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Würzburg
Zoll Razzia bei Friseuren und Barbershops in Würzburg: Jeder zweite Betrieb mit Verstößen gegen Schwarzarbeit und Co.
Das Hauptzollamt Schweinfurt hat am Mittwoch zahlreiche Friseure und Kosmetikstudios kontrolliert. Vor allem Barbershops standen im Fokus der Beamten.
In einer großangelegten Schwerpunktkontrolle kontrollierte das Hauptzollamt Schweinfurt am Mittwoch mehrere Friseurgeschäfte, Nagelstudios und Barbershops in der Würzburger Innenstadt.
Foto: Thomas Obermeier | In einer großangelegten Schwerpunktkontrolle kontrollierte das Hauptzollamt Schweinfurt am Mittwoch mehrere Friseurgeschäfte, Nagelstudios und Barbershops in der Würzburger Innenstadt.
Gina Thiel
 und  Kristina Fuchs
 |  aktualisiert: 14.04.2025 06:54 Uhr

Mit einem lauten "Guten Morgen" betreten sechs uniformierte Zollbeamtinnen und -beamte um kurz nach halb elf am Mittwochmorgen einen Barbershop in der Würzburger Innenstadt. Er ist der erste von 23 Würzburger Salons, die an diesem Tag auf der Kontrollliste des Hauptzollamts Schweinfurts stehen. In ganz Unterfranken finden am Mittwoch Razzien in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen statt. Dazu gehören neben Barbershops auch Friseursalons, Nagel- und Kosmetikstudios.

"In letzter Zeit haben wir häufiger Verstöße in diesen Betrieben festgestellt, deshalb soll heute der Fokus auf diese Branche gelegt werden", erklärt Benedikt Danz, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt. Geprüft wird unter anderem, ob es in den Betrieben Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder zu Mindestlohnverstößen kommt. Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Zollkontrolle in Barbershop in Würzburg dauerte mehr als eine Stunde

In dem kleinen Barbershop in der Würzburger Innenstadt herrscht bereits reger Betrieb, zwei Kunden sitzen auf den Friseurstühlen, einer von ihnen bekommt gerade von einem Mitarbeiter die letzten Schnitthaare aus dem Nacken gepinselt. Auf das Eintreten der vier Zollbeamtinnen und Beamten reagieren sie unbeeindruckt. Routinemäßig fragt einer der Zollbeamten: "Sind Sie Mitarbeiter in dem Laden? Haben Sie einen Arbeitsvertrag?" Der Mitarbeiter zeigt seinen Ausweis vor.

Eine Zollbeamtin stellt einem Barbershop Mitarbeiter in Würzburg verschiedene Fragen zu seiner Beschäftigung in dem Betrieb.
Foto: Thomas Obermeier | Eine Zollbeamtin stellt einem Barbershop Mitarbeiter in Würzburg verschiedene Fragen zu seiner Beschäftigung in dem Betrieb.

"Wir überprüfen in so einem Fall, ob die Inhaber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet haben, ob der gültige Mindestlohn eingehalten wird und ob die bei der Arbeit angetroffenen ausländischen Staatsangehörigen eine für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderliche Arbeitserlaubnis besitzen", erklärt Danz. Knapp eine Stunde dauert die Kontrolle – auch weil sich die Verständigung zwischen Zoll und Beschäftigten aufgrund von Sprachbarrieren teilweise kompliziert gestaltet.

Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug in Würzburger Barbershop

Am Ende ihrer Überprüfungen werden die Beamtinnen und Beamten in dem Friseurgeschäft das Nichtmelden zur Sozialversicherungspflicht feststellen, außerdem besteht der Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis und der Verdacht des Sozialleistungsmissbrauchs. Ein Beschäftigter, der unter dem Verdacht steht, ohne gültige Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachzugehen, wird vom Zoll nachhause geschickt. Anschließend geht der Betrieb in dem Geschäft wie gewohnt weiter.

