte beim Einkauf von Masken besser auf Zertifizierung achten?
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  • H. E.
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  • H. E.
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  • H. E.
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  • H. E.
    -mainpostl-

    da hätten so manch politisch Corona-Verantwortlichen auch mal aufpassen sollen
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  • D. E.
    Politik ist nicht für Produktfälschungen Verantwortlich.
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