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Würzburg
Zeller Quellen: Landrat Eberth (CSU) tritt bei der Erweiterung des Wasserschutzgebiets auf die Bremse
Kostet der Schutz des Würzburger Trinkwassers Gemeinden im Landkreis "Lebensqualität"? Was die Trinkwasserversorgung Würzburg zum Vorstoß des Landrats sagt.   
Dieses Schild an der Hettstadter Steige weist auf das Wasserschutzgebiet der Zeller Quellen hin. Geplant ist die Ausweitung des Schutzgebiets.  
Foto: Patty Varasano | Dieses Schild an der Hettstadter Steige weist auf das Wasserschutzgebiet der Zeller Quellen hin. Geplant ist die Ausweitung des Schutzgebiets.  
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:35 Uhr

Um nachfolgenden Generationen das Trinkwasser zu sichern, soll das Wasserschutzgebiet um die Zeller Quellen im Landkreis Würzburg ausgeweitet werden. Jetzt bremst Landrat Thomas Eberth (CSU) das Verfahren. Er will, dass erst Ausnahmen zum Trinkwasserschutz geregelt werden. Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) sieht dazu keine Notwendigkeit.      

Die Zeller Quellen versorgen die Hälfte der  Würzburger Bevölkerung und einige Gemeinden mit Trinkwasser. Sie sprudeln seit 100 Jahren und speisen sich aus dem Grundwasser, das vom westlichen Landkreis Richtung Main fließt.

Da die Bodenschichten dort durchlässig sind und das Grundwasser deshalb nicht gut gegen Schadstoffe von oben schützen, wollen das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) das Schutzgebiet auf das gesamte unterirdische Einzugsgebiet ausweiten: Statt bislang acht auf dann 66 Quadratkilometer. In ihm befinden sich dann die Gemeinden Helmstadt, Altertheim, Waldbrunn, Eisingen, Waldbüttelbrunn, Höchberg, Hettstadt, Greußenheim, Leinach, Uettingen sowie Großrinderfeld und Werbach im Main-Tauber-Kreis.

Was ist im Wasserschutzgebiet noch möglich 

"Der  Landkreis will die Stadt auch weiterhin mit Trinkwasser versorgen", betonte Landrat Eberth jetzt bei einem Mediengespräch im Landratsamt. Aber: "Der Trinkwasserschutz muss mit der Lebensqualität auf 66 Quadratkilometer vereinbar sein."   

Im Trinkwasserschutzgebiet sind Eingriffe, die das Trinkwasser gefährden können, gar nicht oder nur unter Auflagen möglich. Das betrifft zwar nicht die Errichtung von Einfamilienhäusern oder die Ausweisung von Baugebieten, aber schon den Bau von Straßen oder Kläranlagen.  

Zeller Quellen: Landrat Eberth (CSU) tritt bei der Erweiterung des Wasserschutzgebiets auf die Bremse

"Wir sind nicht bereit, sinnlose und nicht nachvollziehbare Auflagen in die  Unterlagen aufzunehmen," sagte Eberth vor Medienvertretern. Man müsse zum Beispiel wissen, ob innerhalb des Schutzgebiets Windräder oder Erdsonden für Erdwärmepumpen erlaubt sind. Diese Punkte sollten geklärt werden, bevor man die Verordnung öffentlich auslegt. Deshalb verzögert sich laut Umweltamt des Landkreises und damit der weitere Fortgang des Verfahrens.

Eigentlich war die Auslegung für Juli geplant. Je nachdem, wieviele Eingaben von Bürgern, Gemeinden oder anderen Betroffenen dann eingehen, könnte drei Monate später ein Erörterungstermin stattfinden und anschließend das neue Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Inwieweit sich der Zeitplan jetzt nach hinten verschiebt, kann das Landratsamt nicht sagen.   

Windräder sind im Schutzgebiet möglich, Erdsonden nicht

Zu den von Eberth genannten Beispielen erklärt die Trinkwasserversorgung  Würzburg (TWV) auf Anfrage der Redaktion: "Windkraftanlagen können im weiteren Schutzgebiet errichtet werden", teilt die Pressestelle des WVV-Konzerns mit, zu dem die TWV gehört. "Spezialgründungen, die über eine Bodenplatte oder Streifenfundamente hinausgehen" müssten im Einzelfall geprüft werden. 

Erdwärmesonden seien dagegen bei Karst- und Kluftgrundwasserleitern, so wie sie im Wassereinzugsgebiet Zell vorliegen, generell nicht möglich -unabhängig vom Wasserschutzgebiet.  

