
Es ist der 29. August 2023, Sachs-Stadion in Schweinfurt. Der FC Schweinfurt 05 spielt gegen den FC Eintracht Bamberg im Regionalliga-Derby. Etwa in der 60. Minute wird im Fanblock der Schweinfurter Mannschaft Pyrotechnik gezündet. Mittendrin: ein 28-Jähriger aus Würzburg, der sich einen Schal über Mund und Nase zieht und eine Sonnenbrille aufsetzt.
Weil er damit gegen das Vermummungsverbot bei Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz verstoßen hat, hatte die Staatsanwaltschaft ihm einen Strafbefehl zugestellt. Und weil er gegen diesen Einspruch eingelegt hatte, musste sich der junge Mann nun vor dem Amtsgericht Schweinfurt verantworten. Dort stritt er nicht ab, die Brille und den Schal dabei gehabt zu haben, auch nicht, beides aufgesetzt zu haben.
Angeklagter beteuert: Er wollte Identität nicht verstecken
Als Fußball-Fan, der regelmäßig zu den Spielen des FC Schweinfurt 05 gehe und auch mal im Fanblock stehe, wisse er, dass dort auch Pyrotechnik gezündet werde, ließ er über seinen Verteidiger vortragen. Die Gegenstände habe er lediglich dabei gehabt, um sich selbst vor dem Rauch zu schützen. Nach der Pyro-Show habe er beides sofort wieder abgelegt. Und, beteuerte er: Er habe seine Identität nicht verstecken wollen und sich auch nicht von seinem Platz weg bewegt.
Die Polizei hatte Fotos bei dem Spiel angefertigt, auf denen der Angeklagte identifiziert werden konnte. Ob er die ganze Zeit vermummt gewesen sei, könne er nicht beantworten, sagte ein Beamter im Zeugenstand. Auch, ob der 28-Jährige an der Pyro-Show beteiligt war, wisse er nicht. Eines der Bilder zeige ihn jedoch zu Spielbeginn schon vermummt.
Angeklagter nahm Strafbefehl doch an
Der Richter hielt die Ausführungen des Angeklagten für "nachvollziehbar". Er sei nicht vorbestraft und werde auch "den Ultras nicht zugerechnet", sagte er. Ein szenekundiger Beamter habe das bestätigt und vermerkt, dass der 28-Jährige auch "sonst nicht auffällig" sei, betonte dessen Verteidiger. "Er hat nichts weiter gemacht, als diese Vermummung aufzuziehen."
Den Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen den Angeklagten gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Stattdessen entschied sich der Angeklagte nach Rücksprache mit seinem Verteidiger schließlich dazu, den Strafbefehl doch anzunehmen. Das Ergebnis: 50 Tagessätze à 50 Euro. Das Verfahren sollte ihm klargemacht haben, "warum es wichtig ist, sich an das Vermummungsverbot zu halten", sagte der Richter. "Sie haben ihre Lektion gelernt, das wird nicht mehr vorkommen."