
Mit einem lauten "Guten Morgen" betreten sechs uniformierte Zollbeamtinnen und -beamte um kurz nach halb elf am Mittwochmorgen einen Barbershop in der Würzburger Innenstadt. Er ist der erste von 23 Würzburger Salons, die an diesem Tag auf der Kontrollliste des Hauptzollamts Schweinfurts stehen. In ganz Unterfranken finden am Mittwoch Razzien in Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen statt. Dazu gehören neben Barbershops auch Friseursalons, Nagel- und Kosmetikstudios.
"In letzter Zeit haben wir häufiger Verstöße in diesen Betrieben festgestellt, deshalb soll heute der Fokus auf diese Branche gelegt werden", erklärt Benedikt Danz, Pressesprecher des Hauptzollamts Schweinfurt. Geprüft wird unter anderem, ob es in den Betrieben Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung oder zu Mindestlohnverstößen kommt. Seit 1. Januar gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde.
Zollkontrolle in Barbershop in Würzburg dauerte mehr als eine Stunde
In dem kleinen Barbershop in der Würzburger Innenstadt herrscht bereits reger Betrieb, zwei Kunden sitzen auf den Friseurstühlen, einer von ihnen bekommt gerade von einem Mitarbeiter die letzten Schnitthaare aus dem Nacken gepinselt. Auf das Eintreten der vier Zollbeamtinnen und Beamten reagieren sie unbeeindruckt. Routinemäßig fragt einer der Zollbeamten: "Sind Sie Mitarbeiter in dem Laden? Haben Sie einen Arbeitsvertrag?" Der Mitarbeiter zeigt seinen Ausweis vor.

"Wir überprüfen in so einem Fall, ob die Inhaber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet haben, ob der gültige Mindestlohn eingehalten wird und ob die bei der Arbeit angetroffenen ausländischen Staatsangehörigen eine für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderliche Arbeitserlaubnis besitzen", erklärt Danz. Knapp eine Stunde dauert die Kontrolle – auch weil sich die Verständigung zwischen Zoll und Beschäftigten aufgrund von Sprachbarrieren teilweise kompliziert gestaltet.
Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug in Würzburger Barbershop
Am Ende ihrer Überprüfungen werden die Beamtinnen und Beamten in dem Friseurgeschäft das Nichtmelden zur Sozialversicherungspflicht feststellen, außerdem besteht der Verdacht auf Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis und der Verdacht des Sozialleistungsmissbrauchs. Ein Beschäftigter, der unter dem Verdacht steht, ohne gültige Arbeitserlaubnis einer Beschäftigung nachzugehen, wird vom Zoll nachhause geschickt. Anschließend geht der Betrieb in dem Geschäft wie gewohnt weiter.
Insgesamt 63 Zollbeamtinnen und -beamte aus dem Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren am Mittwoch von 10 bis 16 Uhr in rund 15 Teams unter anderem in Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg und Kitzingen unterwegs. In den vergangenen Monaten hatte es bereits in anderen deutschen Großstädten wie München oder Köln ähnliche Schwerpunktkontrollen des Zolls gegeben. Durch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gäbe es schließlich Wettbewerbsvorteile, die man sich unrechtsmäßig verschaffen könnte.
Zoll drückt auch in Würzburg kein Auge bei den Kontrollen zu
Nach einer kurzen Besprechung gehen die Beamtinnen und Beamten zum nächsten Laden auf ihrer Liste. Auch hier befragen sie Friseure und den Inhaber. Zunächst stellen sie keine Verstöße fest. "Sieht alles gut aus", sagt einer von ihnen. Als sie schon wieder auf dem Weg zu Tür sind, betritt ein weiterer Mitarbeiter das Geschäft, seine Schicht beginnt jeden Moment.
Bei seiner Überprüfung stellen die Beamten fest, dass seine Arbeitsgenehmigung seit mehr als einem halben Jahr abgelaufen ist. Damit haben sowohl er als auch sein Arbeitgeber gegen geltendes Recht verstoßen. Gegen beide wird nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. "Eigentlich waren wir schon fertig", sagt einer der Zollbeamten; "ein Auge zudrücken" könne er deshalb jedoch trotzdem nicht.

Trotz der Verstöße zeigen sich auch in diesem Geschäft alle Beschäftigten freundlich und beantworten die Fragen des Zolls. Das sei nicht immer der Fall: Es gäbe auch hin und wieder Personen, die den Beamtinnen und Beamten die Arbeit absichtlich zu erschweren versuchen. Ärgern dürfe man sich darüber nicht, das gehöre zum Job dazu, erklärt einer der Zollbeamten.
