Die katholische Kirche hat große Probleme. Vor allem geht es um den Umgang mit Missbrauch und Reformen. Und dass innerhalb der Kirche einiges schief läuft, zeigte unter anderem der sogenannte Finanzskandal, der 2018 im Würzburger Bistum Schlagzeilen machte. Dessen Folgen führten jetzt zu einer kryptischen Pressemitteilung.
An diesem Donnerstag, 31. März, veröffentlichte die Diözese "auf Bitten ihres ehemaligen Finanzdirektors" eine "Ergänzung" zu einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2018. Ein damals erlassener Strafbefehl gegen den ehemaligen Finanzdirektor beruhe auf einem Sachverhalt, "der in damaligen organisatorischen Verhältnissen im Bischöflichen Ordinariat Würzburg seine Ursache hatte". Der Finanzdirektor habe, so heißt es jetzt, dafür "nach seiner Auffassung ohne eigenes Fehlverhalten, die Verantwortung übernommen".
Was im Bistum Würzburg im Sommer 2018 passiert ist
Um das zu verstehen, muss man in den Sommer 2018 zurück. Damals entmachtete die Bistumsleitung überraschend prominente und langediente Führungskräfte ihres Immobilienunternehmens SBW Bauträger- und Verwaltungs-GmbH und ging straf- und zivilrechtlich gegen sie vor.
Im Juli 2018 verkündete das Bistum den Rücktritt ihres damaligen Finanzchefs, der gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der SBW GmbH war. Als Grund gab die Pressestelle "ein erstmaliges Fehlverhalten" des "langjährigen, ansonsten sehr verdienten Mitarbeiters" an. 17 Jahre lang war er in leitender Position im Bistum tätig gewesen.
Schadensersatzklage gegen "langjährigen, sehr verdienten" Mitarbeiter
Den "sehr verdienten Mitarbeiter" verklagte die Diözese etwas später auf Schadensersatz. Sie unterstellte ihm und anderen ehemaligen Führungskräften, Kunstwerke zum Nachteil der Kirche erworben zu haben. Inzwischen hat ein Gericht diese Klage abgewiesen. Der langjährige ehemalige Finanzdirektor - nach Informationen dieser Redaktion bis dahin gegenüber seiner Kirche und seinem Arbeitgeber sehr loyal - erhob jedoch im vergangenen Jahr dann seinerseits Klage: Vor dem Arbeitsgericht Würzburg forderte er eine Richtigstellung der Pressemitteilung vom Juli 2018.
In Folge einer Güteverhandlung wurde in diesem Januar eine rechtskräftige Vereinbarung getroffen: Die Diözese muss ihre Äußerungen von 2018 dahingehend klar stellen, dass der damalige Finanzdirektor die Verantwortung für ein Organisationsversagen der Diözese übernommen habe und ihm, nach seiner Ansicht, persönlich nichts vorzuwerfen sei.
Diese Vereinbarung hat die Diözese mit ihrem Schreiben von dieser Woche jetzt erfüllt. Allerdings verschweigt sie in ihrer Erklärung den juristischen Hintergrund und behauptet, die Mitteilung "auf Bitten" des ehemaligen Finanzdirektors veröffentlicht zu haben. Erst auf Nachfrage der Redaktion räumt die Pressestelle der Diözese den vor dem Arbeitsgericht vereinbarten Vergleich ein.
Warum bekannte er sich schuldig?
Der bischöfliche Finanzdirektor war 2018 selbst zurückgetreten, nachdem bekannt geworden war, dass er einen Strafbefehl der Würzburger Staatsanwaltschaft wegen "Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt" akzeptiert hatte. Wie diese Redaktion damals berichtete, übernahm er die Verantwortung dafür, dass das Ordinariat in den Jahren 2013 bis 2015 keine Sozialversicherungsbeiträge für Stipendiaten bezahlt hatte. Es ging um 107.000 Euro.
Warum hat der Finanzdirektor den Strafbefehl vor vier Jahren angenommen und sagt jetzt, dass er keine persönliche Schuld an der Veruntreuung habe? Weshalb hat sich die Diözese auf die Vereinbarung eingelassen, diese "Richtigstellung" zu veröffentlichen, wenn es doch eine rechtskräftige Verurteilung gab? Die Diözese klärt diesen Hintergrund nicht auf. Der frühere Finanzchef will sich aufgrund eines weiteren, noch laufenden Verfahrens momentan ebenfalls nicht äußern.