TWV erklärt den Gemeinden die Vorgaben 

Die laut Eberth ungeklärten Punkte sind laut TWV also schon geklärt. Damit diese und andere Punkte der Verordnung besser verstanden werden, hat die TVW sie jetzt nochmal erläutert. "Diese Erläuterung wird den betroffenen Gemeinden zugeschickt, damit alle  Unklarheiten ausgeräumt sind", sagt Alfred Lanfervoß, Abteilungsleiter der TWV.

Das Verfahren für die Zeller Quellen wurde nach 30 Jahren Vorbereitung Anfang 2022 offiziell mit der Einreichung der Unterlagen beim Landratsamt eingeleitet. Im Januar dieses Jahres hat das Landratsamt die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt. Damit ist Planreife erlangt. Sprich: Das Gebiet ist als Wasserschutzgebiet vorgesehen und Eingriffe, die das Grundwasser gefährden könnten, müssen schon jetzt so geprüft werden, als wäre das Schutzgebiet bereits ausgewiesen.    

Das gilt zum Beispiel für das Mega-Projekt des mainfränkische Gips-Weltmarktführers Knauf in Iphofen. In der Altertheimer Mulde soll Bayerns größtes Gips-Bergwerk entstehen. Knauf hat wie berichtet, eine Risikobewertung für dieses Bergwerk in Auftrag gegeben. Laut TWV kann erst nach deren Abschluss entschieden werden, ob das Bergwerk  mit den Anforderungen an den Wasserschutz vereinbar wäre. 

 
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    Wenns um kostbare Trinkwasser geht, scheint der CSU Landrat nur zu verzögern oder zu blockieren. Das scheint er sich von seinen Parteibossen abgeschaut zu haben. Die haben zwar keine vernünftigen Ideen, wissen aber vor allem was nicht geht.
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  • R. B.
    @Arcus, ich bin ja wahrlich kein Bewunderer der C-Parteien, aber können Sie endlich mal Ihr peinliches CSU-Bashing unterlassen. In Bayern kann man ohne Zweifel noch sehr vieles besser machen, aber so schlecht steht dieses Bundesland nicht da, oder? Wer Ihrer Meinung nach würde es denn besser machen? Ihre hochausgebildete grüne Laienspieltruppe etwa? Was die Grünen in diesem Land für einen Scherbenhaufen anrichten, das erleben wir derzeit hautnah. Und dafür wird die Partei bei den anstehenden Landtagswahlen die Quittung erhalten.
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    Können sie mal Ihr peinliches GRÜNEN Bashing lassen?
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    Ihre FDP wird natürlich auch die Quittung erhalten.
    Und das ist auch gut so.
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  • K. S.
    @Albatros
    Besonders dieser Grüne Märchenonkel und "Umwelt"minister!
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  • H. E.
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • T. F.
    Ich drücke es jetzt mal ganz banal aus, der Kampf um unsere wichtigste Ressource hat begonnen, wir hätten vor vielen Jahren ein Konzept gebraucht, jetzt wird reagiert, wahrscheinlich auch wieder ohne Zukunftspläne...auch wenn ich jetzt wieder einige User langweile, ohne die Recherche hauptsächlich von der MP und dem BR, wäre weder ein Landrat noch ein Umweltminister aus der Ruhe gekommen...schau mer mal ....
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  • B. K.
    Na , da bin ich gespannt, wie sich der Herr Landrat Eberth als Verbandsvorsitzender der FWM verhält, wenn es um das Wasserschutzgebiet der Brunnen in Lohr-Rodenbach geht. Die Genehmigungen für die Wasserentnahme in den Brunnengalerien Rodenbach laufen zum Jahresende aus. Was plant Herr Eberth da? Tritt da Herr Eberth auch auf die Bremse oder nur in seinem Landkreis zu Lasten der Auflagen bei den Rodenbacher/Erlacher/Hofstettener Schutzgebieten? Wir werden das nicht hinnehmen und uns wehren. Die Interessengemeinschaft ist gerüstet.
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  • H. S.
    Da gibt es schon einige Punkte die für Verwunderung sorgen.
    So werden zum Beispiel bebaute Teile in Zell, wenige hundert Meter von einer Quelle aus dem bisherigen Schutzgebiet gestrichen, ebenso Flächen Richtung Würzburg-Zellerau und Höchberg.
    Und Einschränkungen müssen klar definiert werden.
    Aussagen wie Wohnungsbau ist praktisch nicht betroffen lassen Raum für alles.
    Es gibt in Wasserschutzgebieten Auflagen wie doppelwandige Abwasserleitungen, nur ausserhalb der Bodenplatte, kein Recyclingmaterial zum Auffüllen usw.
    Vor 2 Jahres war hier zu lesen ein einfacher befestigter Radweg von Waldbüttelbrunn nach Höchberg links der B8 ist nicht machbar da "Wasserschutzgebiet" und in Hettstadt wurde vor einigen Jahren eine Hubschrauberspritzung gegen Eichenschwammspinner vom Wasserwirtschaftamt verboten.
    Was machen Landwirte wenn die Auflage kommt: Kein Dünger- und Pestizideinsatz in Wasserschutzgebieten?
    Gibt es hier verbindliche Regelungen?
    Das sollte im Vorfeld geklärt werden
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    CSU halt.
    Verhinderer, Verzögerer, Vernichter
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  • A. G.
    Mal halblang.
    Da wird nichts verzögert, verhindert oder vernichtet.
    Lesen Sie doch selbst im Text.
    Da das Verfahren der Wasserschutzgebietsausweisung schon läuft, ist bereits heute alles so geregelt, als sei es ein Wasserschutzgebiet.
    Es kann also bereits niemand mehr etwas bauen usw, was einem WSG widerspräche.
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  • E. H.
    das widerspricht sich total. wenn alles schon so geregelt ist, dass es wie ein ausgewiesenes Schutzgebiet behandelt wird, wieso lässt der Landrat Eberth jetzt wieder neu prüfen ???????
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  • G. R.
    weil es ein laufendes Verfahren ist, ganz einfach!!! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die TWV erst beschwichtigt und dann völlig überzogene Forderungen stellt!!
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  • A. G.
    Um Rechtssicherheit herzustellen?
    Aktuell hängt ja alles in der Luft. Nichts darf sich entwickeln, was vielleicht oder vielleicht auch nicht einem WSG widerspräche.
    Klagen oder Einspruch erheben kann man nicht. Gesicherte Auskünfte bekommt man nicht.

