zurück
Würzburg
Zusammenprall dreier Straßenbahnen in Würzburg: Polizei schließt technischen Defekt als Unfallursache aus
Jetzt gibt es neue Erkenntnisse der Polizei zum Unfall mit den drei Straßenbahnen am Hauptbahnhof in Würzburg. Aber wer muss für den Schaden aufkommen?
Am 27. Januar kam es zu einem Zusammenprall dreier Straßenbahnen am Hauptbahnhof in Würzburg.
Foto: Gina Thiel | Am 27. Januar kam es zu einem Zusammenprall dreier Straßenbahnen am Hauptbahnhof in Würzburg.
Gina Thiel
 |  aktualisiert: 16.02.2025 02:32 Uhr

Es gibt neue Erkenntnisse zum Straßenbahnunfall am Hauptbahnhof in Würzburg. Vor knapp zwei Wochen waren an der Haltestelle Hauptbahnhof-West in Würzburg drei Straßenbahnen ineinander geprallt. Neun Menschen waren dabei leicht verletzt worden. Bereits kurz nach dem Unfall hatte die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.

Nun liegen den Beamtinnen und Beamten weitere Erkenntnisse zum Unfallhergang vor. Einen technischen Defekt kann die Polizei demnach ausschließen. Konkrete Details könne man zu diesem Zeitpunkt aber nicht nennen, erklärt Janina Witzlinger, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt. Sie verweist auf das laufende Ermittlungsverfahren. 

Parallel zum Unfall lief ein Polizeieinsatz am Hauptbahnhof in Würzburg

"Inwieweit ein Fehlverhalten des Straßenbahnfahrers vorliegt, müssen die andauernden Ermittlungen zeigen", sagt sie. Am 27. Januar fuhr eine Straßenbahn am Hauptbahnhof auf die vor ihr wartende Straßenbahn auf. Durch den starken Aufprall wurde die zweite wartende Straßenbahn auf eine ebenfalls vor ihr wartende Straßenbahn an der Haltestelle geschoben.

Zum Unfallzeitpunkt, gegen 7.30 Uhr, fand parallel ein Polizeieinsatz am Bahnhofsvorplatz statt, bei dem mehrere Polizeibeamtinnen und Beamten mit Blaulicht im Einsatz waren. Ob der Straßenbahnfahrer möglicherweise durch diesen Einsatz abgelenkt wurde und es so zu dem Unfall kam, wollte Witzlinger nicht sagen. "Die Ermittlungen laufen, ich kann das weder bestätigen noch verneinen."

Versicherung der WVV übernimmt nur Teil des entstandenen Schadens

Nach bisherigen Schätzungen der WVV entstand ein Schaden in Höhe von 200.000 Euro. "Wir sind natürlich gegen derartige Schadensereignisse versichert", erklärt Cornelia Wagner, Pressesprecherin der WVV. Um jedoch die Versicherungsprämie niedrig zu halten, gebe es "gewisse Selbstbeteiligungsumfänge". In dem Zuge sei es "bereits vorgekommen, dass Mitarbeitende in Regress genommen würden, wenn ein Eigenverschulden nachgewiesen werden konnte", so Wagner.

Ob dies auch bei dem Unfall vom 27. Januar vorkommt, ist derzeit aufgrund der aktuell noch laufenden Ermittlungen nicht absehbar. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, werden diese an die Staatsanwaltschaft Würzburg übergeben, erklärt Witzlinger. Dies sei eine normale Vorgehensweise bei Unfällen mit verletzten Personen. Dort werde dann entschieden, ob es zu einer Anklageerhebung kommt oder nicht. Die Polizeiinspektion Würzburg-Stadt teilte weiter mit, dass sich die Zahl der leicht verletzten Personen von neun auf elf erhöht habe.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Gina Thiel
Ermittlungsverfahren
Polizei
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Staatsanwaltschaft Würzburg
Verkehr in Würzburg
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Georg Ries
    Es wäre doch eine interessante Frage der Redaktion an die WVV, ob Bremsassistenten bei Straßenbahnen technisch möglich sind, was der Einbau kosten würde und warum der bisher unterblieben ist. Dann müssten sich die Sachverständigen hier nicht abarbeiten 😀
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Peter Lelowski
    Schiene gehorcht ganz anderen physikalischen (!) Gesetzen als Straße. Sollte man in der Schule gelernt haben. Abstandssysteme sind was für unaufmerksame AutofahrerInnen. Auf der Schiene gibt es nur BerufskraftfahrerInnen. Diese haben schon einen viel defensiveren Fahrstil drauf. Wer Unfallstatistiken lesen kann, der lese.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    Es geht nicht um Abstand (hintereinander her fahren), sondern das Auffahren auf ein stehendes Hindernis.

