Um nachfolgenden Generationen das Trinkwasser zu sichern, soll das Wasserschutzgebiet um die Zeller Quellen im Landkreis Würzburg ausgeweitet werden. Jetzt bremst Landrat Thomas Eberth (CSU) das Verfahren. Er will, dass erst Ausnahmen zum Trinkwasserschutz geregelt werden. Die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) sieht dazu keine Notwendigkeit.
Die Zeller Quellen versorgen die Hälfte der Würzburger Bevölkerung und einige Gemeinden mit Trinkwasser. Sie sprudeln seit 100 Jahren und speisen sich aus dem Grundwasser, das vom westlichen Landkreis Richtung Main fließt.
Da die Bodenschichten dort durchlässig sind und das Grundwasser deshalb nicht gut gegen Schadstoffe von oben schützen, wollen das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) das Schutzgebiet auf das gesamte unterirdische Einzugsgebiet ausweiten: Statt bislang acht auf dann 66 Quadratkilometer. In ihm befinden sich dann die Gemeinden Helmstadt, Altertheim, Waldbrunn, Eisingen, Waldbüttelbrunn, Höchberg, Hettstadt, Greußenheim, Leinach, Uettingen sowie Großrinderfeld und Werbach im Main-Tauber-Kreis.
Was ist im Wasserschutzgebiet noch möglich
"Der Landkreis will die Stadt auch weiterhin mit Trinkwasser versorgen", betonte Landrat Eberth jetzt bei einem Mediengespräch im Landratsamt. Aber: "Der Trinkwasserschutz muss mit der Lebensqualität auf 66 Quadratkilometer vereinbar sein."
Im Trinkwasserschutzgebiet sind Eingriffe, die das Trinkwasser gefährden können, gar nicht oder nur unter Auflagen möglich. Das betrifft zwar nicht die Errichtung von Einfamilienhäusern oder die Ausweisung von Baugebieten, aber schon den Bau von Straßen oder Kläranlagen.
"Wir sind nicht bereit, sinnlose und nicht nachvollziehbare Auflagen in die Unterlagen aufzunehmen," sagte Eberth vor Medienvertretern. Man müsse zum Beispiel wissen, ob innerhalb des Schutzgebiets Windräder oder Erdsonden für Erdwärmepumpen erlaubt sind. Diese Punkte sollten geklärt werden, bevor man die Verordnung öffentlich auslegt. Deshalb verzögert sich laut Umweltamt des Landkreises und damit der weitere Fortgang des Verfahrens.
Eigentlich war die Auslegung für Juli geplant. Je nachdem, wieviele Eingaben von Bürgern, Gemeinden oder anderen Betroffenen dann eingehen, könnte drei Monate später ein Erörterungstermin stattfinden und anschließend das neue Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Inwieweit sich der Zeitplan jetzt nach hinten verschiebt, kann das Landratsamt nicht sagen.
Windräder sind im Schutzgebiet möglich, Erdsonden nicht
Zu den von Eberth genannten Beispielen erklärt die Trinkwasserversorgung Würzburg (TWV) auf Anfrage der Redaktion: "Windkraftanlagen können im weiteren Schutzgebiet errichtet werden", teilt die Pressestelle des WVV-Konzerns mit, zu dem die TWV gehört. "Spezialgründungen, die über eine Bodenplatte oder Streifenfundamente hinausgehen" müssten im Einzelfall geprüft werden.
Erdwärmesonden seien dagegen bei Karst- und Kluftgrundwasserleitern, so wie sie im Wassereinzugsgebiet Zell vorliegen, generell nicht möglich -unabhängig vom Wasserschutzgebiet.
TWV erklärt den Gemeinden die Vorgaben
Die laut Eberth ungeklärten Punkte sind laut TWV also schon geklärt. Damit diese und andere Punkte der Verordnung besser verstanden werden, hat die TVW sie jetzt nochmal erläutert. "Diese Erläuterung wird den betroffenen Gemeinden zugeschickt, damit alle Unklarheiten ausgeräumt sind", sagt Alfred Lanfervoß, Abteilungsleiter der TWV.
Das Verfahren für die Zeller Quellen wurde nach 30 Jahren Vorbereitung Anfang 2022 offiziell mit der Einreichung der Unterlagen beim Landratsamt eingeleitet. Im Januar dieses Jahres hat das Landratsamt die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt. Damit ist Planreife erlangt. Sprich: Das Gebiet ist als Wasserschutzgebiet vorgesehen und Eingriffe, die das Grundwasser gefährden könnten, müssen schon jetzt so geprüft werden, als wäre das Schutzgebiet bereits ausgewiesen.
