Der zweite Prozess um eine Drogenplantage in seinem Gartenhaus endete für einen bekannten Würzburger Unternehmer enttäuschend. Der Mann, der früher gerne und häufig mit Prominenten bei öffentlichen Auftritten in die Kameras strahlte, hielt sich am Dienstag beim Betreten des Gerichtssaals einen großen Aktendeckel schützend vor das Gesicht, dabei wollte gar niemand ein Foto machen. Und manche Sätze des Vorsitzenden Richters Thomas Trapp bei der Urteilsverkündung müssen dem 62-Jährigen dann wie verbale Ohrfeigen vorgekommen sein.
"Als Vater haben Sie versagt", sagte Trapp. Der Unternehmer hätte nicht dulden und fördern dürfen, dass seine beiden Söhne eine Drogenplantage aufbauten. "Keine kleine, in der Champions League", machte Trapp die Dimension deutlich. 50 Kilogramm "Stoff" hatten Fahnder auf dem Grundstück des Unternehmers beschlagnahmt, der Großteil davon zum Verkauf bestimmt.
Quälendes Warten auf Therapie - wegen Widerspruch des Vaters gegen das Urteil
Das Urteil: Der 62-Jährige muss für drei Jahre ins Gefängnis. Seine zwei Söhne erhalten eine Haftstrafe von 6,5 Jahren. Doch sie - und ihre leise weinende Mutter sowie ein Dutzend Freunde in den Zuschauerreihen - konnten aufatmen. Denn für die beiden drogenabhängigen Beschuldigten bedeutet dies einen Schlussstrich nach quälenden Monaten des Wartens hinter Gittern.
Die 25 und 28 Jahre alten Männer hatten bereits im ersten Prozess im Herbst 2021 gestanden, die Cannabis-Plantage auf dem Gelände ihres Vaters betrieben zu haben. In der Hoffnung, schnell in eine Drogentherapie zu kommen, hatten sie damals ihr Urteil sofort akzeptiert.
Doch der Weg in eine Suchtklinik blieb ihnen verschlossen. Denn ihrem Vater war für sein Wegsehen und finanzielles Unterstützen ein Strafmaß von zwei Jahren mit Bewährung zu hoch erschienen - auch wenn er damals gleich auf freien Fuß kam.
Bundesgerichtshof zwang Landgericht Würzburg zu einem zweiten Prozess
Dass der 62-Jährige gewusst hatte, dass seine Söhne vor seiner Nase eine Plantage zum Cannabisanbau profimäßig aufzogen, ist unter anderem mit einem Bild dokumentiert, auf dem er inmitten der berauschenden Pflanzen posierte. Er hatte aber auf Freispruch gehofft und ging in Revision.
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte den Fall - und schickte das Urteil zum Nachbessern nach Würzburg zurück. Nun versuchte das Landgericht erneut zu klären, wie viel Schuld der Vater an der spektakulären Drogenaufzucht auf seinem Grundstück trug. Dass der Unternehmer zu jener Zeit depressiv war und froh, dass die Söhne wieder seine Nähe suchten, ließ das Gericht nicht als Entschuldigung gelten.
Verteidiger: eine "Gummibärchen-Bande"?
Aber bildeten die drei wirklich eine Bande von mindestens drei Personen, was die Strafe verschärfen würde? Verteidiger Norman Jacob zweifelte daran: "Ich will ja nicht von einer Gummibärchen-Bande reden, aber mafiöse Strukturen kann ich da nicht erkennen", sagte er. Sein Kollege Peter Möckesch sah die Rolle des Vaters durch Gericht und Staatsanwaltschaft ebenfalls überbewertet. Der Angeklagte habe keinen Profit aus dem Unternehmen gezogen.
Staatsanwältin Lisa Dombrowski hielt Mökesch entgegen, dass sein Mandant spätestens Mitte 2020 wusste, was in seinem Gartenhaus angebaut wurde. Sie forderte vier Jahre Haft für den Vater und über sieben Jahre für die zwei jungen Plantagenbetreiber.
Zweites Urteil sofort rechtskräftig
Richter Thomas Trapp brachte den Fall nach 26 Monaten nun binnen zwei Verhandlungstagen schnell ans Ziel. Er sparte am Dienstag in seiner Urteilsbegründung nicht an deutlichen Worten gegenüber dem Unternehmer. Mit drei Jahren Haft komme der 62-Jährige gut weg, so der Vorsitzende Richter: "Ihr Geständnis war die einzige Chance, so davonzukommen."
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Damit steht der Therapie der Söhne nun nichts mehr im Weg.
Oans, zwoa, tsuffa...gell, Maggus 💚.
Im Bericht wird das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft nicht erwähnt. Wenn die Anklagebehörde mit dem ersten Urteil nicht einverstanden war, ist ein höheres Strafmaß überhaupt möglich.
Insofern rege ich eine Korrektur oder Ergänzung an, aus Gründen der Sachlichkeit.
Gruß, Christina Glück