Insgesamt 63 Zollbeamtinnen und -beamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am Mittwoch von 10 bis 16 Uhr in rund 15 Teams unter anderem in Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Kitzingen unterwegs. In den vergangenen Monaten hatte es bereits in anderen deutschen Großstädten wie München oder Köln ähnliche Schwerpunktkontrollen des Zolls gegeben. Durch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gäbe es schließlich Wettbewerbsvorteile, die man sich unrechtsmäßig verschaffen könnte.

Zoll drückt auch in Würzburg kein Auge bei den Kontrollen zu

Nach einer kurzen Besprechung gehen die Beamtinnen und Beamten zum nächsten Laden auf ihrer Liste. Auch hier befragen sie Friseure und den Inhaber. Zunächst stellen sie keine Verstöße fest. "Sieht alles gut aus", sagt einer von ihnen. Als sie schon wieder auf dem Weg zu Tür sind, betritt ein weiterer Mitarbeiter das Geschäft, seine Schicht beginnt jeden Moment.

Bei seiner Überprüfung stellen die Beamten fest, dass seine Arbeitsgenehmigung seit mehr als einem halben Jahr abgelaufen ist. Damit haben sowohl er als auch sein Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstoßen. Gegen beide wird nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. "Eigentlich waren wir schon fertig", sagt einer der Zollbeamten; "ein Auge zudrücken" könne er deshalb jedoch trotzdem nicht.

Noch vor Ort kann das Hauptzollamt Schweinfurt in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde feststellen, ob die kontrollierten Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis besitzen.
Foto: Thomas Obermeier | Noch vor Ort kann das Hauptzollamt Schweinfurt in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde feststellen, ob die kontrollierten Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis besitzen.

Trotz der Verstöße zeigen sich auch in diesem Geschäft alle Beschäftigten freundlich und beantworten die Fragen des Zolls. Das sei nicht immer der Fall: Es gäbe auch hin und wieder Personen, die den Beamtinnen und Beamten die Arbeit absichtlich zu erschweren versuchen. Ärgern dürfe man sich darüber nicht, das gehöre zum Job dazu, erklärt einer der Zollbeamten.

Die nächsten beiden Prüfungen verlaufen ohne Auffälligkeiten. Es werden ein Nagelstudio und ein weiterer Barbershop kontrolliert: Im Nagelstudio arbeitet die Inhaberin ohne Angestellte, im Barbershop ist nur ein Arbeitnehmer anwesend, der sich regelkonform ausweisen kann. "So soll es sein", sagt ein Beamter.

Wie sich in der Gesamtbilanz herausstellt, ist dies jedoch mehr Ausnahme als Regel: Am Ende des Tages stellte der Zoll in jedem zweiten der 23 kontrollierten Betriebe in Würzburg Verstöße fest. Insgesamt sind unterfrankenweit 53 Betriebe kontrolliert worden. In jedem zweiten gab es Verstöße unterschiedlichster Art.

Komplett schließen kann der Zoll Betriebe übrigens nicht. Den Arbeitgebern drohen bei Verstößen jedoch entsprechende Ermittlungsverfahren, die je nach Schwere der Tat entweder im Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder der Straftaten liegen. Arbeitnehmer, die keine Arbeitsgenehmigung und keinen Arbeitsvertrag vorweisen können, müssen sich ebenfalls strafrechtlich verantworten.

