zurück
Würzburg
Kontrollaktion der Schweinfurter Zollfahnder: Wie Unternehmen den Mindestlohn umgehen
Der Zoll deckt in einer groß angelegten Aktion Verstöße gegen Arbeitsrechte in Franken auf. Vorenthaltene Löhne und illegale Beschäftigungen sind nur einige der Ergebnisse.
Beamte des Schweinfurter Hauptzollamts überprüften am Donnerstag Baustellen, Restaurants, Cafés und Bäckereien auf Verstöße gegen den Mindestlohn.
Foto: Patty Varasano | Beamte des Schweinfurter Hauptzollamts überprüften am Donnerstag Baustellen, Restaurants, Cafés und Bäckereien auf Verstöße gegen den Mindestlohn.
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 19.03.2025 02:41 Uhr

Zollfahnder haben am vergangenen Donnerstag bei einer Überprüfung von Einzelhandel, Glasfaserbaustellen, Restaurants, Kfz-Werkstätten, Spielhallen sowie Bäckereien und Cafés zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt. Die Durchsuchungen waren Teil einer bundesweiten Aktion. Wie das Hauptzollamt Schweinfurt weiter mitteilt, beteiligte sich die Dienststelle in Unterfranken und Oberfranken mit mehr als 112 Beschäftigten an der Kontrolle. Die Beamten leiteten 20 Ermittlungsverfahren ein.

Wird der Mindestlohn korrekt gezahlt?

Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere des Mindestlohns. Die Einsatzkräfte des Zolls überprüften insgesamt 81 Betriebe und befragten dabei 237 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrem Beschäftigungsverhältnis.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat darauf Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die weniger vorsehen, sind unwirksam.

Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt entdeckten in elf Fällen Hinweise auf Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns. In 43 weiteren Fällen fanden sie Anhaltspunkte für Verstöße, insbesondere wegen des Verdachts auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie auf illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stellt regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen fest. Arbeitgeber bezeichnen Arbeitnehmer häufig als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige, um den Mindestlohn zu umgehen. Zudem führen sie oft unrichtige, unvollständige oder gar keine Stundenaufzeichnungen, um Verstöße zu verschleiern, so das Hauptzollamt Schweinfurt.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Claudia Kneifel
Arbeitgeber
Hauptzollamt Schweinfurt
Hauptzollämter
Mindestlohn
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top