
Obwohl Bernhard Trares in der 76. Minute der Zweitliga-Partie der Würzbuger Kickers beim SC Paderborn (0:1) die Rote Karte von Schiedsrichter Lasse Koslowski gesehen hatte, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) noch kein Urteil gefällt. Nach Informationen dieser Redaktion sollte am Montag über den Vorfall verhandelt werden. Bereits an diesem Dienstag (18.30 Uhr) müssen die Rothosen bei Erzgebirge Aue antreten. Unklar ist deshalb, ob der Kickers-Coach in Sachsen auf der Bank sitzen wird.
Dass Trares mit der Entscheidung des Unparteiischen nicht einverstanden war, hatte er gleich auf der anschließenden Pressekonferenz deutlich gemacht. "Ich habe mit Paderborner Spielern diskutiert und zu ihnen gesagt: 'Ihr seid doch blind. Der ist doch nur reingerutscht'", sagte der 55-Jährige. Unverständnis herrschte vor allem, da Koslowski und dessen Gespannn nicht gemeint gewesen waren. "Der Schiedsrichter und der Linienrichter waren ja 70 Meter weit weg", so Trares.
Geht der Fall vors DFB-Bundesgericht?
Üblicherweise zieht eine Rote Karte gegen einen Trainer ein Innenraum-Verbot für mindestens ein Spiel nach sich, das laut DFB "eine halbe Stunde vor Anpfiff beginnt und eine halbe Stunde nach Abpfiff endet. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten." Weil noch kein rechtskräftiges Urteil veröffentlicht worden ist, ist davon auszugehen, dass die Kickers dem nicht zugestimmt haben. Damit dürfte der Fall vor das DFB-Bundesgericht gehen, das am Dienstag entscheiden könnte.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich erst kürzlich beim Spiel des 1. FC Nürnberg in Heidenheim: Weil Trainer Robert Klauß eine Trinkflasche in Richtung Spielfeld gekickt hatte, sah er die Rote Karte. Das Urteil: ein Spiel Sperre, vom DFB veröffentlicht am Montag nach der besagten Partie. Klauß hatte dem Urteil zugestimmt.
DFB weist Einspruch der Kickers gegen Darmstadt-Spiel zurück
In anderer Sache herrscht dagegen Klarheit zwischen FWK und DFB - zumindest vorerst. Das Sportgericht hat den Einspruch der Kickers gegen die Wertung des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 zurückgewiesen. Dort mussten die Rothosen quarantänebedingt mit einer Rumpfmannschaft auflaufen und verloren 0:2.
"Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragrafen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Gremiums. Diese Bestimmung hätten alle 36 Profivereine im Mai 2020 einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können. "Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene
Klubs mit einhergehen könnten", so Lorenz weiter. Ob es dabei bleibt, steht noch nicht komplett fest. Die Würzburger Kickers prüfen derzeit eine mögliche Berufung.