
Das Urteil ist gesprochen: Fußball-Regionalligist FC 05 Schweinfurt, der den sportlichen Vergleich mit Drittligist FC Würzburger Kickers im Toto-Pokal-Achtelfinale mit 3:1 gewonnen hatte, hat am Ende doch verloren. Weil die Schweinfurter nicht, wie bei allen Regionalliga- und Toto-Pokal-Partien vorgeschrieben, vier Akteure, die zum Stichtag 1. Juli 2018 22 Jahre oder jünger waren, auf dem Spielberichtsbogen stehen hatten, wertete das Sportgericht des Bayerischen Fußballverbands (BFV) die Partie im Nachhinein mit 2:0 zugunsten der Würzburger. Somit stehen die Kickers anstelle des FC 05 im Viertelfinale des Pokal-Wettbewerbs und treten dort – voraussichtlich am 10. Oktober – beim FV Illertissen an.
Schweinfurter Amateurspiel - ein Kommentar
Den Sportrichtern blieb, so lässt es die Urteilsbegründung vermuten, keine große Wahl. Es gelte, so ist es auf der Internetseite des BFV zu lesen, „unstrittig als erwiesen“, dass die Schnüdel nur drei statt der geforderten vier U-23-Akteure im Kader für das Pokalspiel hatten. Die Kickers hätten diesen Verstoß „frist- und formgerecht“ angezeigt. Neben dem Ausscheiden müssen die Schweinfurter nun auch noch mit einer Geldstrafe von 250 Euro leben, hinzu kommen noch 51 Euro Verfahrenskosten.
„Es ist natürlich unglaublich bitter, dass wir nach der Freude über den sportlichen Erfolg nun am Grünen Tisch ausscheiden“, wird FC-05-Vorsitzender Markus Wolf auf der Internetseite des Klubs zitiert. Eine weitere Stellungnahme war gestern auf Nachfrage weder von ihm noch vom hauptamtlichen Sportlichen Leiter Gerd Klaus zu bekommen.
Bei den Kickers ist man mit dem Urteil natürlich zufrieden. Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer betonte in seiner Stellungnahme auf der Kickers-Internetseite gar die Wichtigkeit der entsprechenden Regel: „Wir begrüßen diese Entscheidung, denn uns ging es auch darum, die Förderung der Nachwuchsarbeit in den Klubs nicht zu unterhöhlen. Ein Verstoß der U23-Regel darf nicht bagatellisiert und muss entsprechend restriktiv sanktioniert werden. Die im gesamten DFB zur Priorität erklärte Ausbildungsphilosophie wird damit bekräftigt. Auch wenn die Teilnahme des FWK am Viertelfinale nunmehr eine Konsequenz daraus ist, ist uns bewusst, dass uns sportlich ein Weiterkommen nicht zugestanden hätte.“ Bei den Kickers stand in Schweinfurt mit Dave Gnaase (21 Jahre) und Kai Wagner (21) zwei U-23-Akteur in der Startelf. Leon Bätge (21) und Enes Küc (21) saßen auf der Bank. Aus dem eigenen Kickers-Nachwuchs stammt keiner dieser Akteure.
Warum der Schweinfurter Fehler erst durch die Würzburger Anzeige ans Licht kam, begründet BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth: „Die Sorgfaltspflicht obliegt grundsätzlich den Vereinen. Eine automatische und durchgängige Überprüfungs-Institution gibt es verbandsseitig nicht.“ Das Sportgericht müsse entscheiden, wenn ein Vergehen zur Anzeige gebracht wird. „Diese Anzeige kann selbstredend auch der Spielleiter erstatten. In diesem aktuellen Fall waren es die Kickers, die tätig geworden sind“, so Frühwirth.