 
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  • Johannes Metzger
    Kontrollen okay. Was nicht sanktioniert wird, wird auch nicht eingehalten.
    Aber dann bitte überall: von den white collar Straftätern, die den Staat um riesige Summen betrogen haben (cum ex und cum cum), hört man leider nichts. Im Gegenteil, viele sind mit den staatlichen Organen so eng verbandelt, dass man nicht nur beide Augen, sondern auch noch die Hühneraugen zudrückt. In Bayern gerne auch als Spezlwirtschaft bezeichnet.
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  • Paul Schüpfer
    So lange der Oberste Sow-äh Bundeskanzler sich nicht erinnert wird auch sonst keine ernsthafte Verurteilung geschehen. Eine Krähe etc.
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  • Christiane Schmitt
    Wenn es Sprachbarrieren gab, die die Kontrollen erschweren, sollten endlich Maßnahmen eingeführt werden, dass niemand ein Geschäft ohne ausreichende Deutschkenntnisse, schriftlich und mündlich, eröffnen darf. Und ohne Meisterprüfung, wie im Fall von Friseuren auch nicht, bei Nagelstudios vielleicht eine Kosmetikausbildung und so fort. Ausnahmen müssten wegfallen. Schüler, die schlechte Deutschnoten bei ihrem Abgang haben, bekommen keine Leerstelle. Und andre dürfen arbeiten und Läden öffnen, obwohl sie nicht ausreichend gut Deutsch können. Hier mit der Keule der Diskriminierung zu kommen, ist nicht angebracht. Mangelnde Hygienevorschriften führten im Erlanger Umkreis zu Pilzerkrankungen. Es sollten sich alle an die in ihrer Branche entsprechenden Vorschriften halten.
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  • Martin Deeg
    ..."Schüler, die schlechte Deutschnoten bei ihrem Abgang haben, bekommen keine Leerstelle."...

    Danke für diesen Lacher!
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  • Walter Stöckl-Manger
    Naja, Herr Deeg, wollen hier mal nicht komplett ausschließen, dass manche Lehrstelle tatsächlich mehr eine Leerstelle ist.😉
    Fand's aber auch sehr lustig, zumal sowas ja hundertprozentig kein Typo ist.
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  • Christiane Schmitt
    Danke für den Hinweis auf den Tippfehler.
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  • Fabian Leicht
    Hallo Christiane Schmitt,

    vermutlich meinen Sie den Fall aus diesem Artikel hier: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-barbershop-besuch-in-erlangen-hautpilz-statt-hairstyle,U94QcnP

    Auch mein deutscher Friseur mit guten Deutschkentnissen führt nicht alle in dem Artikel beschrieben Maßnahmen durch.

    Im Artikel wird nicht davon gesprochen, dass die Inhaber*innen schlechte Deutschkentnisse haben. Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung?

    Um Sprachbarrieren abzubauen bzw. die Kontrollen zu vereinfachen könnte auch das Hauptzollamt z.B. Personen mit entsprechenden Sprachkentnissen zum dolmetschen einstellen oder temporär beschäftigen.

    Laut Handwerksordnung können Friesur und frieseur ähnliche Betriebe in der Regel nur mit Meisterbrief geführt werden.
    siehe https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/HwO.pdf oder https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/barbershops-frisoere-72,0,3173.html
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  • Fabian Leicht
    Und weil mir die Zeichen ausgegangen sind, hier der zweite Teil.

    Ich stimme Ihnen zu, dass Betriebe jeglicher Art sich an die jeweils geltende Hygienevorschriften halten müssen. Das gilt aber auch für den Deutschen Gastwirt, der ebenfalls nur in Außnahmefällen von der zuständigen Behörde kontrolliert wird. Evtl. sollte man hier ansetzten und nicht alle Personen mit "schlechten Deutschkentnissen" über einen Kamm scheren (der hoffentlich vorher hygienisch desinfiziert wurde).
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  • Reiner Kortmann
    Ich lese hier von Frisören, Barber Shops und Nagelstudios. Am Ende sind unterfrankenweit 53 Betriebe kontrolliert worden - in jedem 2. gab es Beanstandungen. Ich gehe also davon aus dass nicht nur in Barber Shops beanstandet wurde, sonder auch in Frisörsalons und Nagelstudios. Ich finde es ein wenig einseitig hier nur von Barber Shops zu berichten - dies führt bedauerlicherweise wieder zu zahlreichen Kommentaren mit fremdenfeindlicher Tendenz. Vielfalt braucht unser freies Land - es ist unangemessen in Verbindung mit Barber Shops gleich wieder von Geldwäsche und mangelnder Fachkenntnis der Mitarbeitenden zu schwadronieren.

