Es war gerade die 60. Minute im Fußball-Regionalliga-Derby zwischen dem FC 05 Schweinfurt und Eintracht Bamberg an jenem Freitagabend Ende August 2023 im Sachs-Stadion gespielt, der Jubel über das 2:0 der Gastgeber noch nicht verhallt, da passierte es: Im Fanblock des FC 05 wurde eine sogenannte Blockfahne aufgezogen, unter dieser vermummten sich einige Personen mit einer Sturmhaube. Als die Fahne weg war, wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet: neben roten Pyros auch Feuerwerksraketen.
Schiedsrichter Thomas Stein aus Homburg unterbrach das Spiel sofort, es dauerte mehrere Minuten, bis weitergespielt werden durfte. Der FC 05 gewann damals mit 2:1, doch das Match hatte ein Nachspiel. Vor dem Sportgericht, denn für insgesamt drei Vorfälle – inklusive einem weiteren im Derby gegen die Würzburger Kickers – wurden dem FC 05 eine Geldstrafe von 10.000 Euro aufgebrummt und ein Punkt abgezogen; daher war der Klub in der Abschlusstabelle 2023/24 auch nicht mehr Zehnter, sondern Elfter.
Und nun auch vor dem Amtsgericht Schweinfurt. Dort war ein 22 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld angeklagt, der an dem Vorfall im Spiel gegen Bamberg beteiligt war. Vorgeworfen wurde ihm, dass er sich mit einer Sturmhaube vermummte, was gegen das Versammlungsrecht verstößt und eine Straftat ist. Der junge Mann, der wegen einiger Körperverletzungsdelikte aus seiner Jugendzeit vorbestraft ist, wurde von der Richterin zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 70 Euro verurteilt, also 2100 Euro insgesamt. Er nahm das Urteil im Gerichtssaal an.
Auf den Fotos der Polizei ist der Angeklagte eindeutig zu erkennen
Die Polizei hatte damals mehrere Fotos von den Vorfällen gefertigt, auf denen szenekundige Beamte den Mann erkannt und die Ermittlungen gegen ihn eingeleitet hatten. Der Angeklagte hatte erklärt, es habe während des Spieles geregnet, er sei komplett nass gewesen und habe deswegen aus einer Kiste, die am Zaun stand, eine der Sturmhauben genommen, kurz bevor die Blockfahne aufgezogen wurde. Er bestritt vehement, an der Pyrotechnik beteiligt gewesen zu sein.
Im Prozess gab es bemerkenswerte weitere Details zur Fanszene. Der Angeklagte, gegen den auf Anregung der Polizei auch ein bundesweites Stadionverbot verhängt wurde, erklärte mehrfach, er habe sich von der Fanszene in Schweinfurt komplett distanziert und sei in den vergangenen Monaten nicht mehr bei einem Spiel gewesen. "Ich bin ausgestiegen, weil ich keine Lust mehr auf irgendwelche Straftaten habe", gab er zu Protokoll. Und fügte an, es sei bekannt, "dass es in Schweinfurt gewaltbereite Fans gibt. Da gehöre ich sicher nicht dazu."
Das Gericht folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zum Strafmaß und schloss sich auch den mahnenden Worten an den Angeklagten an. Dass der Angeklagte die Sturmhaube wegen des schlechten Wetters übergezogen haben wollte, hielt die Richterin für "eine Räuberpistole". Sie gab ihm aber auch auf den Weg, dass er sich im Klaren sein müsse, dass diese Verurteilung seine letzte Chance sei. Aus seiner Vergangenheit sehe man das Thema Gewaltdelikte als Achillesferse: "Sie haben Ihre Zukunft in der Hand und können jetzt zeigen, dass es nur eine Phase in Ihrem Leben war", so die Richterin.
Er kann ja seine ehemaligen Mittäter zur Beteiligung der Zahlung auffordern.
Aber leider ist es so: "Die Dummen kommen immer wieder nach".