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München/Würzburg
Corona: Gericht kippt bayerische 2G-Regel im Einzelhandel
Blumengeschäfte ja, Kleiderläden nein: Die 2G-Regel im Einzelhandel sorgte bei Kunden durchaus für Verwirrung. Nun wurde sie gekippt. Wie der Handelsverband reagiert.
Am Eingang vieler Läden kontrollierten zuletzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Impfnachweise der Kundschaft.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa | Am Eingang vieler Läden kontrollierten zuletzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Impfnachweise der Kundschaft.
Benjamin Stahl
,  und   dpa
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:00 Uhr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene, die sogenannte 2G-Regel, vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit nach eigenen Angaben am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.

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