    Susi Kortmann
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  • Erich Spiegel
    Die MainPost hat wahrheitsgemäß informiert so wie ich es von ihr kenne. Das sollte man einfach mal akzeptieren, auch wenn es nicht ins eigene Weltbild passt.
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  • Erich Spiegel
    Man hat es geahnt. In vielen Branchen geht es nicht anders. Zumindest Hage ich es schon oft gehört von den Inhabern. Sie kommen sonst finanziell auf keinen grünen Zweig. Der Sozialstaat nimmt Ihnen zuviel ab an Steuern und Sozialabgaben. Die dicken Fische, große Konzerne haben ihre Sitze in Steueroasen wie Lichtenstein, Irland, etc. Da sollte der Fiskus durchgreifen. Vom Umsatz Stichproben erheben und hoch rechnen. Alle Daten liegen doch inzwischen Elektronisch vor. Es würde funktionieren, aber der politische Wille fehlt.
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  • Barbara Fersch
    Sinnvoll wären wohl regelmässige Kontollen
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  • Roland Rösch
    Dann Kontrollen ( Bürokrat)
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  • joachim bessler
    Um Haare schneiden zu dürfen ,muss in jedem
    Salon ein Friseurmeister oder eine Friseurmeisterin beschäftigt sein.
    Es besteht in diesem Handwerk eine
    Meisterpflicht.
    Wurde dies auch überprüft?.
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  • Karl-Heinz Schmid
    Das stimmt - leider - so nicht! es gibt in diesem Land genügend Ausnahmen - mit Genehmigung - um so einen "Geldwäsche"Laden zu betreiben ...
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  • Karl-Heinz Schmid
    S.a.:
    https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umstrittene-barbershops-was-an-den-vorwuerfen-dran-ist-94397/
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  • Fabian Leicht
    Hallo Karl-Heinz Schmid,
    sehr gut, dass Sie allen Barbershops Geldwäsche vorwerfen!

    Aber zu dem von Ihnen zitierten Artikel:
    https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umstrittene-barbershops-was-an-den-vorwuerfen-dran-ist-94397/

    Hier wird zwar erwähnt, dass es z.B. bei der "Beschränkung auf das Herrenfach" eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Im nächsten Satz wird aber zugleich darauf hingwiesen, dass der Betreiber des Ladens aus dem Artikel zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen musste.
    Es können also nicht einfach alle so einfach ihr Geldwaschen.
    (Weiter unten wird dann diskutiert, ob diese Beschränkung aktuell noch ein legitimer Grund für eine Ausnahme ist.)

    Außerdem finde ich diesen Hinweis im Artikel sehr interessant: 'Die Ausnahmeregeln seien jedoch verfassungsrechtlich zwingend, erklärt der Justiziar des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). "Die HwO mit ihren Vorbehaltsprinzipien des Meistererfordernisses könnte andernfalls gar nicht bestehen." '
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  • Fabian Leicht
    Zudem findet sich im Artikel auch noch der Hinweis, dass "die meisten Inhaber ohne eigenen Meisterbrief ihren Barbershop mit einem angestellten Meister eingetragen hätten".
    Scheint also doch alles ganz nach Recht und Ordnung zu laufen.
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  • Dominik Razlaff
    Das ist überholt. Es gibt Ausnahmegenehmigungen.
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  • Harald Goreis
    Um einen sogenannten „Barber Shop“ zu eröffnen benötigt man weder einen Meisterbrief noch eine Frisörausbildung. Man darf ausschließlich nur am Barthaar arbeiten. Alles andere wie z.B. Haare schneiden usw. bedarf einer Sondergenehmigung. Ist vielen nicht so bewusst.
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