
Von dem Vorfall beim Fußball-Regionalliga-Derby zwischen dem FC Schweinfurt 05 und FC Eintracht Bamberg Ende August 2023 gibt es ein Video. Zu sehen ist der Fanblock der Schweinfurter im Sachs-Stadion, das Spiel ist unterbrochen, es ist etwa 20.23 Uhr. Eine Blockfahne wird aufgezogen, dann wird Pyrotechnik gezündet, ein regelrechtes Feuerwerk.
Mit im Block: ein 34-jähriger Schweinfurter, der sich einen Schlauchschal über Mund und Nase gezogen haben soll und sich deshalb jetzt vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten muss. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Laut Staatsanwaltschaft soll er durch den Schal versucht haben, seine Identität zu verstecken.
Über seine Verteidigerin gibt der Angeklagte vor Gericht an: Ja, er sei bei dem Spiel gewesen, und er habe einen Schlauchschal getragen, weil das "sein Kleidungsstil" sei. Auch, weil es an jenem Freitagabend "relativ frisch" und "regnerisch" gewesen sei. Der 34-Jährige habe vermutet, dass gleich Bengalos gezündet werden. Den Schal habe er sich dann übergezogen, "um dem Rauch zu entgehen". Seine Anwältin betont: "Er hat zu keinem Zeitpunkt versucht, die Identität zu verschleiern."
Seit 13, 14 Jahren gehe er regelmäßig zu den Spielen, berichtet der Angeklagte dann selbst. Und er stehe auch im Block bei Heimspielen immer an der gleichen Stelle. Daher kenne er die Leute um ihn herum, auch wenn er keine Namen nennen könne. Mit der Ultra-Szene will er aber nichts zu tun haben. Erkannt worden war der 34-Jährige von einem Polizeibeamten.
Angeklagter auf Video zu erkennen
Was das für ein Schal gewesen sei, will die Richterin vom Angeklagten wissen, und der zeigt dann gleich den, den er auch vor Gericht anhat. Dazu habe er an jenem Freitagabend noch einen grün-weißen Fanschal getragen. Anhand dessen können die Verfahrensbeteiligten den Schweinfurter auf dem Video des Vorfalls im Block erkennen – und auch, dass er den Schlauchschal über Mund und Nase gezogen hatte.
"Es zeigt sich deutlich, dass mein Mandant nicht zur Ultra-Szene gehört", erklärt seine Verteidigerin, nachdem im Gericht das Video mehrmals gezeigt wurde. Er habe nicht bei der Choreografie mitgemacht. Dass er wegen der starken Rauchentwicklung den Schal hochgezogen habe, sei nachvollziehbar. Nicht jeder um ihn herum habe einen solchen Schal gehabt, "sonst hätten die ihn bestimmt auch hochgezogen", sagt die Anwältin.
Auch der Staatsanwalt geht nach dem Video davon aus, dass der 34-Jährige mit der Ultra-Szene nichts zu tun habe und sagt überraschend: Er könne mit einer Einstellung des Verfahrens leben. Dem folgt das Gericht schließlich und stellt das Verfahren ohne Auflagen ein.
Das Verfahren sei hoffentlich eine Lehre für die Zukunft, sagt die Richterin zum Angeklagten. Beim nächsten Mal gebe es zwei Möglichkeiten: "Entweder, Sie müssen den geliebten Stammplatz verlassen, oder Sie müssen da durch, ohne Schal." In Zukunft werde er "mehr das Bewusstsein dafür haben", sagt die Anwältin des Angeklagten abschließend.
Komischerweise haben viele im Fanblock ein übertriebenes Kälteempfinden….
Die Justiz versäumt es wieder einmal, gegen diese sogenannten Fans ein Zeichen zu setzen.