
Schon vor dem ersten Aufschlag im Drittliga-Duell zwischen dem VC Eltmann und dem TSV Zirndorf am vergangenen Samstag gab es Ärger. Die Gäste monierten, dass sich auf Eltmanner Seite zwei Spieler warmmachten, die nicht gegen Covid-19 geimpft waren beziehungsweise deren zweite Corona-Impfung noch nicht gilt. Zirndorf verlangte, dass diese beiden die Halle umgehend verlassen müssten und drohte, sonst nicht anzutreten.
Dass diese beiden Spieler den in der Eltmanner Georg-Schäfer-Halle geltenden 2G-Status (geimpft oder genesen) nicht erfüllen, darauf hatte Eltmanns Klubchef Rolf Werner Zirndorfs Coach Markus Etzold frühzeitig hingewiesen, wie er im Gespräch mit dieser Redaktion sagt: "Wir sind ganz offen damit umgegangen. Eineinhalb Stunden vor Spielbeginn habe ich das dem Gästetrainer selbst mitgeteilt."
Halle als Arbeitsplatz für Angestellte
Die Erklärung lieferte Werner nach eigener Aussage gleich mit: Die betreffenden Spieler seien beim Volleyballclub angestellt, daher sei die Halle quasi ihr Arbeitsplatz und somit gelte für sie die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Ein negativer PCR-Test der zwei sei dem Verein vorgelegen. Beide kamen im Spiel nicht zum Einsatz und verließen die Halle.
"Natürlich gilt in der Halle grundsätzlich 2G", räumt Werner ein. "Die Frage ist aber: Wie verhält es sich mit Spielern, die Arbeitnehmer im Verein sind, deren Arbeitsplatz die Halle ist? Wir wussten ja durch den aktuellen Test, dass beide Spieler nichts haben – im Gegensatz zu allen Geimpften, bei denen wir das nicht wussten." Der VC-Klubchef sieht hier eine "Grauzone". "Getestet" ist für ihn sicherer als "geimpft".
Zirndorf akzeptierte die Arbeitsplatz-Regel jedoch nicht, trat zur Partie nur unter Protest an. Vier Spieler der Mittelfranken weigerten sich gänzlich. Das Duell gegen nur sieben verbliebene Zirndorfer gewann Eltmann mit 3:0.
Hat der VC dadurch einen Präzedenzfall geschaffen? "Wir sind Arbeitgeber und haben eine entsprechende Fürsorgepflicht für unsere Arbeitnehmer, dass sie ihrem Beruf nachgehen können. Und dafür gilt aktuell eben 3G", sagt Werner. Er ist überzeugt, gesetzeskonform gehandelt zu haben. "Es könnte von Vorteil sein, dass solch ein Fall aufgetreten ist, damit das vielleicht mal offiziell geklärt wird", hofft er auf eine klare Ansage seitens der (Sport-)Politik.

"Ich denke, dass sich die Zirndorfer, wenn sie denn offiziell Protest einlegen wollen, schwertun werden, den entsprechend zu formulieren", glaubt Werner. Er geht nicht davon aus, dass dem VC Eltmann der Heimsieg aberkannt wird. "Die beiden Spieler, um die es geht, haben letztlich ja nicht am Spiel teilgenommen. Gegen was will Zirndorf also protestieren?" Möglich wäre schlimmstenfalls, so Werner, "eine Ordnungsstrafe vom Ordnungsamt". Aber selbst das ist für ihn wegen der Arbeitsplatzregel zweifelhaft.
Ganz anders sieht das Günter Bernard, Abteilungsleiter der Zirndorfer Volleyballer. Für ihn ist die Dritte Liga "ganz klar keine Profiliga und unterliegt deshalb definitiv der 2G-Regel". Er habe daher auch vollstes Verständnis für die Spieler, "die sich dem Gesundheitsrisiko in der Georg-Schäfer-Halle nicht aussetzen wollten" und sich schon vor der Entscheidung, dass die beiden Eltmanner Spieler die Halle verlassen müssen, auf die Heimreise gemacht hätten.
Für Zirndorf hat die Dritte Liga keinen Profistatus
"Eltmann hat das klar provoziert, unseren Protest billigend in Kauf genommen", erklärt Bernard gegenüber dieser Redaktion. Die geltende Regelung in der Dritten Liga sei für ihn eindeutig, so der Zirndorfer. Er begründet seine Meinung damit, dass der zuständige Spielausschuss-Leiter Frank Eberhardt erst vor kurzem die Dritte Liga in einen Profistatus heben wollte, was von der Mehrheit der Drittligisten allerdings abgelehnt worden sei. "Das ist ein klares Indiz dafür, dass in der Dritten Liga 2G gilt", so Bernard.
Ob der TSV Zirndorf nun aber tatsächlich Protest gegen die Spielwertung einlegen wird, wie im Spielberichtsbogen vermerkt, ist noch nicht geklärt.
Man zwingt niemanden, sich impfen zu lassen, aber die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann man ihm trotzdem verwehren...
Im Berufsleben (Arbeitsrecht) kann man durch Gesetzesänderungen auch schnell Klarheit schaffen: So könnte die Regierung durchsetzen, dass der Impfstatus des Mitarbeiters offengelegt werden muss. Das ist in vielen Berufen schon längst üblich.
Und da ist auch jederzeit eine Kündigung möglich.
Auch Beamte sind, wie oft falsch erzählt wird, nicht unkündbar: Denn aus einem "wichtigen Grund" kann auch jedem Beamten jederzeit gekündigt werden. Dazu muss eine Verweigerung einer bestimmten Impfung nur als solch ein wichtiger Grund in das Gesetz aufgenommen werden.
Es gibt ja auch nicht wirklich diese "Masern-Impfpflicht": Niemand wird verhaftet, wenn er nicht gegen Masern geimpft ist.
Doch Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, bekommen halt keinen KiTa-Platz.
Und damit keine Teilhabe an der Gesellschaft...
Immer diese alte Leier! So wird niemals etwas besser, schon schlimm, wenn man als Steuerzahler fortwährend Tests für die Verweigerer finanzieren darf. Da geht es auch um gesellschaftliche Verantwortung.
Hut ab vor dem TSV Zirndorf! Nur so geht es. Der Druck auf Ungeimpfte sollte allerorten erhöht werden. Nicht nur von Politikern im Fernsehen sondern auch ganz persönlich. Das ist mittlerweile eine gesellschaftliche Frage.