    Ein Unding.

    Prüfen und und den Betroffenen klare Antworten geben macht Sinn.
    Einfach mal was ausweisen wollen und die Betroffenen im Unklaren lassen, ist ungerecht.

    Zumal kurioserweise das WSG wohl nicht in alle Richtungen erweitert wird, sondern auf bebautem Stadtgebiet sogar verkleinert wird, dass dort Einschränkungen wieder fallen.

    Gerechtigkeit ist aber nur wichtig, wenn es den richtigen nutzt, stimmt´s?
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  • K. S.
    @holzmichl
    Und an deren Spitze der Wendehals Söder!
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  • K. S.
    Dublette.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Sauberes Trinkwasser ist bei uns ein Grundrecht für alle. Damit das so bleiben kann, braucht es Schutz. Diesen Schutz mit längst gklärten Dingen zu verzögern und mit Erhalt von Lebensqualität zu begründen nährt den Verdacht, dass der Landrat dabei vor allem die Lebensqualität der Familien Knauf und Beuerlein im Blick hat.
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  • C. B.
    Wie sieht es mit unserer Lebensqualität aus wenn wir kein Trinkwasser mehr haben??
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  • A. G.
    Wie wär´s wenn Würzburg sein Trinkwasser einfach auf Stadtgebiet gewinnt?
    Müsste man die Stadt halt zum Wasserschutzgebiet machen, entsiegeln (dass überhaupt etwas versickern kann, statt ungenutzt in den Main und die Nordsee abzufließen) und Altlasten sanieren.

    Nein, dann lieber bequem das Wasserschutzgebiet mit all seinen Einschränkungen für die Bewohner den angrenzenden Gemeinden aufbürden und das unverschämt als Grundrecht bezeichnen.
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  • E. H.
    wie wärs wenn jede Gemeinde ihre Jugendlichen selbst bis zum ABI und mit einer UNI ausbildet.
    wie wärs wenn jede Gemeinde ihr eigenes Theater unterhält
    wie wärs wenn jede Gemeinde ihre eigenen Fachärzte, Apotheken etc vorhält

    wie wärs wenn man nicht versuchen würde die "vermeintlichen" tumben Landeier gegen die "smarte" Stadtbevölkerung auszuspielen - sondern lieber sinnvoll zusammen arbeitet.
    Dass eine Großstadt nicht in der Lage ist auf der eigenen Gemeindegrenze das notwendige Trinkwasser und vor allemen den Grundwasserschutz zu gewährleisten ist genau so logisch, wie die Ansiedlung von allen medizinischen Fachpraxen in einer Landgemeinde.
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