Das gilt zum Beispiel für das Mega-Projekt des mainfränkische Gips-Weltmarktführers Knauf in Iphofen. In der Altertheimer Mulde soll Bayerns größtes Gips-Bergwerk entstehen. Knauf hat wie berichtet, eine Risikobewertung für dieses Bergwerk in Auftrag gegeben. Laut TWV kann erst nach deren Abschluss entschieden werden, ob das Bergwerk mit den Anforderungen an den Wasserschutz vereinbar wäre.
Und das ist auch gut so.
Besonders dieser Grüne Märchenonkel und "Umwelt"minister!
So werden zum Beispiel bebaute Teile in Zell, wenige hundert Meter von einer Quelle aus dem bisherigen Schutzgebiet gestrichen, ebenso Flächen Richtung Würzburg-Zellerau und Höchberg.
Und Einschränkungen müssen klar definiert werden.
Aussagen wie Wohnungsbau ist praktisch nicht betroffen lassen Raum für alles.
Es gibt in Wasserschutzgebieten Auflagen wie doppelwandige Abwasserleitungen, nur ausserhalb der Bodenplatte, kein Recyclingmaterial zum Auffüllen usw.
Vor 2 Jahres war hier zu lesen ein einfacher befestigter Radweg von Waldbüttelbrunn nach Höchberg links der B8 ist nicht machbar da "Wasserschutzgebiet" und in Hettstadt wurde vor einigen Jahren eine Hubschrauberspritzung gegen Eichenschwammspinner vom Wasserwirtschaftamt verboten.
Was machen Landwirte wenn die Auflage kommt: Kein Dünger- und Pestizideinsatz in Wasserschutzgebieten?
Gibt es hier verbindliche Regelungen?
Das sollte im Vorfeld geklärt werden
Verhinderer, Verzögerer, Vernichter
Da wird nichts verzögert, verhindert oder vernichtet.
Lesen Sie doch selbst im Text.
Da das Verfahren der Wasserschutzgebietsausweisung schon läuft, ist bereits heute alles so geregelt, als sei es ein Wasserschutzgebiet.
Es kann also bereits niemand mehr etwas bauen usw, was einem WSG widerspräche.
Aktuell hängt ja alles in der Luft. Nichts darf sich entwickeln, was vielleicht oder vielleicht auch nicht einem WSG widerspräche.
Klagen oder Einspruch erheben kann man nicht. Gesicherte Auskünfte bekommt man nicht.
Ein Unding.
Prüfen und und den Betroffenen klare Antworten geben macht Sinn.
Einfach mal was ausweisen wollen und die Betroffenen im Unklaren lassen, ist ungerecht.
Zumal kurioserweise das WSG wohl nicht in alle Richtungen erweitert wird, sondern auf bebautem Stadtgebiet sogar verkleinert wird, dass dort Einschränkungen wieder fallen.
Gerechtigkeit ist aber nur wichtig, wenn es den richtigen nutzt, stimmt´s?
Und an deren Spitze der Wendehals Söder!
Müsste man die Stadt halt zum Wasserschutzgebiet machen, entsiegeln (dass überhaupt etwas versickern kann, statt ungenutzt in den Main und die Nordsee abzufließen) und Altlasten sanieren.
Nein, dann lieber bequem das Wasserschutzgebiet mit all seinen Einschränkungen für die Bewohner den angrenzenden Gemeinden aufbürden und das unverschämt als Grundrecht bezeichnen.
wie wärs wenn jede Gemeinde ihr eigenes Theater unterhält
wie wärs wenn jede Gemeinde ihre eigenen Fachärzte, Apotheken etc vorhält
wie wärs wenn man nicht versuchen würde die "vermeintlichen" tumben Landeier gegen die "smarte" Stadtbevölkerung auszuspielen - sondern lieber sinnvoll zusammen arbeitet.
Dass eine Großstadt nicht in der Lage ist auf der eigenen Gemeindegrenze das notwendige Trinkwasser und vor allemen den Grundwasserschutz zu gewährleisten ist genau so logisch, wie die Ansiedlung von allen medizinischen Fachpraxen in einer Landgemeinde.