Wirtschaftsfachmann: Kirche fehlt Willen zur Aufklärung
"Dieser Mitteilung fehlt es an Transparenz und dem Willen zur Aufklärung", sagt Hansrudi Lenz, emeritierter Professor für Wirtschaftsprüfung der Universität Würzburg zur aktuellen Pressemitteilung des Bistums. Als moralische Instanz, in der Geld veruntreut wurde, müsse die Kirche diesen Willen aber zeigen. Lenz nennt Fragen, die das Bistum klären müsse: "Wo lag ein Organisationsversagen? Wer war verantwortlich, falls es der Finanzdirektor nicht war? Warum sollte dieser die Schuld auf sich genommen haben?"
In Kirchenkreisen wird folgendes spekuliert: Der damalige Finanzdirektor sei ein Bauernopfer gewesen. Aus Loyalität habe er 2018 den Strafbefehl wegen der nicht bezahlten Sozialbeiträge angenommen, um der Kirche damit einen öffentlichen Prozess zu ersparen. Diese Loyalität sei zerstört worden, weil die Diözese dem Mann öffentlich persönliches Fehlverhalten vorgeworfen hatte und ihn der finanziellen Schädigung beschuldigte.
fällig!
Da diese ja aber nicht gezahlt wurden, wurde die regelmäßige Tätigkeit der Stipendiaten als Schwarzarbeit gewertet - und für Schwarzarbeit mussten die entsprechenden Sozialabgaben nachgezahlt werden.
Und der Leiter der Finanzkammer wurde daraufhin mit einem Strafbefehl bedacht und verurteilt. Das ist kein Bauernopfer - sonst wären in den letzten Jahrzehnten fast sämtliche zurückgetretenen Minister Bauernopfer gewesen, denn den Mist haben sie ja nicht persönlich verzapft, aber als Leiter des Ministerium die entsprechende Verantwortung! Und so ist es halt auch in der Finanzkammer gewesen: Der Leiter der Finanzkammer hat die Verantwortung, dass die Angestellten der Diözese regelgerecht versteuert werden und auch entsprechend Sozialabgaben abgeführt werden!
Das Problem im System liegt halt darin, dass jeder Priester sowieso kirchenrechtlich zur Zelebration verpflichtet ist - und das Bistum das nicht als Arbeit angemeldet hat!
(stand alles damals in der Mainpost!)
Der ganze Sachverhalt wurde doch damals - AUCH IN DER MAINPOST - ziemlich breit getreten, warum schreibt Frau Göbel hier so seltsam? Sie hätte einfach nur ins eigene Archiv schauen müssen!
Das Problem der nicht bezahlten Sozialabgaben war, dass es im Bistum eine Reihe von Doktoranden aus meist afrikanischen Ländern gab. Diese wurden als Stipendiaten vergütet - und ein Stipendium ist rechtlich abgaben- und steuerfrei. Da aber nach Kirchenrecht jeder Priester eigentlich verpflichtet ist, jeden Tag die Messe zu zelebrieren - und am Sonntag ja sowieso - und es einen Mangel an Priester gibt, hat man die Stipendiaten einzelnen Gemeinden zugeteilt, wo sie dann regelmäßig Gottesdienst gefeiert haben.
Rein rechtlich wurde das bei einer Prüfung durch amtliche Stellen beanstandet, man hat die regelmäßigen Gottesdienste als Leistungserbringung für die Diözese, und damit als sozialversicherungspflichtige Arbeit bewertet - und für Arbeit werden Sozialabgaben
Kirche ist immer schwarz, düster und undurchschaubar…
Deswegen verliert sie ja sowiele Mitglieder , aber die Leben in der Kirche immer
noch in ihrer alten Welt , wo man nur deligieren aber nichts verstehen oder ändern muß .
Wenn Sie die AMTSkirche meinen, kann ich mitgehen;
Man sollte langsam wirklich zwar nicht austreten (Die Kirche an sich bzw. der Glaube, den sie verkündet und ihre treuen Diener, die es ja gottlob auch noch gibt, können ja nichts für die Fehler und off. Unfähigkeit einiger Ihrer sog. Repräsentanten ), aber die Zahlung der Kirchensteuer verweigern bzw. zurückhalten, bis die überbordende Verwaltung in Ordnung gebracht ist; wegen der Beharrlichkeit der Amtsträger befürchte ich aber, das nicht mehr erleben zu dürfen.
Als Arbeitnehmer hast Du dazu keine Chance, weil die wird ja direkt von AG abgeführt. Als Selbständiger kannst Du den Kirchensteuerbescheid zwar ignorieren und vielleicht auch sagen, dass Du die Kirchensteuer zurückhälts, bis sich was ändert. Das wird Dir allerdings nicht mehr und nicht weniger bringen, als die Vollstereckung.
Nein, wenn man den Sumpf finanziell treffen, oder sogar austrocknen will, gibt es nur die eine Möglichkeit des Austritts. Nur so kannst Du die Zahlung der Krichensteuer stoppen. Das Geld nehmen andere Organisationen sicherlich dann gerne auch als Spende entgegen.