Die nächsten beiden Prüfungen verlaufen ohne Auffälligkeiten. Es werden ein Nagelstudio und ein weiterer Barbershop kontrolliert: Im Nagelstudio arbeitet die Inhaberin ohne Angestellte, im Barbershop ist nur ein Arbeitnehmer anwesend, der sich regelkonform ausweisen kann. "So soll es sein", sagt ein Beamter.
Wie sich in der Gesamtbilanz herausstellt, ist dies jedoch mehr Ausnahme als Regel: Am Ende des Tages stellte der Zoll in jedem zweiten der 23 kontrollierten Betriebe in Würzburg Verstöße fest. Insgesamt sind unterfrankenweit 53 Betriebe kontrolliert worden. In jedem zweiten gab es Verstöße unterschiedlichster Art.
Komplett schließen kann der Zoll Betriebe übrigens nicht. Den Arbeitgebern drohen bei Verstößen jedoch entsprechende Ermittlungsverfahren, die je nach Schwere der Tat entweder im Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder der Straftaten liegen. Arbeitnehmer, die keine Arbeitsgenehmigung und keinen Arbeitsvertrag vorweisen können, müssen sich ebenfalls strafrechtlich verantworten.
Aber dann bitte überall: von den white collar Straftätern, die den Staat um riesige Summen betrogen haben (cum ex und cum cum), hört man leider nichts. Im Gegenteil, viele sind mit den staatlichen Organen so eng verbandelt, dass man nicht nur beide Augen, sondern auch noch die Hühneraugen zudrückt. In Bayern gerne auch als Spezlwirtschaft bezeichnet.
Danke für diesen Lacher!
Fand's aber auch sehr lustig, zumal sowas ja hundertprozentig kein Typo ist.
vermutlich meinen Sie den Fall aus diesem Artikel hier: https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-barbershop-besuch-in-erlangen-hautpilz-statt-hairstyle,U94QcnP
Auch mein deutscher Friseur mit guten Deutschkentnissen führt nicht alle in dem Artikel beschrieben Maßnahmen durch.
Im Artikel wird nicht davon gesprochen, dass die Inhaber*innen schlechte Deutschkentnisse haben. Wie kommen Sie zu dieser Schlussfolgerung?
Um Sprachbarrieren abzubauen bzw. die Kontrollen zu vereinfachen könnte auch das Hauptzollamt z.B. Personen mit entsprechenden Sprachkentnissen zum dolmetschen einstellen oder temporär beschäftigen.
Laut Handwerksordnung können Friesur und frieseur ähnliche Betriebe in der Regel nur mit Meisterbrief geführt werden.
siehe https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/HwO.pdf oder https://www.hwk-oberfranken.de/artikel/barbershops-frisoere-72,0,3173.html
Ich stimme Ihnen zu, dass Betriebe jeglicher Art sich an die jeweils geltende Hygienevorschriften halten müssen. Das gilt aber auch für den Deutschen Gastwirt, der ebenfalls nur in Außnahmefällen von der zuständigen Behörde kontrolliert wird. Evtl. sollte man hier ansetzten und nicht alle Personen mit "schlechten Deutschkentnissen" über einen Kamm scheren (der hoffentlich vorher hygienisch desinfiziert wurde).
Susi Kortmann
Salon ein Friseurmeister oder eine Friseurmeisterin beschäftigt sein.
Es besteht in diesem Handwerk eine
Meisterpflicht.
Wurde dies auch überprüft?.
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umstrittene-barbershops-was-an-den-vorwuerfen-dran-ist-94397/
sehr gut, dass Sie allen Barbershops Geldwäsche vorwerfen!
Aber zu dem von Ihnen zitierten Artikel:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/umstrittene-barbershops-was-an-den-vorwuerfen-dran-ist-94397/
Hier wird zwar erwähnt, dass es z.B. bei der "Beschränkung auf das Herrenfach" eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Im nächsten Satz wird aber zugleich darauf hingwiesen, dass der Betreiber des Ladens aus dem Artikel zusätzlich eine Sachkundeprüfung ablegen musste.
Es können also nicht einfach alle so einfach ihr Geldwaschen.
(Weiter unten wird dann diskutiert, ob diese Beschränkung aktuell noch ein legitimer Grund für eine Ausnahme ist.)
Außerdem finde ich diesen Hinweis im Artikel sehr interessant: 'Die Ausnahmeregeln seien jedoch verfassungsrechtlich zwingend, erklärt der Justiziar des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV). "Die HwO mit ihren Vorbehaltsprinzipien des Meistererfordernisses könnte andernfalls gar nicht bestehen." '
Scheint also doch alles ganz nach Recht und Ordnung zu laufen.