    -

    Auch Berufskraftfahrer können abgelenkt sein, ein plötzliches medizinisches Problem haben, oder sogar von einem Fahrgast attackiert werden.
    In allen Fällen könnte ein Assistenzsystem im rechten Moment das Bremsen übernehmen.

    -

    Busse und LKW werden auch zumeist von Berufsfahrern gelenkt. Dennoch gibt es (Auffahr-)Unfälle und die Assistenzsysteme halten Einzug.

    -

    Physik ist immer die Gleiche. Bremst man zu spät (was ein Assistenzsystem verhindern kann), sorgt die kinetische Masse in Verbindung mit dem Gesetz der Massenträgheit dafür, dass man nichts mehr tun kann, um die Kollision zu vermeiden.

    Der Unterschied bei Schienenfahrzeugen ist,
    - dass der nötige Bremsweg länger ist (Metall auf Metall),
    - ein Ausweichen nicht infrage kommt
    - und bei einem Unfall potentiell viel mehr Menschen verletzt werden.

    Alles Gründe, gerade bei Bahnen auch Bremsassistenzsysteme zu haben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Frank Stößel
    Hoffentlich haben die jüngst gekauften, neuen Straßenbahnzüge Fahr-, Abstand- und Bremsassistenz!
    Sollten die "alten" Züge eine derartige Aufrüstung nicht haben, wäre das nach heutigem Sicherheitsstandard wegen der Verantwortung auch des Betriebes zu hinterfragen. Hoffentlich täusche ich mich diesbezüglich nur, und diese Standards existieren in allen Zügen, ob alt oder neu.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Georg Ries
    Dann kann man nur hoffen, dass der Fahrer eine Diensthaftpflichtversicherung hat!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Felix Habermann
    Die braucht er nicht zwingend ! ! !
    Ihm muß nämlich grobe Fahrlässigkeit
    nachgewiesen werden.
    Und das ist nicht so einfach.
    Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Georg Ries
    Wenn er gerne auf Risiko setzt, dann braucht er keine Versicherung 😀. Er haftet bereits bei normaler Fahrlässigkeit anteilig.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Felix Habermann
    In PKW´s und auch in LKW´s ist seit Jahren
    ein Bremsassistenten verbaut.
    Warum gibt es dies nicht in Straßenbahnen ?
    Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    Vielleicht weil es billiger kommt, wenn einfach die Versicherung zahlt.

    Wen interessieren schon die Verletzten ?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Dietmar Eberth
    Denke sie machen nur einen Scherz. Oder unterstellen Sie der WVV Fahrlässigkeit?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    Herr Eberth, was ich mutmaße und ob man daraus etwas Unterstelltes heraus lesen kann, oder ob ich es als Scherz meine, ist letztendlich alles belanglos.

    Die Tatsachen zeigen doch zweifelsfrei auf, wofür und wogegen man sich offensichtlich entschieden hat.

    Äußerte die Sprecherin "Wir haben natürlich in allen Bahnen Systeme verbaut, die solche Unfälle verhindern" ?

    Nein, laut dem Artikel waren ihre Worte: "Wir sind natürlich gegen derartige Schadensereignisse versichert".
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Dietmar Eberth
    Wenn ein Schaden von 200.000 Euro entstanden ist, interessiert es mich nicht die Bohne ob ein Assistenzsystem eingebaut ist oder nicht, sondern ob der Schaden versichert ist. Das ist wie bei einem Autounfall, da interessiert es sie auch nicht, ob und welche Assistenzsysteme beim Unfallverursacher eingebaut sind, sondern das der Verursacher versichert ist.

    Wenn einem interessiert ob Assistenzsysteme vorhanden sind - ggf. auch warum nicht - dann muss dann danach fragen. Ganz einfach den Kontext der Frage beachten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    "Wenn ein Schaden...entstanden ist"

    Eben.

    Assistenzsysteme können verhindern, dass es zu so einem Schaden überhaupt erst kommt. Und halt auch, dass Leute verletzt werden (oder schlimmeres). Eine Versicherung kann nicht vorbeugen, nur die Behandlungskosten übernehmen.

    Allerdings bedeutet die Aus- bzw Nachrüstung für den Betreiber Kosten.
    Und - da Unfallschäden ja von anderen getragen werden - keinen finanziellen - Nutzen.

    -

    Sowas kann sich schnell ändern, wenn die Versicherung ihre Preise staffelt. Es dem Betreiber also teurer kommt, ohne Assistenzsysteme zu arbeiten.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten